Beiträge von KlausMo

    darum auf keinen Fall sagen, man weiß nicht wer gefahren ist, sondern, man kann nicht erkennen, wer die Person auf dem Bild ist.

    und zum Nachbarn.
    wenn das Foto so gut wäre, dass man erkennt, wer das ist, dann ist eine Aussage des Nachbarn nicht mal ansatzweise gerichtsverwertbar.
    Auch der nette Herr von der Rennleitung, der an der Türe steht, darf und kann dies nicht beurteilen.
    Das darf ausschließlich ein vom Gericht beauftragter Gutachter.
    Der Spruch der Polizei an der Haustüre, "aber ich kann sie da eindeutig erkennen" kann man bedenkenlos mit " Ihnen ist klar, dass Sie sich mit dieser Aussage auf dünnem Eis bewegen?" und die Frage nach der Dienstnummer kontern. ;-)

    Der Nachbar bzw. Polizist können den Betroffenen sehr wohl erkennen. Diese Zeugenaussage wird genauso so gewertet wie die des Betroffenen der sich nicht erkennt, Richter sind frei in der Würdigung der Beweise. Als Nachbar würde ich allerdings immer mit "ich bin mir nicht sicher, eher nicht" antworten. Mit der Frage nach der Dienstnummer hast du dann für Lacher gesorgt, mehr nicht. Seine Personalnummer wird Dir kein Polizist mitteilen, wozu auch? Du darfst den Namen vom Dienstausweis abschreiben, aber auch diesen wird der Polizist nicht aus der Hand geben.

    Der Gutachter (nicht geschützter Begriff) ist übrigens ein "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" (hier sog. Affenforscher).

    Oder einfach ans Limit halten ;)


    Woher weißt du das?

    Steht so in der RSA. Vereinfacht: 80km/h Regelgeschwindigkeit, 60km/h bei Verschwenkungen etc. Auf dem Foto ist eine Rückhalteeinrichtung zu sehen, die alleine würde selbst bei einspuriger Verkehrsführung für 80km/h genügen, sollte diese 100cm hoch sein sogar für 100km/h. Hier scheint es sich aber um zwei Spuren pro Fahrtrichtung plus Pannenstreifen zu handeln, da ist laut RSA sogar 100km/h vorgesehen (wird in andern Bundesländern auch so gemacht).

    11km/h brutto drüber auf einer BAB die auch noch 20km/h zu niedrig laut RSA ausgeschildert ist, alle Achtung, die Brandenburger Behörden trauen sich was.

    Bei uns in der Gegend wird beim zweiten mal erwischt werden die Strafe wegen Vorsatz verdoppelt und außerdem der Führerscheinstelle "Zweifel an der charakterlichen Eignung ein Fahrzeug zu führen" gemeldet.

    Mach Dich mal mit der Nacherfüllung nach BGB ein wenig vertraut und die Anzahl der Versuche durch den Händler.
    Mit dem Ersatzwagen hat er Recht auch wenn es unglücklich ist und man Dir hätte deutlich sagen sollen. Hast du nichts unterschrieben?

    Such mal nach Geschwindigkeitstrichter und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), dort findet sich in etwa so etwas: Ein Geschwindigkeitstrichter ist eine Einrichtung auf öffentlichen Straßen, die entsprechend § 45 StVO durch eine geregelte Abfolge von Geschwindigkeitsbeschränkungen die zulässige streckenbezogene Höchstgeschwindigkeit schrittweise in Etappen auf den Zielwert herab begrenzt. In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung sind im Normalfall Schritte von 20 km/h vorgesehen. In abweichenden Fällen ist die erste Reduzierung um 30 km/h zulässig.

    Leider scheinen sich Überschrift und Text zu widersprechen: ist der Wagen noch in der Gewährleistung oder nicht?
    Innerhalb der Gewährleistung braucht Dir die Werkstatt nichts mitzuteilen, da Du ja auch nichts dafür bezahlst, ebenso gibt es keine neue Garantie auf die getauchten Teile. Oft werden dem Kunden auch durchgeführte Werkstattaktionen im Rahmen der Inspektion nicht mitgeteilt.
    Wenn Du eine Rechnung bezahlen sollst, hat diese prüf- und nachvollziehbar zu sein, es muss also alles enthalten sein, außerdem beginnt für eine neue Gewährleistung für diese Arbeiten und Material.
    Das Du keinen Auftrag unterschrieben hast, ist erstmal zu Deinem Nachteil, da die Werkstatt mit einem "mach mal heile" einen Freibrief erhalten hat. Da Du der erbrachten Leistung bei Abholung vermutlich nicht widersprochen hast, ist eine erhaltenen prüfbare Rechnung erstmal fällig.

    Lesen kann man viel, ob es stimmt ist die andere Frage und dann kommt es sehr auf den Händler bzw. seinen Umsatz an.
    Ich persönlich würde das 2. Angebot nehmen bzw. mir das erste mal mit nur 3 Jahren Laufzeit rechnen lassen, eventuell sinken die Zinsen.
    Wegen der Winterreifen kann man auch nach dem Kauf mit dem Händler verhandeln. Wenn Du jetzt bestellst brauchst du sie erst in 9 Monaten, dann wurde vielleicht auch schon eine Durchsicht bzw. Ölwechsel bei diesem Händler durchgeführt.

    Irren ist menschlich. Geh einfach mal zu Deinem Freundlichen und wünsch Dir eine Kostenerstattung (ein neues Fahrwerk kannst Du ansonsten in der Bucht verkaufen, wenn es darauf hinausläuft).


    Kostenerstattung wovon? Es ist doch schon ein neues Fahrwerk eingebaut worden. Wurde der Einbau beim Verkäufer durchgeführt? Dann könnte es mit einer kleinen Erstattung klappen, wenn man sich dort noch erinnern kann bzw. der Mangel schriftlich festgehalten wurde.

    Hat ja eindeutig darunter gelitten das Fahrwerk. Und sowas erwarte ich einfach nicht von nem Händler der einem gerne das Geld abnimmt, aber nicht mal in stande ist die Übergabeinspektion ordentlich zu machen. Und zum Nachbessern gibt es ja nichts, das…


    Wenn es nichts zum Nachbessern gibt und Du ohne Not die "Beweise" selbst entsorgt hast gibt es nichts zu ersetzten. Fragen kostet nichts.
    Der Händler muss nur die Mängel nachbessern und du musst ihm die Gelegenheit dazu geben. Dir ist aber bisher scheinbar kein belegbarer Schaden entstanden?!

    Beim 5e von April 2014 wird es sehr wahrscheinlich noch nicht integriert sein.
    Hatte es bei einem O3 von Juni 2014 probiert. Dort ging es nicht. Meiner von Nov. 2014 hat es schon integriert


    Du hattest Recht oder ich bin zu doof, ich vermute mal ersteres.

    Ja, das sind aber alles Deutsche oder Schweizer Sender, das meinte ich mit "auf die alte Heimat angewiesen". Soweit ich weiß sendet aber kein Sender in AT aktiv ein DAB Signal aus - bei mir kommt es definitiv von einem deutschen Sender, daher ist…


    Die genannten Sender senden nicht aus Deutschland sondern aus Österreich, die Multiplexe stehen in Österreich.
    Dazu die 15 Sender aus Wien, deren Reichweite ich nicht kenne.

    In Österreich gibt es DAB+ (auch in Tirol):


    Bayern Digital Radio GmbH (Kanal 10D)[7]
    Bayerischer Rundfunk (Kanal 11D)[8]
    SwissMediaCast AG (Kanal 7D)[9]
    Südwestrundfunk (Kanal 8D)[10]
    Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (Kanal 12C)[11]


    Im Raum Wien sind es 15 Sender

    Danke, ich hatte gestern schon nach dem Kanal gesucht, aber nicht gefunden, werde heute noch einmal ganz in Ruhe probieren.

    Hallo,


    das Gerät kam gestern an und ich konnte einiges nach kurzer Einarbeitung codieren. Nun zu meiner Frage:
    Lässt sich eigentlich Greenscore nachträglich aktivieren?


    5E von April 2014 mit Bolero.


    Danke

    Hallo,


    gibt es irgendwo eine Liste der vorgefertigten Apps? In der Liste zum "zu Fuß" codieren fehlt mir u.a. die Müdigkeitserkennung.


    Danke

    Auch wenn wir von meiner Ursprungsfrage immer weiter abdriften: Laut Anleitung darf jede Dose mit 10A Last betrieben werden, also sollte die Sicherung nicht allzu flink sein bzw. ihre Fertigungstoleranz nicht allzu weit nach unten gehen.
    Sollten beide Dosen über eine Sicherung (Nummer 40) abgesichert sein, könnte ich wiederum eine einzelne Dose mit nahezu 20A betreiben ohne das die Sicherung kommt. Daher die Frage nach einer eventuellen zweiten Sicherung, welche ich irgendwo übersehen habe.

    Hallo,


    ich hätte eine 25A Sicherung erwartet, wenn denn wirklich beide Steckdosen über Sicherung 40 gehen.
    Ja, Spannungsfreiheit wurde an der Steckdose in der Mittelkonsole festgestellt, gemessen am Fußpunkt gegen den Rahmen. Wenn diese Dose nicht doch einzeln abgesichert ist, muss sich wohl eine Ader gelöst haben, daher die Frage nach dem unkomplizierten Ausbau.