Brauche Hilfe von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht!!!

  • Bitte um eine fachkundige Mithilfe bei einem OWI Fall mit Fahrverbotsfolge... Danke schonmal!!!!



    MFG MARKUS

  • bin zwar kein anwalt, hab aber auch mit de gesetzt zu tun .. also schieß los

    V/RS² 2009 2.0 TSI, G.A.S. Airride :drivel:, Project "Findet Nemo" finished ...

  • Ich möchte gerne wissen wie die wirkliche Genauigkeit des Messgerätes: Poliscan Speed ausieht??? Würde gerne gegen angehen aber habe leider noch 6 Monate 300€ SB bei dem Rechtschutz, will einfach probieren das ich unter die 41km/h Marke zuviel falle, damit ich meinen Führerschein behalten kann... Gebt mir mal Tipps....


    MFG MARKUS

  • der erste tipp wäre, die angemessene geschwindigkeit einfach fahren :P


    es werden ja nicht um sonst 4km/h abgezogen vom eigentichen messwert. damit kommt man dir ja schon entgegen. wenn es dann immer noch mehr als 41km/h sind, dann musst halt einfach mal den fehler eingestehen und nicht immer gleich dagegen vorgehen.


    es gibt eben die gesetze bis zu einer bestimmten grenze und gut ... und wenn man diese missachtet muss man auch den arsch in der hose haben und den fehler eingestehen. ist zwar blöd aber es ist nun mal so...


    es gab mal die möglichkeit wegen dem fahrverbot eine gewisse summer geld mehr zu bezahlen , wenn man auf seinen führerschein angewiesen ist, jedoch haben die richter das eingestellt, meines wissens nach ....


    aber mehr tipps kann man dir net geben ....tut mir leid ...

    V/RS² 2009 2.0 TSI, G.A.S. Airride :drivel:, Project "Findet Nemo" finished ...

  • Als erstes gebe ich Pumpe mal recht!!
    Als zweites den Tipp: Wenn Du den Führerschein beruflich brauchst, dann versuchen es so zulegen das du 4 Wochen Urlaub machen kannst. Dies muss aber dann relativ Zeitnah sein.
    Nur wenn Du nun versuchst zuviel dagegen zumachen, wirst DU es wahrscheinlich Dir nicht aussuchen können wann Du den Lappen abgibst.
    Ist zwar ärgerlich, aber es ist halt passiert.

    Octavia V/RS II Combi 2.0TDI DSG
    ausgeliefert:9.10.09 8)
    Silber, PDC vorne und hinten, doppelter Ladeboden, Navi Columbus, Sunset, Schiebedach, Soundsystem, Tempomat, beide Außenspiegel Automatisch abblendbar, Gti Fußstüze und kurze Antenne nachgerüstet.Kühlergrill, B und C-Säule sowie Heckschürze mit Carbonfolie,

  • Sehe ich wie die Bumbe...wer zu schnell fährt und sich erwischen lässt, sollte mit den Konsequenzen leben können.


    Die Toleranzen sind alle geeicht bei den Messgeräten, daher würde dir maximal der Eichzettel (weis ned, ob es die bei Lasern auch gibt), wie beim Blitzer was helfen. Dann wäre evtl. noch ein Rankommen über die Messdistanz möglich, denn der Laser streut ja auch a bissal. Aber trotzdem...meist kommst du da nicht ran...es sei denn du hast nen Rechtsverdreher (sorry Christian für den Ausdruck).

    :finger: Gute Autofahrer haben die Fliegen auf den Seitenscheiben :finger:
    378

  • Ich wurde mal gelasert. Auch mit Fahrverbot, war in der Stadt. Was ich nicht wusste oder besser gesagt übersehen habe: Waren 30 statt 50 erlaubt!


    Zum Lasern, mind. 300 m Strecke, die hatte ich dicke. Zweitens: Prüfsiegel auf dem Gerät > Kannst Du von ausgehen. Drittens: Zeuge. Da die nie allein da stehen, ist das auch klaro.


    Beim Lasern ist es sogar noch schwieriger als beim Blitzen, sagt mir mal nen ebenfalls Betroffener.


    Ich habe nichts unternommen, hätte nichts gebracht glaube ich. Auch wenn Dir niemand helfen konnte, den Lappen zu behalten. Einen Tipp kannste mitnehmen: Die Streiterei bringt nichts und bei 300,- EUR SB wohl erst recht nicht.


    Würde auch versuchen, das in den Jahresurlaub zu legen. Bei mir war es so: Gibst Du den Lappen nicht innerhalb von 6 Monaten ab, ist er nach 6 Monaten für 1 Monat gesperrt.


    Wirst Du kontrolliert und die Polizei ruft Deinen Führerschein ab, sehen die das. Wirst Du nicht angehalten und hast keinen Unfall, Blitzer etc., haste Glück.


    So war es damals bei mir, habe den aber abgegeben. 1 Monat illegal fahren war mir zu riskant bei den Folgen, die dann kommen!

    Am 2.6. bestellt:
    Octavia Combi RS 2.0 TDI CR in Corrida-Rot, SunSet, GRA, Amundsen, Bluetooth, el. ankl. Aussenspiegel, Dachreling schwarz

  • Hallo Markus,
    stell dich net so an!
    Ich bin seit anf. der Woche au grad Fußgänger:(.
    Bin damals halt wie du zu tief geflogen.
    Aber dank der Verschiebefrist bei Ersttätern lauf ich jetzt erst, weil das Mopped seit der WE fürn Winter in der Garage steht und nun lauf ich halt.
    Das schlimmste is snur morgens aus den haus raus und am Auto VOREBEI zu gehn

    Warst bestimmt net das erste Mal zu schnell, sondern nur das erste Mal das es dich verwischt hat, stimmts?

    Am wenigsten Aufwand heißt: Steh zu dem was de gemacht hast und gut isses.

    Gruß Andy
    --> zu axxy´s RS
    ACHTUNG: Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten !

  • Naja fix bin ich oft unterwegs, aber diese mal war einfach alles super, Sonnenschein, Musik und die Laune... Man sieht sogar wie ich auf dem Bild singe:P... Und dann son Mist... Aber wo es bei mir blitze stand einer neben dem Gerät draußen... von wegen 2 Zeugen, aber steht so auch auf dem Schreiben (2 Zeugen)...

    MFG MARKUS

  • Zitat:
    Neues von PoliScan Speed – fehlende Plausibilität des Messvorgangs
    Rechtstipp aus den Rechtsgebieten: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht


    Ferienzeit ist zugleich die Hauptarbeitszeit für Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte. Dabei macht PoliScan Speed der Firma Vitronic keine Ausnahme.


    Wenn man bedenkt, dass in Mannheim innerhalb von 2 ½ Monaten ungefähr 18.000 Verkehrsverstöße mittels PoliScan Speed - außerhalb der Ferienzeit - registriert worden sind, dann kann man sich vorstellen, was bei hoch frequentierten Bundesautobahnen (BAB) in der Hauptreisezeit zu erwarten ist - mit Ausnahme der Staustrecken natürlich.


    Inzwischen sind einige Verfahren aus den Zeiträumen Januar/Februar und März 2009 bei den zuständigen Gerichten angekommen.


    Die entsprechenden Bußgeldbescheide wurden mit dem Einspruch angefochten. Die Gerichte müssen sich nunmehr damit befassen, ob das Messgerät PoliScan Speed Messfehler aufweist oder nicht.


    Grundsätzlich haben die Betroffenen zunächst einmal die „schlechteren Karten". Wenn Sie als Betroffene / Betroffener eindeutig auf dem Messbild zu identifizieren sind, dann müssen Sie die technische Messung als solche angreifen, wenn Sie das Messergebnis anzweifeln.


    Dabei ist zu beachten, dass als erstes im Rahmen der Akteneinsicht, das vollständige Messbild vorgelegt werden muss.


    Auf dem Messbild muss das gemessene Fahrzeug zu sehen sein, auf welchem ein so genannter Auswerterahmen projiziert worden ist.


    In dem Auswerterahmen dürfen sich keine anderen (beweglichen) Objekte, außer dem gemessenen Fahrzeug, befinden. Der Rahmen muss entweder ein Vorderrad oder aber das Kfz-Kennzeichen erfassen. Ferner muss sich der untere Rahmen der Auswertehilfe unterhalb der Vorderräder befinden.


    Das zumindest sind die Vorgaben, die durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) vorgegeben sind.


    Und darin liegt die Schwierigkeit für den Betroffenen!


    Denn mit einem Beweisantrag, dass die Messung fehlerhaft verlaufen ist, kommt man hier nicht mehr weiter. Auch ein Beweisantrag, welcher die Positionierung der Auswertehilfe, des Auswerterahmens anzweifelt, hilft nicht weiter. Solche Anträge werden oder können - je nach Sachkunde des jeweiligen Gerichts - als so genannte Ausforschungsbeweise abgelehnt.


    Sofern die Beweisanträge die oben genannten Voraussetzungen für das Zustandekommen einer ordnungsgemäßen Messung betreffen, kann dem Betroffenen sogar entgegengehalten werden, dass das Messbild die Vermutung der Richtigkeit in sich trage, weil die Einhaltung der Messvorgaben der PTB dokumentiert sind und die Beweisaufnahme keine Überprüfung der Messungen durch die PTB ermöglichen soll (technische Revisionsinstanz).


    Deshalb ist es für den Betroffenen wichtig zu wissen, wo genau er ansetzen muss, um die Messung in Zweifel zu ziehen. Dieser Ansatzpunkt ist folgender:


    Bei der Geschwindigkeitsberechnung wird ermittelt, welche Position das Fahrzeug unter Beibehaltung seiner ermittelten Geschwindigkeit und unter Beibehaltung seiner Fahrtrichtung zum Zeitpunkt des Auslösens des Messfotos inne haben wird.


    Der technisch kundige Verteidiger wird unter Berücksichtigung dieser technischen Besonderheit des Messgerätes PoliScan Speed wissen, wie nun die Verteidigung des jeweiligen Betroffenen aufzubauen ist.


    Dabei muss den Betroffenen jedoch eines klar sein:


    Ohne Sachverständigengutachten in der Hauptverhandlung geht es nicht!


    Denn der Richter selbst hat nicht die ausreichende Kenntnis von der Messtechnik.


    Rechtsanwalt Kirchmann hat das Messverfahren PoliScan Speed inzwischen zu seinem Haupt- und Interessensgebiet gemacht. Im Rahmen seiner Verteidigungen in einer Vielzahl abgeschlossener und laufender Mandate hat er sich technische Kenntnisse zu diesem Messgerät angeeignet, die sonst nur bei technischen Sachverständigen zu finden sind. Aber gerade das ist der Grund, weshalb die Verteidigungen in einer Vielzahl der Fälle für den Mandanten positiv verlaufen.


    Haben Sie Fragen, wie bei den Rechtsanwälten Stüwe & Kirchmann gegen Messungen mittels PoliScan Speed der Firma Vitronic verteidigt wird, dann rufen Sie uns an bzw. senden Sie uns eine Email:


    Rechtsanwälte


    Stüwe & Kirchmann


    Goethestraße 11


    42489 Wülfrath


    Tel.: 02058 . 17 99 214


    Fax: 02058 . 17 99 215


    Email: info@RAStuewe.de


    Web: http://www.RAStuewe.de

    Mit freundlicher Lichthupe


    Joschi
    __________________________________
    Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.

  • in münchen darf nur noch der lasern, der auch eine fortbildung an dem lasergerät erfolgreich absolviert hat .. vondem her ist das gerede vom Rechtsanwalt hinfällig ... außer man hat wirkllich nen dummen kollegen erwischt ... solls auch geben :cracy:

    V/RS² 2009 2.0 TSI, G.A.S. Airride :drivel:, Project "Findet Nemo" finished ...