Festigkeitsgutachten und §21 Stvzo Abnahme wird dann fällig. Kostet ca. das doppelte als eine normale Eintragung nach §19Stvzo
In dem Festigkeitsgutachten MUSS drin stehen bis wie weit die Felge eine Traglast aushalten kann. Flge xyz Traglast 650kg bla und blub
Ok, danke das wollte ich wissen.
Dann warte ich doch besser bis das Teilegutachten vorliegt. :kaffee: