Hi eine Frage, ist es möglich den Octavia RS vFL auf Octavia RS FL um Zubauen? Also nur die Front.
Wenn ja mit was für einen Aufwand muss ich da rechnen und mit was für Kosten (Schweiz) ist das ungefähr bedeckt?
Grüsse aus der Schweiz.
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Hi eine Frage, ist es möglich den Octavia RS vFL auf Octavia RS FL um Zubauen? Also nur die Front.
Wenn ja mit was für einen Aufwand muss ich da rechnen und mit was für Kosten (Schweiz) ist das ungefähr bedeckt?
Grüsse aus der Schweiz.
Puh, so was braucht man dafür:
- neue Stoßstange
- neuen Kühlergrill
- neue Scheinwerfer
Mindestens für die Schweinwerfer wirst Du vermutlich eine andere Verkabelung benötigen, wenn von Xenon auf LED gewechselt werden soll.
Sensorik muss bedacht werden, denn die Position des ACC Sensors ändert sich auch und damit wird sicher auch ein anderer Sensor erforderlich.
In D wäre das glaube ich rechtlich nicht möglich weil der 5E vFL ja das Kurvenlicht hat und der FL nicht. Da der vFL aber mit Kurvenlicht ausgeliefert wurde wäre die Umrüstung nicht legal möglich. Wie das in der Schweiz ist weiß ich nicht. Ich denke auch eigentlich, dass es rein finanziell günstiger wäre, den vFL zu verkaufen und einen FL zu kaufen. Der Aufpreis dürfte niedriger sein als der Preis für die ganzen Teile. Alleine die benötigten Teile plus Lackierung sind würde ich behaupten im mittleren fünfstelligen Bereich
Ich würde mir wenn schon beim Kauf eines FL überlegen auf VFL umzubauen xD
In D wäre das glaube ich rechtlich nicht möglich weil der 5E vFL ja das Kurvenlicht hat und der FL nicht. Da der vFL aber mit Kurvenlicht ausgeliefert wurde wäre die Umrüstung nicht legal möglich. Wie das in der Schweiz ist weiß ich nicht. Ich denke auch eigentlich, dass es rein finanziell günstiger wäre, den vFL zu verkaufen und einen FL zu kaufen. Der Aufpreis dürfte niedriger sein als der Preis für die ganzen Teile. Alleine die benötigten Teile plus Lackierung sind würde ich behaupten im mittleren fünfstelligen Bereich
Gibt es dazu eine klare Regelung, dass das nicht zulässig ist? Kurvenlicht ist doch bestimmt damals eine Zusatzoption gewesen oder war das serienmäßig dabei? Nur dann spielt die Zulässigkeit eine Rolle. Wobei ich mir auch dann nicht einmal sicher bin. Grundsätzlich rüstest Du auf ein moderneres Lichtsystem um. Ich würde meinen, dass das mehr "zählt" als das Kurvenlicht.
sepp600rr, ist die Motorhaube groß anders? Hab mir die Hauben noch nie nebeneinander angeschaut.
Ok dann lass ich’s lieber klingt teuer xD
Ja nen FL wollt ich mir jetzt nicht extra zu legen da der VFL erst „neu“ ist den hab ich erst seit nem Monat und hat erst 50k runter 😅
Bei der HU zählt aber der Grundsatz "was verbaut ist muss auch funktionieren" bzw. eben was ab Werk verbaut war muss funktionieren. Hatten das bei dem 5er meines Vaters mal durch. Kurvenlicht ging nicht mehr. Bekanntes Problem bei dem Modell. Kurvenlicht war nur eine Option aber ab Werk in diesem Auto verbaut. Umrüstung auf die nicht Kurvenlicht Scheinwerfer war laut Prüfer nicht zulässig. Mussten wieder Kurvenlicht Scheinwerfer rein.
Beim vFL RS war ja das Kurvenlicht Serienausstattung oder? Damit wüsste ein Prüfer potenziell, dass der das Kurvenlicht haben müsste und das ist auch ein Prüfpunkt.
Bei modernen Fahrzeugen ist auch in der großen Datenbank teilweise die Ausstattung hinterlegt und wird dann im Prüfcomputer angezeigt. Ob das beim RS und dem Kurvenlicht so ist weiß ich nicht.
Tut ja aber hier auch nix zur Sache. In der Schweiz ist die Rechtslage vermutlich eh anders.
Bei der HU zählt aber der Grundsatz "was verbaut ist muss auch funktionieren" bzw. eben was ab Werk verbaut war muss funktionieren.
Das tut schon etwas zur Sache, wenn potentiell falsche Informationen gestreut werden. Nur weil der Prüfer Deines Vaters das ganze etwas zu genau genommen hat, heißt das nicht, dass das nicht geht. Es fahren ja mehr als genügend Autos legal rum, die teilweise komplett runtergestrippt oder umgebaut wurden. Man benötigt nur einen mitdenkenden Prüfer, der in der Lage ist, die Umbauten auch zu bewerten. Anders gingen Umbauten wie die von Sebastian oder auch von Grubsche und mir (Allrad) gar nicht.
Aber SkodaVRS5E_CH , ich würde es auch lassen
Da hast du natürlich recht. Andersrum ist zwar auch nicht alles, was irgendein Gutachter irgendwo eingetragen hat tatsächlich legal. Unabhängig von dem, was in den Papieren steht können Umbauten trotz Eintragung illegal sein und das Fahrzeug stillgelegt werden.
Mir fällt aber auch gerade auf, dass es bei meinem Vater damals um eine HU ging, nicht um eine Einzelabnahme. Kann sehr gut sein, dass das bei einer Einzelabnahme anders gelaufen wäre. Das mit dem Kurvenlicht kann ein Problem werden, muss es aber nicht.
Der TE will das ja aber auch gar nicht mehr machen, insofern hat sich das Thema ja erledigt
Also hab mich mal erkundigt. Ich werde es lassen, in der Schweiz kostet eine einzelabnahme bis zu 30.000chf und da heisst es nicht das es durch kommt.
Aber danke euch allen