automatische Mithaftung auf Autobahn >130km/h und auf Nordschleife

  • war mir in dem Umfang nicht klar.


    Zum vorliegenden Fall: Alfa auf der Nordschleife verliert Kühlflüssigkeit, der dahinter fahrende Porsche 911 GT3 schmettert dadurch in die Leitplanke. Schaden ca. 65.000€

    Im anschließenden Gerichtsverfahren wurde entschieden, dass auf der Nordschleife immer eine wesentlich erhöhte Betriebsgefahr herrscht und der Porsche Fahrer dadurch 25% seines eigenen Schadens selbst tragen muss. Laut Einschätzung von Christian Solmecke hätten es im vorliegenden Fall sogar bis zu 50% Eigenbeteiligung sein können.



    Ganz nebenbei erwähnt er auch noch, dass auf der Autobahn bei >130km/h auch von einer erhöhten Betriebsgefahr ausgegangen wird und damit auch immer eine Eigenbeteiligung beim eigentlichen "Unfallopfer" liegt, wenn dieses über 130km/h schnell war.

    Einmal editiert, zuletzt von badworseme ()

  • badworseme

    Hat den Titel des Themas von „automatische Teilschuld auf Autobahn >130km/h und auf Nordschleife“ zu „automatische Mithaftung auf Autobahn >130km/h und auf Nordschleife“ geändert.
  • Nordschleife ist für mich nicht relevant, dementsprechend habe ich mich nie damit beschäftigt, klingt aber nachvollziehbar für mich, vor allem in so einem Fall.

    Auf der Autobahn bei >130 km/h war bisher in meiner Wahrnehmung "Allgemeinwissen", scheint aber eine falsche Wahrnehmung zu sein? ;)

  • Vor einem Besuch der Rennstrecke sollte man sich sowieso immer informieren ob sowas von der Versicherung außerhalb eines Fahrsicherheitstrainings gedeckt ist...