Ich hab eine Frage zum Lieferverzug.
Mein Wagen hatte einen unverbindlichen Liefertermin am 30.08.2016.
Mein Händler hat mich angeschrieben und mir mitgeteilt, dass die Produktionswoche KW 41, also 6 Wochen nach eigentlichem Liefertermin ist.
Ich habe also das Recht, ab KW 41 (6 Wochen nach unverbindlichem Liefertermin) den Händler in Verzug zu setzen und Schadensersatz zu fordern (bis maximal 5% des Kaufpreises).
In der Zwischenzeit (vor 2 Wochen) musste ich noch eine Inspektion durchführen, da diese fällig war (Wagen wird bei Übernahme des Neuen in Zahlung gegeben).
Bezieht sich der Schadensersatz auch schon auf diese Zeit, oder gilt der Ersatz erst für alles was KW41 eintritt?
Grundsätzlich möchte ich nicht kleinlich erscheinen, aber ich hatte so viele Probleme mit meinem Verkäufer, dass ich gerne vollständig von meinem Recht Gebrauch machen möchte.