100 km/h Zulassung Anhänger

  • Hat jemand schon mal Erfahrungen mit einer 100 km/h Zulassung für einen Anhänger in Verbindung mit unserem geliebten RS gemacht? Laut Katalog hat die werksseitig verbaute Anhängekupplung ja eine "Gespannstabilisierung". Wenn ich mir die Auflagen auf der TÜV Homepage anschaue müsste eine 100 km/h bei meinem gebremsten 1300kg Anhänger doch möglich sein oder?



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  • Wenn dein Anhänger für 100 km/h zugelassen und mit 100er Schild hinten ist, einfach anhängen und los geht's



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  • Meine Frage ging grundsätzlich eigentlich dahin ob jemand schonmal Erfahrungen gemacht hat wie das im Bezug auf den RS ist. Im Fahrzeugschein steht nämlich nichts von der Gespannstabilisierung die im Katalog erwähnt wird. Bevor ich den Thread hier eröffnet habe, habe ich mal in anderen Foren gestöbert (finde nicht mehr wo). Dort wird geschrieben, dass der TÜV bei der Abnahme der 100km/h Zulassung im Fahrzeugschein des PKW nachschaut ob so eine Stabilisierung eingetragen ist.



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  • Korrekt, habe damals bei Skoda nachgefragt und die Antwort erhalten dass wir zwar auch eine Gespannstabilisierung integriert haben aber nicht so wie VW wo es eingetragen ist.
    Ohne die Eintragung = wertlos für die erhöhten Faktoren, warum auch immer. Vermutlich wurde das im Rahmen der EG-Typgenehmigung nicht geprüft (kostet ja extra und Skoda muss billiger sein).


    Siehe: gtue-informativ-tempo-100-fuer-anhaenger.pdf
    Faktor 1,2 bzw. 1,0 kommen für Skoda also nicht in Frage, außer mit einer Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung.
    Sonst bleibt´s beim Faktor 1,1 / 0,8.


    Ohne Bremse oder Dämpfer ist sinnlos da Leergewicht bei 750kg Anhänger dann 2,5t betragen muss (Faktor 0,3) - glaube das schafft KEIN Skoda.

  • Danke!!! Das ist die Info, die ich gesucht habe (auch wenn sie unbefriedigend ist).



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  • So sehr verkehrt ist die Aussage doch nicht.


    Die Zugfahrzeugbindung gibt es doch schon lange nicht mehr in Bezug auf Tempo 100.


    Sofern in den Anhänger Papieren die Zulassung für Tempo 100 eingetragen ist, bekommt man ohne Probleme bei der Zulassungsbehörde seine "100 mit Siegel".

    Superb III Scout, TSI DSG

  • So sehr verkehrt ist die Aussage doch nicht.


    Die Zugfahrzeugbindung gibt es doch schon lange nicht mehr in Bezug auf Tempo 100.


    Sofern in den Anhänger Papieren die Zulassung für Tempo 100 eingetragen ist, bekommt man ohne Probleme bei der Zulassungsbehörde seine "100 mit Siegel".


    Das ist auch meine letzte Info. Ging ohne Probleme mit der Plakette.

  • Klar bekommst du die Plakette, nur ist sie wertlos weil du damit keine 100 fahren darfst.


    Klar gibt es Leute die auch ohne 100er Plakette mit 130 auf der AB fahren. Aber das ist nicht die Frage.

  • Aber das ist nicht die Frage.

    Die Frage war nach

    einer 100 km/h Zulassung für einen Anhänger in Verbindung mit unserem geliebten RS


    Und die Antwort ist, dass das Zugfahrzeug für diese Zulassung irrelevant ist.



    Laut Handbuch ist der TSA verbaut, also braucht man auch keine 'Bauchschmerzen' bei Tempo 100 haben.

    Superb III Scout, TSI DSG

  • Ich habe zwar noch nicht mal eine AHK aber denke das man hier aneinander vorbeiredet.


    Jetzt hat man also einen Anhänger, der mit Amtlichem Segen und Plakette 100 km/h schnell bewegt werden darf.


    Dann bleibt die Frage: Darf man dazu seinen RS verwenden?

    Bisher: Combi TDI DSG, Rallye-Grün-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung
    EZ: 04/15
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    EZ: 04/18

    Aktuell: Combi RS iV First Edition, Velvet-Rot-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung

    EZ: 03/21

  • Ich habe zwar noch nicht mal eine AHK aber denke das man hier aneinander vorbeiredet.


    Jetzt hat man also einen Anhänger, der mit Amtlichem Segen und Plakette 100 km/h schnell bewegt werden darf.


    Dann bleibt die Frage: Darf man dazu seinen RS verwenden?


    Wenn der Hänger nur 450kg Gesamtgewicht hat: Ja
    Ist der Hänger schwerer Nein!


    Edit: bei ungebremsten Hängern

    Grüße
    Thomas

    5E56SC Octavia Combi 2,0 TSI DSG Green tec RS, 2Y2Y Moon-Weiss Perleffekt

  • Ohne Dämpfer und/oder ohne Bremse darf der Anhänger ein zGG von 451kg haben um legal 100km/h damit zu fahren hinter meinem Octavia 2 RS, was der 3er leer wiegt weiß ich gerade nicht.
    Wäre dann auch wieder ziemlich sinnlos mit so wenig Zuladung oder?

    Zitat

    Jetzt hat man also einen Anhänger, der mit Amtlichem Segen und Plakette 100 km/h schnell bewegt werden darf.


    Dann bleibt die Frage: Darf man dazu seinen RS verwenden?


    Im Fahrzeugschein des Anhängers steht genau drin wie das Zugfahrzeug beschaffen sein muss um 100km/h zu fahren z.B.
    "GEM. 9. AUSN.VO. Z. STVO FZG M. ABV. U. SPEZ. FAHRDYN. STABI.SYST. F. ANH.BETR F. TEMP. 100 KM/H I. KOMBINAT. WENN ZUGFZ. M. ABV U. LEERMAS. MIND. 1600 KG GEM. INFORM.BLATT "
    ==> mit einem speziellen fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgestattet. (TSP = Trailer-Stabilisierungs-Programm), für das eine Bestätigung des Herstellers vorliegt und das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.


    Zitat

    Und die Antwort ist, dass das Zugfahrzeug für diese Zulassung irrelevant ist.


    Laut Handbuch ist der TSA verbaut, also braucht man auch keine 'Bauchschmerzen' bei Tempo 100 haben.


    nein, das Zugfahrzeug ist zwar für die Eintragung irrelevant, nicht aber für den Betrieb.
    siehe oben, das hat Skoda leider nicht.

  • Der O3 schon.


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    Octavia Combi RS 2.0 TSI DSG
    moonwhite, Kessy Alarm, Elektr. Heck, Parkassi, Proaktiver IS, AHK, Pano, ACC, Müdigkeit, Canton, B-Traveller, Challenge, Ablage Plus
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    PW: 42
    Übergabe: 29.10.2014

  • Hallo zusammen,


    meine letzte Information die auch schon seit Jahren gültig ist:


    Die Gespannabnahme wurde aufgehoben, früher musste man mit dem Auto und dem Anhänger zum TÜV das ganze eintragen lassen.


    Heute muss nur noch der Anhänger dafür zugelassen sein, es wird also nur noch bei dem Anhänger eingetragen.
    Natürlich muss das Auto diesen Anhänger ziehen dürfen.
    Ohne Bremsanlage am Anhänger wird keine 100er Zulassung genehmigt.
    Ein Mindestgewicht des Zugfahrzeuges muss auch eingehalten werden. Ich meine das waren 1,5t

    Octavia III RS Combi 2.0 TDI DSG Race-Blau Metallic, Leder rote Ziernähte, AHK, ACC, B. Columbus m. Tr., Challenge XL, Canton, var. Ladeboden, PSD, RFK, Standhz.
    BW: KW 26/16 Lieferzeit 5 Monate (KW48/16 unverbindlich)
    Lieferzeit 23 Wochen
    LW: KW49/16
    Aushändigung: KW50/16

  • Was hat das Handbuch mit der Zulassungsbescheinigungs Teil 1 zu tun RS Xite ? ?


    Zitat

    Ohne Bremsanlage am Anhänger wird keine 100er Zulassung genehmigt.
    Ein Mindestgewicht des Zugfahrzeuges muss auch eingehalten werden. Ich meine das waren 1,5t


    ich geb´s auf :vomit: mit der Wand neben mir zu reden ist sinnvoller :angry2:

  • Wieso Zulassungsbescheinigung? In dem Beitrag vor mir ging es doch um die Gespannstabilisierung.



    Des Weiteren habe ich jetzt mal in den Fzg-Schein geschaut. TSI mit DSG und Pano : Leergewicht 1467 kg. Dh. Ich kann laut oben geposteter TÜV-Tabelle Wohnwagen mit zul. GG von 1467 kg und theoretisch normale Anhänger mit 1760 kg (ist aber auf max. 1600 kg Anhängelast begrenzt) mit 100 km/h bewegen.
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    Einmal editiert, zuletzt von RS-Xite ()

  • Darfst du eben nicht.


    Weil in der Zulassungsbescheinigung des RS der TSA nicht eingetragen ist, darfst du für Tempo 100 nur
    Faktor 0,8 für WoWa nehmen - also in deinem Fall 1174kg, und
    Faktor 1,1 für sonstige Anhänger - in deinem Fall also 1614kg,
    und das jeweils nur, wenn der Anhänger mit Bremse UND Stoßdämpfer ausgestattet ist.


    Rechtlich scheitern die 'höheren' Faktoren an der fehlenden Eintragung des TSA.

    Superb III Scout, TSI DSG

  • Stimmt ist nicht eingetragen. Also braucht der WoWa z.B. eine Antischlingerkupplung. Und was die Stoßdämpfer usw. betrifft, ich rede von Hängern, die eine 100 km/h Zulassung besitzen.


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  • Du verwechselst da glaube ich wieder was, nämlich die StVZO mit der StVO:


    Anhänger ab 1990 sind grundsätzlich alle für 100km/h gebaut/ausgelegt (andernfalls müssen sie mit einem 80km/h oder niedriger Aufkleber versehen werden siehe §58 StVZO).


    Das hat aber nichts mit dem gesiegelten Tempo 100 Aufkleber zu tun, der auf der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO beruht !


    Dieser wird jedem Anhänger individuell ausgegeben, dazu muss er beim TÜV/Dekra/GTÜ/KÜS vorgeführt werden. Hier werden die Reifen kontrolliert, ggf. die Stabilisierungseinrichtung und anschließend aus Grundlage des §13FZV der Text für den Fahrzeugschein geschrieben, also welches Mindestleergewicht das Zugfahrzeug haben muss ggf. mit TSP oder Stabilisierungseinrichtung für ~35€. Dazu gibt´s das Informationsblatt für den Fahrzeughalter wo auch noch mal alles genau drauf steht (z.B. L Reifen und max 6 Jahre alt, ABS usw.). Damit geht es dann zum StVA die den Text eintragen und die Ausgabe des Informationsblatts kontrollieren und zum Schluß den gesiegelten 100km/h Aufkleber erteilen.

  • Wen meinst du?


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