Darf man mit Klasse B einen Anhänger ziehen, der schwerer als das Zugfahrzeug ist?
Dem ist so.
Oder bezieht sich das auf die 100km/h Zulassung?
Auch das ist richtig, hier gibt's eine gute Auflistung.
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Darf man mit Klasse B einen Anhänger ziehen, der schwerer als das Zugfahrzeug ist?
Dem ist so.
Oder bezieht sich das auf die 100km/h Zulassung?
Auch das ist richtig, hier gibt's eine gute Auflistung.
Wenn der Hänger weniger als 750 kg wiegt, ist es egal wie hoch die zul. Gesamtmasse ist.
Gesendet von meinem HTC One M9 mit Tapatalk
Das ist aber nicht richtig. An einem Zugfahrzeug mit 3.5t darfst du auch mit B noch einen Anhänger hängen der BIS ZU 750kg wiegt.
Gruß Scoty81[/quote]
Ich hätte dazu schreiben sollen, da ist die Gesamtmasse des Zuges egal (in Bezug auf die max. 3,5t.) Ist ja schon geklärt, mit 3,5t + 750kg= 4250kg
Gesendet von meinem HTC One M9 mit Tapatalk
@Capitain_T_Papier ja diese Regelung ist 2013 weggefallen. Das ist jetzt möglich.
Und jetzt muss ich mal blöd fragen, es zählt immer nur das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger für die Bewertung? Und nicht die aktuelle Beladung?
Also dürfte ich zB. einen Autotrailer mit einer zulassigen Gesamtmasse von 2,5t auch nicht bewegen wenn ich den leer irgendwohin überführe und der Anhänger ein Leergewicht von nur 450kg besitzt?
es zählt immer nur das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger für die Bewertung?
Korrekt.
Also dürfte ich zB. einen Autotrailer mit einer zulassigen Gesamtmasse von 2,5t auch nicht bewegen
Für einen solchen Anhänger bräuchtest du dann 'BE'.
Oder B96 wenn das Zugfahrzeug nicht mehr als 1750 kg zul. GG hat. Oder B wenn du den Hänger mit nem Smart oder so ziehst. (Zul. GG Auto 1000 kg.)
Gesendet von meinem HTC One M9 mit Tapatalk
Mann sollte aber trotzdem immer berücksichtigen, dass es abhängig von der Geschwindigkeit unterschiedliche Gewichtsgrenzwerte gibt.
Bsp. 750kg Anhänger ungebremst: wenn du 80 fährst darfst du ihn voll beladen ( bzw. gilt das was in den Papieren vom Auto steht). Wenn du jetzt aber 100 fahren willst darf das Gesamtgewicht des Anhängers im Falle des Octavia 5e 435kg nicht überschreiten.
Moment mal, wo kommt das mit den 100 km/h her?
Ich versuche das jetzt mal zu erklären, bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Ich gehe von der normalen Klasse B aus. Ich bin da kein Profi und habe mir das im Internet zusammen gelesen.
Normalerweise darfst du mit einem Anhänger ja nur 80 fahren. Man kan den Anhänger aber ummelden, so das man dan 100 damit fahren darf. Was wohl auf die meisten Anhänger zutrift.
Wen ich da jetzt richtig informiert bin, gibt es aber für den 80er und 100er Anhänger verschiede Grenzen was das max zulässige Gesamtgewicht des Anhängers betrift.
Bei einem 80er Anhänger ist es grundsätzlich egal, welches zulässiges Gesamtgewicht der Anhänger hat, du musst nur unter den 3,500kg bleiben ( Gesamtgewicht Auto+Anhänger zusammen). Bei einem 750kg Anhänger ist das anders, dass lasse ich jetzt aber mal weg, weil es ja um 100 km/h Anhänger gehen soll.
Bei einem Anhänger mit 100km/h Zulassung, gibt es verschiedene Faktoren (das ist von Typ des Anhängers abhängig) die berrücksichtigt werden müssen. Dieser Faktor bezieht sich immer auf das Leergewicht des Autos.
Der Octavia RS 5e hat ein Leergewicht von 1450kg
1. Bsp.: ungebremster 750kg Anhänger. Das ist der standart Baumarkt Anhänger den es bei jedem Bauhaus gibt.
--Hier zählt der Faktor max 0,3 * Leermasse des Autos also --> 1450kg*0,3 = 435kg
--In diesem Fall darf der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von max 435kg haben. Wenn du jetzt so einen 750kg Anhänger im Baumarkt kaufst oder anmietest, dann muss der Anhänger muss also auf 435kg abgelastet werden.
2.Bsp.: Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern
--Hier zählt der Faktor max 1,1 * Leermasse des Autos also ---> 1450kg*1,1= 1595kg.
--Hier hast du das selbe Problem, der Anhänger darf ein zulässiges Gesamtgewicht von max 1595 nicht überschreiten. Wenn du also einen 2.000kg Anhänger kaufst oder anmietest, müsste er also hier auch auf 1595kg abgelastet werden.
Für Wohnanhänger gibts dann noch mal ander Faktoren, die eingehalten werden müssen.
Desweiteren darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die zulässige Gesamtmasse des Autos nicht übersteigen
Also obacht bei einem 100km/h Anhänger. Wenn ich da jetzt ein Denkfehler drinne habe, bitte korrigiert mich.
Grüße
Jetzt weiß ich, was du meinst. 100er-Zulassung für Anhänger muss man in den meisten Fällen mit ner Bescheinigung bei der Zulassungsstelle beantragen. Dann kriegt man den runden 100 km/h-Aufkleber und nen entsprechenden Eintrag im Schein vom Anhänger. Manche neue Anhänger haben das schon ab Werk.
Dann besteht die Kunst darin, das passende Zugfahrzeug auszuwählen. Da kommt's in der Tat auf's Leergewicht vom Auto im Verhältnis zur zulässigen Gesamtmasse vom Anhänger an und auf die technische Ausrüstung vom Anhänger (Schlingerkupplung, Bremse, Stoßdämpfer, ....). Da kommen dann die oben genannten Faktoren ins Spiel.
@Captain_T_Papier deine Rechnung ist falsch. Es geht ausschliesslich um das zGG des Anhängers und nicht um das tatsächliche Gewicht (Leergewicht+ Ladung).
Bedeutet man muss das zGG des Anhängers nach deinen angegebenen Formeln errechnen. Dann darf der Anhänger das zGG auch nicht überschreiten! Im Zweifel muss man ihn ablasten lassen beim TÜV.
Da die 100er-Zulassung ja schon ein paar Jahre nicht mehr für den kompletten Zug, sondern nur für den Anhänger geschrieben wird, merkt das keine Sau, wenn man mit nem zu leichten Auto nen größeren Anhänger zieht. Total Banane eigentlich.
Wenn du geblitzt wirst dann nicht aber den Beamten vom ProViDa-Team vielleicht schon
Habs gerade gemerkt, und angepasst. Danke dafür.
Wollte halt auch darauf raus, dass man nicht einfach einen 100km/h Anhänger an sein Auto hängen kann, sondern vorher mit dieser Formel überprüfen sollte, ob man den Anhänger überhaupt anhängen darf. Gerade beim 750kg Baumarktanhänger ist das besonders wichtig, ich glaube die wenigsten dieser Anhänger sind dementsprechend abgelastet. Vom mieten möchte ich da jetzt gar nicht erst reden....
Wenn du geblitzt wirst dann nicht aber den Beamten vom ProViDa-Team vielleicht schon <img src="http://octavia-rs.com/wcf/images/smilies/wink.png" alt=";)" />
Könnte sein. Aber ob die das vor Ort überhaupt nachrechnen können? Wenn da nicht grad einer vom Verkehrsdienst am Werk ist, hat man wahrscheinlich gute Karten.
Du meinst die können nicht das Leergewicht des Fahrzeuges mit dem jeweiligen Faktor multiplizieren und dieses dann mit dem zGG des Anhängers vergleichen. :eek:
Nein, ich dachte nur, dass viele nicht wissen, dass man bei einem 100km/h Anhänger mehr als die Gesamtmasse des Zuges berücksichtigen müssen. Klar die Beispiele hätte ich weg lassen können. Ich arbeite aber gerne mit Beispielen. Wollte damit nur verdeutlichen, das es mit kaufen 100er Plakette drauf und los nicht getan ist.
IIch habe gerade selbst erst gemerkt, dass ich meinen 750kg Baumarkt Anhänger ablasten muss. War ein Geschenk, da schaut man ja net so genau hin. Ich bin davon aus gegangen, das es reicht, wenn ich den Anhänger einfach nicht voll belade und unter den 435kg bleibe. Im Nachhinein ist das schon etwas naiv von mir.... Anfangs dachte ich sogar, dass bei einem 750kg Anhänger überhaupt nichts zu beachten ist. Und viele mit denen ich so geredet habe, sahen dass so wie ich. "So einen darfst so oder so dranne hängen, da brauchst du auf nichts zu achten"..
Hast du ne Ahnung, was das ablasten kostet?
Du meinst die können nicht das Leergewicht des Fahrzeuges mit dem jeweiligen Faktor multiplizieren und dieses dann mit dem zGG des Anhängers vergleichen. :eek:
Der Faktor hängt ab von der Technik. Weiß jeder Polizist wie ne Schlingerkupplung aussieht? Weiß jeder Polizist, was ein Anhänger-ESP ist?
Extremfälle mal ausgenommen (Doppelachs-Wohnanhänger hinter Smart.... ).
@Captain_T_Papier meine letzte Aussage war für Alrik bestimmt.
Grundsätzlich empfehle ich als Ansprechpartner den TÜV, wenn es um 100km/h-Zulassungen geht, da die Bestimmungen hierzu schon sehr speziell sind.