Kennzeichenmitnahme bei Wohnortwechsel

  • Bei uns steht demnächst ein Umzug an und gerade bin ich auf das für mich völlig neue Thema "Kennzeichenmitnahme" gestoßen.


    Da ich mein Kennzeichen sehr bewußt ausgesucht und mir sogar 3D-Tafeln gegönnt hatte, werde ich diese Möglichkeit evtl. nutzen. Ein paar Sachen sind mir aber noch unklar:
    - Muß man den Umzug bei der (neuen) Zulassungsstelle melden oder reicht die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt? Da sind die Aussagen irgendwie unterschiedlich.
    - Sofern man sich auch bei der Zulassungsstelle ummelden muss: Benötigt man den KFZ Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) oder nur den Schein /Teil1? Auch hier widersprechen sich die Infos im Netz.


    Bei einer Ummeldung auch bei der Zulassungsstelle wäre der organisatorische Aufwand natürlich unverändert und die finanzielle Ersparnis liegt nur in den eigentlichen Nummernschildern. Lohnt sich das? Oder bereut man das nach einer Weile, weil man immer als Fremder rumfährt und hat den ganzen Trouble dann nochmal?


    Wie nehmt Ihr fremde Kennzeichen in Eurer Region wahr? Eher als "schutzbedürftige" Auswärtige oder als potentielles Verkehrshindernis?
    In meinem Fall wäre es dann ein Münchner Kennzeichen in der Region Aachen.


    Für München-Stadt würde ich behaupten, dass ein fremdes Kennzeichen schon fast mit einem Fahrschulschild gleichzusetzen ist. Und sowas versuchen die Meisten einfach nur mit allen Mitteln und möglichst schnell aus der Sicht zu bekommen... :ups:

    Octavia III RS TSI Combi in moon-weiß / neu am 22.01.15
    DSG, ACC, Business Traveller, kl. Challenge, heizbare Fronscheibe, Canton, Elektr. Heckklappe, Kessy+Alarm, Parklenkassi, Insassenschutz, RFK, 220 V Steckdose, Ablage Plus, Anschlußgarantie 2 Jahre, 30mm Spurplatten hinten, Sonniboy

  • Hallo,


    also wir hatten es grad in der Familie durch und da war alles wie beim normalen Ummelden vom KFZ... die Dame hatte halt gefragt, ob man das Kennzeichen behalten möchte und bei Antwort "JA" wurde alles gemacht wie bei "NEIN", nur eben kein neues Kennzeichen ausgestellt. Also liegt die Ersparnis wirklich nur da...


    Zu dem Thema "Fremdkennzeichen": Inzwischen sind so viele Fahrzeuge Firmen- oder Fuhrparkfahrzeuge, dass man eh nicht mehr sagen kann: wohnt der hier? Ist der nur auf Termin hier? Deswegen wäre, wenn ich schon MEIN Kennzeichen habe, mir das egal und ich würde es behalten. Gerade in Ballungsgebieten ist es meiner Meinung nach schwer, ein passendes Kennzeichen zu bekommen... außer man hat Kontakte o.ä.
    Ich habe mich früher über Berliner aufgeregt, als ich noch in Brandenburg gewohnt habe und da gefahren bin... nun rege ich mich über alle anderen auf, die es nicht schaffen, in der Großstadt "ordentlich" zu fahren... also wenn es danach geht, müsste man ein Diplomaten- oder Polizeikennzeichen haben, dann meckert auch keiner
    :D

    2014 - 2019: O3 vRS Combi TDI 135 kW (0 - 68.940 km, Ø 5,59 l/100 km)
    2019 - 2024: S3 Sportline Combi TDI DSG 4x4 140 kW
    (0 - 68.577 km, Ø 5,57 l/100 km)
    2024 - 20??: CUPRA Formentor VZ DSG 4x4 228 kW

  • Hallo,


    zum eigentlichen Ummeldeprozess kann ich Dir nichts sagen.


    Ich persönlich werde mein privates Kennzeichen auf jeden Fall bei einem möglichen Umzug behalten, da es meine persönlichen Initialen plus der Zahl 1 enthält.
    Im Alltag fahre ich den Octavia RS als Firmenwagen mit Siegburger Kennzeichen SU in Franken, also als Auswärtiger. Da ich wirklich Zugereister bin, wenn auch seit knapp 10 Jahren, finde ich es in der ein oder anderen Situation in Nürnberg ganz hilfreich als Touri behandelt zu werden.

    Gruss Thorsten :thumbup:


    Skoda Octavia RS TDI DSG in Stahl Grau als Dienstwagen.
    Bestellt in KW 17
    Übernahme 27.01.2015
    Ausstattung: ...einmal mit allem was zum Zeitpunkt der Bestellung angeboten wurde.


    Für den Spass: BMW E89 Z4 sDrive 35is
    Für die Frau und den Spass: BMW F31 330d touring mit BMW Performance Parts modifiziert


  • ...
    - Muß man den Umzug bei der (neuen) Zulassungsstelle melden oder reicht die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt? Da sind die Aussagen irgendwie unterschiedlich.


    Nein, man muss definitiv auf die Zulassungsstelle. Du bekommst eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher KFZ-Schein) mit der neuen Adresse. Kennzeichen bleibt ja.
    Du musst übrigens auch eine neue elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) mitnehmen, da diese dann auch auf den neuen Wohnort umgeschrieben wird und nach der dortigen Regionalklasse eingestuft wird. In Deinem Fall sicherlich ein kleiner Vorteil.



    - Sofern man sich auch bei der Zulassungsstelle ummelden muss: Benötigt man den KFZ Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) oder nur den Schein /Teil1? Auch hier widersprechen sich die Infos im Netz.


    Nur Teil 1, also den Fahrzeugschein. Nur hier ist die Adresse eingetragen und deshalb wird diese neu ausgestellt (und die alte dann natürlich ungültig gemacht). Beim Wechsel des KFZ-Kennzeichens wird nach wie vor also beides benötigt, stünde ja dann aber hier nicht zur Debatte.



    Bei einer Ummeldung auch bei der Zulassungsstelle wäre der organisatorische Aufwand natürlich unverändert und die finanzielle Ersparnis liegt nur in den eigentlichen Nummernschildern. Lohnt sich das? Oder bereut man das nach einer Weile, weil man immer als Fremder rumfährt und hat den ganzen Trouble dann nochmal?


    Du sparst nur die neuen Kennzeichen.
    Wenn Du bereits Dein Kennzeichen hast wüsste ich nicht, wieso es sich nicht lohnen sollte.



    Wie nehmt Ihr fremde Kennzeichen in Eurer Region wahr? Eher als "schutzbedürftige" Auswärtige oder als potentielles Verkehrshindernis?
    In meinem Fall wäre es dann ein Münchner Kennzeichen in der Region Aachen.


    Bedingt dadurch, dass die Kennzeichenmitnahme immer mehr verbreitet wird, wird es das "fremde Kennzeichen" irgendwann nicht mehr geben. Es würde mich auch nicht wundern, wenn in ein paar Jahren sich das Aussehen des Kennzeichens dahingehend auch ändert.

  • Danke Euch!
    Das leuchtet alles ein und damit werde ich mein M wohl behalten.

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  • Mein Schwiegervater behauptet steif und fest, dass er immer als Einziger in einer ganzen Reihe von Falschparkern ein Ticket gekriegt hat, weil sein Geschäftswagen SE statt ERB hatte.

  • Morgen @Mayday,


    Ist schon wirklich eine feine Sache das man zur heutigen Zeit sein Kennzeichen mit nehmen kann.
    Ich wollte vor 3,5 Jahren unbedingt mein behalten. Die Buchstaben der neuen Stadt waren nicht mein Ding. :D
    Doch sptestens mit einem Fahrzeugwechsel musst du eins der Stadt nehmen in der du auch wohnst.
    Angeblich spart sich die Behörde dadurch Arbeitsaufwand, nach meinem Befinden ist es für die Stadt der gleiche Aufwand.
    Im Prinzip spart der Kunde (Wir) sich zweimal ein neues Kennzeichen (vorne+hinten) . Du must ja genauso zur Zulassungstelle,
    damit die Adrtesse im Fahrzeugschein aktualisiert wird. Nungut dabei spart die Behörde eventuell pro Fahrzeug 5 Minuten.
    Als ich umgezogen bin fing das gerade erst an. Es gab Städte die hatten diese Änderung schon eingeführt und viele andere noch nicht.
    Zum Glück hatte ich eine bekannte bei der Zulassungsstelle, die mir geraten hat noch 2 Monate zu warten, damit ich das kennzeichen mitnehmen konnte.
    In der Regel soll man das ja schnellstmöglich machen und meine bekannte hat das dann irgendwie Rpückwirkend gemacht.
    Als der RS dann ende März 2015 kam musste mich leider eh von meinem geliebten "W" trennen und mittlerweile habe ich auch kein Problem
    mit dem neuen Stadtkürzel. 8)
    Weiterer Vorteil fand ich auch, als Stadtfremder (auch wenns die Nachbarstadt ist) sind andere Verkehrsteilnehmer mal nachsichtiger! :thumbup:
    Ob du Fahrzeugschein und Brief benötigst habe ich bereitsvergessen, aber das kannst du alles ergoogeln und immer lieber mehr mitnehmen als zuwenig.
    Ui von München nach Aachen, da würde ich immer wenn es geht das "M" bevorzugen. Schön das es dich nach NRW zieht, eventuell sieht man sich da mal.
    Eventuell sogar mal auf einem Treffen der Skoda-Freunde NRW oder sonstiger Veranstaltungen.


    In diesem Sinne


    PS: "M" behalten

    Mein Octavia RS
    VCP (VIM) + VCDS Raum Bergisches Land (NRW)

    Codierung, Fehlerspeicher auslesen
    Codierungsübersicht
    VCDS User Map

    Octavia 3 V/RS Combi TDI DSG
    (Stahlgrau,Leder,230V Steckd.,AHK,ACC,Abl+,Bus.Traveller,Challenge,CANTON,RFK,elektr. Heckkl.,Pano,Isofix,
    Kessy+Alarm,Müdigkeitserk.,Nebel+Abbiegel.,Parklenkass.,Proaktiver Insassensch.,Reserverad,Anschl.garantie 120.000 km)


  • @Pushy


    Wer sagt denn ob du Recht hast oder nicht :D


    Ich habe doch nur meine Meinung und Antwort abgegeben und zu deiner Frage natürlich habe ich auch dein Post gelesen! :thumbup:


    Sorry aber find das gerade bisschen überflüssig.

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    Kessy+Alarm,Müdigkeitserk.,Nebel+Abbiegel.,Parklenkass.,Proaktiver Insassensch.,Reserverad,Anschl.garantie 120.000 km)


  • Um ganz sicher zu gehen, kann man auch auf den Webseiten der ENTSPRECHENDEN Zulassungsstelle bzw. Stadtverwaltung schauen. Heutzutage führen die da eigentlich auch alle auf, was man bei den einzelnen Behördengängen braucht (zumindest München ist da vorbildlich).

  • Hatte schon auf der Website von Aachen geschaut, aber offensichtlich übersehen. Jetzt gerade doch noch gefunden. Alles richtig so, Danke!


    Wie schaut es denn mit dem auch dort aufgelisteten Tüv-Bericht aus? Gilt ein Auto nach 1,5 Jahren immernoch als Neuwagen und man braucht ihn nicht? Kann mich zumindest nicht daran erinnern, sowas in den Unterlagen zu haben.

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  • Ruhig Jungs. Aber ist alles korrekt wie Pushy es geschrieben hat. Somit gibt's da eigentlich nichts mehr zu ergänzen.
    @Alrik dann sollte dein Schwiegervater nicht mehr Falschparken. Ist auf Dauer billiger ;)

  • Wie schaut es denn mit dem auch dort aufgelisteten Tüv-Bericht aus? Gilt ein Auto nach 1,5 Jahren immernoch als Neuwagen und man braucht ihn nicht? Kann mich zumindest nicht daran erinnern, sowas in den Unterlagen zu haben.


    Da Dein Neuwagen erst nach drei Jahren anstelle der ublichen zwei Jahre das erste mal zum TÜV muss, hast Du noch keine Bescheinigungen. Die Zulassungsstelle erkennt das aber auch in der ZB1, da dort die Fälligkeit eingetragen ist. Somit brauchst Du keine Bescheinigung.

  • Da Dein Neuwagen erst nach drei Jahren anstelle der ublichen zwei Jahre das erste mal zum TÜV muss, hast Du noch keine Bescheinigungen.


    Na wenn sie die Erstzulassung zweifelsfrei aus dem Schein/Teil1 erkennen, ist ja alles gut.


    Für den Octavia stimmt das mit den drei Jahren. Lustigerweise hatte ich aber kurz vorher auch einen Fiesta vom Händler gekauft, der sechs Monate alt war. Als "tollen Service" hatte der Händler neu Tüv gemacht, so dass die Wiedervorführung laut aktuellem Schein schon 2,5 Jahre nach Erstzulassung fällig ist. Ich bin gespannt, wie sie damit umgehen werden. ;-))

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  • Sorry, Denkfehler! Hatte Pushy ja auch so geschrieben.

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  • nach Erstzulassung fällig ist.


    Nur damit ich es richtig verstehe und nichts falsche rüberkommt.


    Der Fiesta war sicherlich schonmal als Tageszulassung unterwegs, oder ein halbes Jahr als Vorführer, oder?


    Grundsätzlich beginnt nämlich schon die Fälligkeit bei Neuwagen mit der Erstzulassung, also wann ein Kraftfahrzeug das erste mal im Strassenverkehr zugelassen wird. Nach der ersten Zulassung richtet sich der Zeitraum ab dem Tag der nächsten Prüfung. Es wird ja mittlerweile nicht mehr zurück geklebt.


    Frage mich nur, warum der Händler hat nach einem halben Jahr Tüv machen lassen.

  • Wahrscheinlich weil "Tüff neu" sich besser verkauft. Es kann halt auch sein, dass der Verkäufer einfach nicht drauf geachtet hat und aus purer Gewohnheit den Vorführer zur Prüfung hingestellt hat.

  • Hallo,


    vielleicht war der Fiesta als Mietwagen zugelassen, dann ist die erste Tüv HU bereits nach dem ersten Jahr fällig.

    Gruss Thorsten :thumbup:


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  • Ja, theoretisch denkbar, aber dann wär's doppelt doof. Wenn Mietwagen spätestens sieben Monate nach EZ "normal" zugelassen und nochmal geprüft werden, gibt's drei Jahre Laufzeit.

  • Hab das selbe Spiel auch vor 2 Monate durchgemacht.
    Bei mir ging es in diesem Fall zwar "nur" um das ziehen von Stadtkern ins Umland. Kennzeichen vorne bleibt an sich gleich, aber wir haben die Aufteilung, dass bei uns die "Städter" 2 Buchstaben, 3 Zahlen haben und das Umland (Landkreis inkl. Gemeinden) meist 1 Buchstabe, 4 Zahlen oder 2,2,....
    Somit bleibt für mich das Kennzeichen ein "Städter", ich bin aber nun Landei.


    Ich brauchte:
    - Zulassungsbescheinigung 1 bzw. Fahrzeugschein
    - Ausweis oder Vollmacht, falls nicht ich selber hingehen würde
    - etwas Geld (hat bei uns 17,50 € gekostet)
    - Elektronische Versicherungsbestätigung, da Zulassungsbezirkänderung (wenn man innerhalb dem Zulassungsgebiet umzieht, braucht man diese nicht! Bei mir wg. Stadt --> Land: JA)


    Alles in allem ne Sache von 10 Min. Einsparung ggü Wunschkennzeichen, neue Kennzeichen, Neuanmeldung, etc. spart man sich bei uns etwa 60 €. Finde das nicht unerheblich.


    Weiterer Vorteil für mich:
    Landkreis ist billiger als Stadt von der Versicherungsklasse :)
    Lohnt sich also durchaus darüber mal vorab zu informieren

  • der Verkäufer einfach nicht drauf geachtet hat und aus purer Gewohnheit den Vorführer zur Prüfung hingestellt hat


    Exakt so war es, reine Blödheit des Werkstatt-Teams (laut Verkäufer). Der Wagen war ein 6 Monate alter Vorführer und der Verkäufer hat sich vielfach dafür entschuldigt. Ich fand die Angelegenheit allerdings wesentlich undramatischer als das Zigaretten-Brandloch, welches nach der Aufbereitung plötzlich im Fahrersitz war. Ist aber jetzt sehr OT.


    @Twin BY
    Das wundert mich jetzt, dass Du Gebühren gespart hast. Nach allem was ich inzwischen so gelesen habe, sollte die Ersparnis eigentlich nur in den neuen Nummernschildern liegen, da der Verwaltungsaufwand an sich auch unverändert ist.

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  • Nur Teil 1, also den Fahrzeugschein. Nur hier ist die Adresse eingetragen und deshalb wird diese neu ausgestellt

    Jein. Die Adresse steht auch in Teil 2, aber geändert werden muss sie nur in Teil 1, warum auch immer.

  • Nur um es noch zu vervollständigen: War mir dessen auch nicht bewusst, aber die ZB2, was ja mittlerweile nur noch ein A4 Blatt ist, ist kein Eigentumsnachweis mehr, sondern lediglich ein Verfügungsdokument. Deswegen wird nur noch die Anschrift bei Ausstellung des Dokumentes und auch nur noch die Anzahl der Vorhalter eingetragen, ohne Name und Anschrift der Vorhalter.

  • Zu den fremden Kennzeichen: kann das nur aus eigener Erfahrung aus Berlin berichten und da fahren tendenziell alle gleich scheiße. Außerdem kennt man die Kennzeichen aus dem Umland ja, sehr viele bei uns pendeln täglich von Brandenburg nach Berlin. Und ich persönlich bin bei Kennzeichen von weiter weg mit offensichtlichem Urlaubshintergrund (2 Eltern, 2 Kinder im Kombi und Kofferraum voll/Dachbox) nachsichtiger, was die Spurwahl angeht. Die ist nämlich in Großstädten zuweilen echt verwirrend. Im Allgemeinen sind aber inzwischen so viele Ortsansässige als "Ausländer" unterwegs (ich selbst auch, viele mit Firmenfahrzeugen) dass die unterschiedliche Behandlung mit dem Kennzeichen nach und nach verschwinden wird.
    PS: soweit ich weiß wird bei Ausstellung eines neuen Briefes eine erheblich höhere Gebühr fällig. Ergo spart man sich dann nicht nur die Kennzeichen (die bei uns in unmittelbarer Nähe zur Zulassungsstelle inzwischen auch auf 20€/ Schild kommen können) sondern auch die Kosten für den neuen Brief. 100% Sicher bin ich mir da allerdings nicht.