Erlassänderung Bodenfreiheit Österreich vom 22.06.15 - Fragen dazu

  • Hallo,


    schaut Euch doch mal bitte den folgenden Erlass bzw. die Änderung an:
    Fahrwerksänderungen an Fahrzeugen der Klassen M1, N1 und der Klasse L – Schraubfahrwerke; Luftfahrwerke - WKO.at


    Was genau bedeutet dies für mich jetzt wenn ich mir ein Gewinde drunterschnalle?
    Wenn ich es recht verstanden habe kann ich unter die 11cm, es müssen nur die Vorgaben des Gutachtens bzw. der Auflagen erfüllt werden, die beim Fahrwerk dabei sind (Restgewinde z.B.).


    Bedeutet dies auch, dass es keine "ich laste das Fahrzeug auf die maximale Achslast auf und muss dann 8cm mind. haben" mehr gibt, oder steht dies dann wenn auch im Gutachten zum Fahrwerk?


    Danke,
    Tom

  • Aber wenn alles beim alten geblieben wäre würde es ja keine änderung des erlasses geben. Wo steht in den geänderten zeilen etwas von 8cm?


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  • Wenns nach VdTÜV geprüft und abgenommen wird geht's mmn. sowieso nur über den Tüv Österreich und die prüfen das dann wie
    gehabt auf 8cm beladen. So hats mir der Herr beim Tüv bei meinem Gutachten erklärt und billig ist die Prüfmethode auch nicht gerade,
    sind knapp 540€ wenn mich nicht alles täuscht. Aber frag doch am besten mal den User aus St. Pölten der das H&R Gewinde plus
    19 Zöller eintargen hat lassen. Glaube kaum das man 8cm ohne beladen eingetragen bekommt.