Hallo,
schaut Euch doch mal bitte den folgenden Erlass bzw. die Änderung an:
Fahrwerksänderungen an Fahrzeugen der Klassen M1, N1 und der Klasse L – Schraubfahrwerke; Luftfahrwerke - WKO.at
Was genau bedeutet dies für mich jetzt wenn ich mir ein Gewinde drunterschnalle?
Wenn ich es recht verstanden habe kann ich unter die 11cm, es müssen nur die Vorgaben des Gutachtens bzw. der Auflagen erfüllt werden, die beim Fahrwerk dabei sind (Restgewinde z.B.).
Bedeutet dies auch, dass es keine "ich laste das Fahrzeug auf die maximale Achslast auf und muss dann 8cm mind. haben" mehr gibt, oder steht dies dann wenn auch im Gutachten zum Fahrwerk?
Danke,
Tom