Also muß ich immer hinter einem linksabiegenden Fahrzeug warten selbst wenn die Strasse breit genug ist um rechts vorbei zu fahren?
Und bin dann automatisch schuld wenn mir einer die Vorfahrt nimmt?
Hi,
NEIN, denn es gibt genügend Ausnahmen, wo auch ein "Rechtsüberholen" erlaubt und zulässig ist.
siehe:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rechtsueberholen01.php
Das lernt man eigentlich alles in der Fahrschule, grins.
MfG