Wi
Wie ist eigentlich die Qualität diser Fußmatten aus der Bucht?
Die Qualität soll unter aller Kanone sein, siehe hier die Beträge im Forum.
Wie soll das auch gehen für den Preis !
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Wi
Wie ist eigentlich die Qualität diser Fußmatten aus der Bucht?
Die Qualität soll unter aller Kanone sein, siehe hier die Beträge im Forum.
Wie soll das auch gehen für den Preis !
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Cool, Glückwunsch. Und sehe ich dann zukünftig ein größeres Vehikel in der C-Straße stehen?
Schaun wa mal. Ich werde meinen RS erstmal bis 2012 weiterfahren, Platz ist ja genug.
Ich finde den Ford S-Max 2,5 T (220 PS Version) in der Titanium Ausstattung sehr sehr nett und Ideal für eine Familie...............
Hatte mich ja schon 2010 nach einem umgesehen, bin aber meinen RS nicht losgeworden und er Verlust wäre zu groß gewesen.........
LG
Hi,
wir bekommen auch noch einmal Nachwuchs.
Zu unserer 5-jährigen Tochter gesellt sich so ab 14.05. noch eine kleiner Mann.
*freu*
LG
Hi,
erst einmal ist das natürlich eine Riesensauerei, was da dein Nachbar abgeliefert hat.
Wenn Privatgelände, dann liegt leider keine Unfallflucht vor, da der 142 StGB sowie der 34 StVO nur aus öffentlichen Verkehrsflächen anzuwenden ist.
Ich gehe aber mal davon aus, dass es öffentliche Verkehrsfläche ist, somit liegt natürlich glasklar eine Unfallflucht vor.
Ich hätte das angezeigt, ohne wenn und aber............
In diesem Sinne............
Hi,
wie ich ja geschrieben hatte, muss es einem ja auch selber gefallen, nur das ist wichtig.
Geschmäcker sind unterscheidlich und das ist auch gut so, sonst
-- hätten wir alles das gleiche Auto oder gar die gleich Frau
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Also nicht gleich "angepisst" reagieren/fühlen, wenn man nicht schreibt "Hamma, Geil, Toll."
Stay Calm and keep smiling
![]()
Hi,
ich finde auch, dass die Leuchten überhaupt nicht zum Gesamtbild passen.
Mir gefällt es überhaupt nicht, sieht ein wenig nach ATU Tuning aus !
Hauptsache dir gefällt es aber, nur das zählt.............
MfG
Hi,
der Wasserlack ist der letzte Schrott. Super empfindlich und Steinschläge ohne Ende vorne.
Wenn er richig sauber gewaschen ist, sieht es vorne - und eigentlich nicht nur da - echt erschreckend aus.
Und man fährt ja nun mit dem Auto auch mal öfter über 200 km/h. gell ?
Ich finde die Qualität des Lackes im Allgemeinen mangelhaft. Man hat sich ziemlich schnelle Schlieren, Steinschläge. feinste Kratzer etc. eingefangen.
Und man sollte ein Auto schon in einer Waschanlage waschen dürfen, ohne das es danach aussieht, als wenn jemand mit Nadeln über den Lack gegangen ist.
Wasserlack halt,
!
MfG
Jo, alles paletti !
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Hi,
meiner ist auch da, thx.
Cooles Teil, ansonsten dachte ich, dass er etwas kleiner ist.
Viel größer hätte er aber auch nicht sein dürfen.
Die "Verpackung" hat gerade mal so gehalten hat, kann meine Vorredner nur zustimmen.
Bis denn
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Also 8,50 nun, richtig ?
Rechnet doch alle mal durch, immer noch billiger als 11,30 Euro, gell ?
Wollen wir uns jetzt hier nun noch um die Cents streiten ?
Wohin soll das Geld gehen ?
LG
Watt is den nun mit der Bezahlung ?
LG
Ich mehme immer noch einen......
keiner mehr....?? noch 2 stk und ich hätte die 10 voll
alle die sich gemeldet haben, also Hypokauston, Kosti, O2-RsBerliner, Robbi und alex 3008 hab ich notiert und hoffe das interesse besteht noch??
Jo, wie schon gesagt, nehme einen.
greetz
hey ich kann noch nix über versandkosten sagen..... aber denk mal so zwischen 1-2€ wird versand kosten..je nachdem obs in einen normalen breifumschlag passt oder ein grosser benötigt wird..
hab die anhänger heute bestellt, sind lau AH am Freitag oder am Montag da.
Ich nehme dann auf jedenfall einen, wenn noch einer übrig ist und bleibt.
greetz
Würde auch einen nehmen, Versand nach Bärlin.
Versandkosten ?
greetz
Zitat von rs200+;112053
Ist schon ein Viel-Könner der S-Max, aber wie gesagt Preispolitik mangelhaft.
Jo, sehe ich auch so.
-- viel Platz, Kofferraum
-- tolle Optik
-- Familienvan
-- trotzdem Spaß für den Papa (mit dem 2,5 t Motor)
-- geile Ausstattung (Titanium S)
Wie gesagt, es ist erstmal nur ein Vorhaben/ eine Idee.
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Zitat von rs200+;112035Sind wir verwandt? Den gleichen finde ich auch cool und hatte auch schonmal mit dem Gedanken gespielt umzusteigen. Nur haben mich die Fordpreise abgeschreckt und der tierische Verbrauch beim ST.
Wer weiß, grins.
Ist schon ein geiles Auto mit viel Platz und unheimlich viel Ausstattung.
Außerdem ist es ein richtiger Familienrenner, grins.
:weisbier:
Zitat von rs200+;111977Also ich habs mal probiert mit löschen und habe es partout nicht hinbekommen. Bin jetzt auch nicht gerade ne Niete in Sachen Technik. Hab dann mal im Internet recherchiert und da stand auch, dass das Löschen von Apps eine der wenigen Schwächen des Bada Systems ist. Oder hast du da ne Lösung? Hatte mir mal ein paar gratis Apps runtergeladen und musste feststellen, dass die zu 80% Schrott waren.
Das Samungs Wave ist einfach nur genial, für mich eines der besten Handy's, welches ich bis jetzt hatte.
APPS löschen geht doch mehr als einfach.
Wenn du bei den APPS bist (im Menü), dann hast du oben links ein Zahnrad.
Wenn du dieses drückst und aktivierst, dann erscheint hinter jedem APP ein rotes Minuszeichen.
Einfach anklicken und weg ist es, wo ist das Problem ?
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Ansonsten kann ich das Wave nur empfehlen. Es gibt mittlerweile unzählige APPS, welche tagtäglich erweitert werden.
Das Betriebssystem BADA läuft klasse, keinerlei Abstürze. Das Disyplay und der Touchscreen sind einfach genial.
Das Wave ist sehr schnell, egal wieviele Anwendungen ich laufen lassen. Internet und Browser sind super schnell. Die Kamera und Bilder und Videos) sind super.
TOPP !!
Zitat von Turbo;111839Schade das du dein O2 verkaufen möchtest, das mit der V-Max würde ich herauslasen das könnte einige abschrecken, ich zB. würde auch nicht so ein Auto kaufen wo das so direkt da steht klingt so nach Heizer finde ich.
Wenn ich mal fragen darf was hat denn dein Auge schönes anderes gesehen??
Danke dir für den Hinweis, habe es mal herausgenommen.
Ein "Heizer-Auto" ist es nun wirklich nicht, ganz im Gegenteil.
Naja, es ist nur ein Versuch und eine Idee, wenn alles perfekt laufen sollte, dann würde ich ihn eventuell verkaufen.
Wenn nicht, dann behalte ich ihn auch sehr gerne.
Ich bin gerade an einem S-Max 2.5 Titanium S (220 PS, Baujahr 2009) dranne, da müssten aber auch noch ein paar Parameter stimmen und abgeklärt werden.
Schaun wa mal.........
Greetz
Fahrzeug wird nicht mehr verkauft.................
greetz
Einfach mal googeln:
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (VIII ZR 109/04) sind Autos mit Tageszulassung als Neuwagen anzusehen, wenn das Modell noch unverändert hergestellt wird, es keine standzeitbedingten Mängel aufweist und zwischen Herstellungsdatum und Verkaufsdatum max. 12 Monate liegen.
Zitat von rableier;111011Alles anzeigenNein. Bei einer Rückrechnung sind Sicherheitszu- bzw. -abschläge vorzunehmen, die sich in aller Regel zugunsten des Betroffenen/Beschuldigten auswirken. Je gesünder und jünger man ist, desto stärker wirkt sich das in der Regel zugunsten des einzelnen aus. Das Rechenwerk darzustellen würde hier zu weit führen. Man gewinnt gerade bei knappen Situationen fast immer.
Und wichtig ist ja nicht nur die Frage, ob man 0,5 Promille BAK oder mehr nachgewiesen bekommt. Genauso wichtig kann sein, wie viel es denn tatsächlich war, insbesondere >=1,1 Promille BAK, >=1,6 Promille BAK oder evtl. auch >= 0,3 Promille BAK.
Der einzige vernünftige Grund in einen Test vor Ort mittels Alcomat etc. einzuwilligen, besteht in der Zeitersparnis (und für die Angsthasen in der Vermeidung der Nadel). Wenn ich nüchtern bin oder ausschließen kann, 0,3 Promille BAK zu erreichen, mag das sinnvoll sein. Bei jedem, der das nicht sagen kann, ist es schlicht unverantwortlich, dem Verdächtigen die Einwilligung in einen Alcotest vorzuschlagen.
Trunkenheitsfahrten sind entgegen Deiner Auffassung in D keineswegs immer nur Ordnungswidrigkeiten, sondern relativ oft Straftaten, nämlich stets bei absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille BAK) und darüber hinaus bereits ab 0,3 Promille BAK bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen.
Wenn es darum geht wegen einer Straftat verfolgt zu werden, ist mir die Zeitersparnis durch einen Alcotest vor Ort relativ egal. Aber jeder, der das Wissen hat, ist da natürlich seines Glückes Schmied.
Es geht nicht darum, was vor Gericht zugelassen ist, sondern darum welche Beweise man vernünftiger Weise gegen sich selbst liefern sollte. Merke: Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber.
Richtig. Und in der Zwischenzeit läuft die Uhr zugunsten des Verdächtigen. Es dauert eine Weile, bis ein Richter, die BE anordnet. Und meint der Polizeibeamte die BE ohne richterlichen Beschluß selbst anordnen zu müssen, freut sich der Verteidiger :D.
Sag mal: Du glaubst aber nicht zufällig an den Weihnachtsmann?
Wenn das so wäre, müßten negative AAK-Messungen ja wohl eine seltene Ausnahme sein. Es gibt Situationen, da werden AAK-Messungen durch Polizeibeamte routinemäßig auf Grund objektiver äußerer Umstände vorgeschlagen, ohne sich mit der Person zu befassen. Wobei "vorschlagen" das flasche Wort ist. Die Beamten tun gerne so als wäre man zur Mitwirkung verpflichtet.
1.
Das mit den Sicherheitszuschlägen ist mir schon klar, trotzdem macht es in der heutigen Zeit keinen großen Unterschied mehr aus. Schon mal daran gedacht, dass eine BAK Wert nicht nur negativ für einen Betr./Beschuldigten ausgelegt werden kann. Er kann auch durchaus positiv für einen Beschuldigten sein, nämlich dann, wenn ich in den Bereich der Schuldunfähigkeit/verm. Schuldunfähigkeit komme, weil es hier deswegen dann zu einer geringeren Strafe kommen kann. Die Grenzen dafür dürften die ja aufgrund deines Berufes durchaus bekannt sein, so dass ich mir weitere Ausführungen dazu spare.
2.
Ich habe hier ausschließlich von Ordnungswidrigkeiten gesprochen - und nicht von Straftaten - im Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrten. Hier immer das Pusten zu verweigern ist aus den o.g. Gründen nicht immer sehr klug und ratsam.
Ich gebe dir Recht, dass man das als Laie sicherlich nur schwerlich einschätzen kann, in welchem Promille Bereich man sich befindet.
Des Weiteren ist mir durchaus auch bekannt - weil es seit Jahren mein tagtägliches Geschäft ist - , dass bei einer Grenze von 0,3 Promille aufwärts plus Hinzukommen von ATB (alkoholtypische Ausfallerscheinungen) eine Straftat vorliegt (oder bei 1,1 Promille immer !!), davon war aber in meinem Fall nicht die Rede.
3.
Die Entscheidung über eine BE durch einen AA/StA kostet in Berlin ein Telefonat und dauert max. 5 Minuten, also ist der Zeitgewinn in der Regel gleich Null. Aus Erfahrungen kann ich sagen - für Berlin -, dass zwischen Feststellung vor Ort, Einholung der Genehmigung für die BE und für das Blutzapfen auf der Wache/Gefangenensammelstelle max. 30 Minuten vergehen. In der Praxis hat man viele Möglichkeiten, das Blutzapfen möglichst schnell zu beschleunigen (vor Ort wird mittels Handy die Genehmigung für die BE eingeholt und bereits schon ein Arzt bestellen, wenn keiner da sein sollte).
Willkommen in der Praxis ! ![]()
4.
Im übrigen brauchst du mir nicht zu erzählen, wie das in der Praxis alles so abläuft und wie die Verfahrensläufe - in rechtl., taktischer und praktischer Hinsicht - vor Ort oder auf den Wachen sind.
Ergo ist dein Hinweis auf den Weihnachtsmann wenig sachlich und förderlich für eine fachgerechte Disukussion.
In diesem Sinne............
Zitat von Duffi;110938Weil mich grad jemand mit der Frage angetwittert hat: Ja, gilt auch für die Drogenschnelltests. Alles freiwillig, sagt einem der Beamte natürlich nicht.
Die Freiwilligkeit endet aber dann, wenn bei Weigerung trotzdem der Verdacht bestehen bleibt, dann erfolgt auch hier eine BE, welche auch mit Zwang durchgesetzt werden kann.
Und ohne Verdacht - egal ob BTM oder Suff - wird ein Beamte vor Ort wohl kaum eine AAK Messung oder ein Drogenschnelltest anbieten.
Also kann man sich die Folgemaßnahmen bei Weigerung in 99 Prozent der Fälle selber ausrechnen.
Greetz
Der angebliche Zeitgewinn bringt dir in der Regel rein gar nichts. Sollte die BE erst Stunden später erfolgen, dann wird der Richter, Amtsanwaltschaft oder der StA durch Rückrechnung die BAK ziemlich genau ermitteln können, dafür gibt es feste Rechenregeln und Verfahrensweisen.
Somit kann man ziemlich genau der Wert ermitteln, welchen man bei der Feststellung intus hatte, obwohl die BE erst Stunden später erfolgte.
Und ein Pusten immer abzulehnen ist aus meiner Sicht auch völliger blödsinn.
Bei Ordnungswidrigkeiten (Trunkenheitsfahrten) reicht das Pusten (aufgrund der Verhaltnismäßigkeit) völlig aus. Hierbei wir mit einem geeichten und zugelassenen Gerät (in der Regel auf den Wachen oder Gefangenensammelstellen) der Atemalkohol (nicht Blutalkohl) ermittelt. Dieser reicht als Beweiswert vor Gericht völlig aus und wird auch uneingeschränkt anerkannt.
Weiger ich mich, wird in diesem Falle eine unnötige BE angeordnet und durchgeführt, welcher für den Betroffenen einen durchaus unangenehmeren Eingriff darstellt.
Also kann das auch nach hinten losgehen.
In diesem Sinne.........
No alcohol, no problems !
:weisbier:
Hi,
zusätzlich käme hier noch ein Kennzeichenmissbrauch in Betracht, dieses stellt eine Straftat gemäß § 22 StVG Absatz 1 Nummer 3 dar:
Wortlaut:
........das an einem Kraftfahrzeug angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt.
Also Finger weg davon, bring außer Ärgern rein gar nicht.
cu
Zitat von Schneeschieber;107072Warst du mal in der Ecke Hindelang/Sonthofen/Immenstadt? Meine nämlich dich gesehen zu haben.
Jo, im Bereich Sonthofen war ich auch. Dort waren wir in einem Spaßschwimmbad.
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Hi,
ich war vom 18.07. - 31-07.2010 in Pfronten/Allgäu im Urlaub und habe mich in diesem Bereich herumgetrieben.
Blauer RS Limo mit B-RS Kennzeichen.
Greetz
Zitat von tm009;96293Bei mir geht es genauso, kein Paypal, aber möchte trotzdem den Teil!
lg
PayPal ist mittlweile aus meiner Sicht eines der besten Zahlungssysteme, welches es im Internet gibt.
Ich zahle nur noch mit PayPal, gibt ja kaum noch Firmen, die das nicht anbieten.
Also warum nicht einfach anmelden und bestellen, kostet doch nüscht.
:weisbier:
Zitat von Luftpumpe;95649So jetz meld ich mich auch endlich mal zu Wort :o)
@ Berliner
Was meinst du geht seit 2008/2009 nicht mehr? Das man vor Ort Verwarnungen gleich bezahlen kann!?
Bei Ausländern oder EU Bürgern muss doch eh eine Sicherheitsleistung genommen werden, wenn es über 35 Euro sind.
Das haben wir erst letzte Mal bei einem Russen gemacht, der über Rot gefahren ist. Den haben wir 230 Euronen abgenommen per Sicherheitsleistung.
Und wenn es bis 35 Euro sind, dann besteht hier auch noch weiterhin die Möglichkeit (bei Ausländern, EU-Bürger), die Verwarnung gleich vor Ort zu kassieren.
Müssen aber dann mit zum Abschnitt / Revier...........und da einzahlen gegen Quittung.
Ansonsten kann der "Ottonormalbürger" hier in Berlin seine Sühne nicht mehr vor Ort bezahlen, dass ist abgeschafft worden.
greetz
Zitat von rs200+;95600Alles anzeigenKannst mit mir ruhig Fachjargon sprechen.
Die Anhörung holen auch andere Behörden im Widersruchsverfahren nach. Das erlaubt es ihnen aber leider nicht die Anhörung im Vorhinein weg zu lassen.
Aber gut, jetzt wirds wirklich ein bisschen zu theoretisch.
BTT
Du verwechselt aber Verwaltungsrecht mit Ordnungswidrigkeitsrecht und den daraus resultierenden Rechte/Pflichten/Maßnahmen der StPO.
BTT
Zitat von rs200+;95592Hm...aber soweit ich das kenne ist es doch so, dass bei belastenden Verwaltungsakten zuvor eine Anhörung zu erfolgen hat. Oder? Gleich den Bescheid überzubretzeln ist in anderen Rechtsgebieten auf jeden Fall untersagt. Kann natürlich sein, dass es im Ordnungswidrigkeitenrecht was anderes ist... is ja auch egal.
Naja, nicht ganz......denn
Eine zuvor nicht erfolgte Anhörung würde rein theoretisch vielleicht zur Rechtswidrigkeit führen.
In der Praxis sieht das aber ganz anders aus. In der Praxis reicht es vollkommen aus, wenn die Anhörung im Widerspruchsverfahren nachträglich erfolgen würde.
Bedeutet: Eine nachträglich durchgeführte Anhörung/Einlassung im Widerspruchsverfahren würde die zuvor nicht erfolgte Anhörung heilen.
Somit nicht rechtswidrig, dass ist aber alles Verwaltungsrecht !
Das führt jetzt aber zu weit....
Ansonsten google mal unter "Ablauf Bußgelverfahren" oder ähnliches.
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Zitat von rs200+;95551
P.S. Hast wieder Frühschicht die Woche, wa?
Jo, rüschtig !
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Zitat von rs200+;95551Alles anzeigenAndreas: Bekommt man nicht sowieso erstmal ein Anhörung? Hier wäre der Wider- oder Einspruch eh unzulässig oder?
Ein- bzw. Widersprüche sind doch nur gegen Verwaltungsakte zulässig, was bei einer Anhörung ja nicht der Fall ist. Oder versendet der Polizeipräsident eine Anhörung zeitgleich mit dem Bescheid? Dürfte doch aber rechtlich nicht korrekt sein.
Oder zählt die Befragung vor Ort schon als Anhörung?
P.S. Hast wieder Frühschicht die Woche, wa?
Du bekommst immer einen Bescheid Nachause geschickt, gegen diesen kannst du dann innerhalb einer Frist Einspruch einlegen oder ebend nicht.
In diesem Bescheid wird dir die Tat zur Last gelegt, du kannst dich dazu äußern oder nicht.
Wenn du damit einverstanden bist, dann musst du zahlen oder halt Einspruch einlegen oder denjenigen benennen, der die Tat eigentlich begangen hat. (Halter nicht gleich Fahrer)
Eine Befragung vor Ort ist keine richtige Anhörung ! Es dient lediglich nur als Möglichkeit, sich vor Ort zur Sache zu äußern oder nicht. Alle Äußerungen können dann gegen dich oder für dich gewertet werden.
Bei Verwarnungen bis 35 Euro und ohne Punkte kann man in den meisten Bundesländern, wenn man den Verstoß zugibt, auch vor Ort bezahlen.
Damit wäre dann die Sache erledigt, dass nennt man abgekürztes Verfahren.
In Berlin geht das seit 2008/2009 aber auch nicht mehr.
Grüße
Zitat von RS-Driver78;95505Ja reicht das wenn ich die Erklärung reinschreibe in den Fragebogen oder muss ich da Paragraphen angeben?
Kenn mich da nicht so gut aus :mulmig2:
Ich würde eine vernünftige Aussage verfassen mit folgenden Punkten.
1. Der vorgeworfene Tatvorwurf stimmt so nicht, also nicht zutreffend; Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
2. Wesentliche Verkehrsbeeinträchtigung (Definition siehe meine Links) kann hier schon gar nicht rein rechtlich gegeben sein; eine Gefährdung/Gefahr lag hier niemals vor
3. Fahrwerk ist eingetragen
4. Es hat keine Unterschreitung der Mindesbodenhöhe von 11cm gegeben
5. Paragrafen brauchst du nicht mit angeben
Lass das doch dann deinen Anwalt alles machen........
Dem brauchst du nur den Bescheid geben, alles andere macht der dann......
Grüße
RS-Driver78
Hääähhhhh !
????
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Zitat von RS-Driver78;95473Alles anzeigenDa es einige flasch verstanden haben
Das Fahrwerk ist mit einer von Felgenmitte bis Ende Kotflügelkante eingetragen:
Vorne 340mm und hinten 375mm
Bodenfreiheit beträgt mehr wie 11 cm
Beim Messen war die Höhe folgendermassen:
Vorne 330 mm und hinten irgendwas um die 340 mm
Achso.
Dann ist der Tatbestand so wohl kaum - aus meiner Sicht - zu begründen und rechtlich so abolut nicht haltbar.
Eine wesentliche Beeinträchtigung ist hier rechtlich nicht gegeben, also völliger BLÖDSINN !
Also Einspruch einlegen und deine Chancen stehen mehr als gut.
greetz
PS:
Alle Angaben nach - meinem -besten Wissen und ohne Gewähr !
Zitat von RS-Driver78;95333Alles anzeigenHi,
Brauch mal Hilfe zu folgendem Fall:
Ich wurde Mittwoch von der Polizei kontrolliert auf einem Wanderparkplatz (Acker/Waldparkplatz).
Habe den Luftdruck meines Airride vor Einfahrt geändert, da sehr viele Schlaglöcher an der Einfahrt waren. Anschließend den Druck verringert um die Fahrthöhe einzustellen.
Leider kam ich nicht dazu die genaue Fahrhöhe einzustellen.
Die Polizei hat die Fahrthöhe gleich gemessen auf diesem unebenen Parkplatz.
Ich erklärte den Beamten, das ich ein Airride verbaut ist und die Fahrthöhe erst wieder einstellen muss nachdem ich das verstellt habe.
Wurde dann gefragt was den ein Airride wäre und wie das funktioniert!
Es waren 4 oder 5 Polizisten anwesend aber keiner kannte das.
Vorne war ich dann 1 cm und hinten um die ca 2 cm zu tief.
Mir wurde aber nicht mehr gestattet die Höhe einzustellen!
Das wären dann 3 Punkte und 90 Euro Strafe ob ich die Zuwiderhandlung anerkennen würde wurde ich gefragt und ich habe mit NEIN geantwortet.
Habe mich dann erkundigt und man sagte mir das die Messung ungültig wäre da der Boden uneben wäre! Desweiteren kannte sich keiner aus mit dem Fahrwerk oder der Technik!
Wie seht Ihr das?
Gruß
Michael
Also erst einmal solltest du den Bescheid abwarten, denn genau da steht drinne, was dir eigentlich vorgeworfen wird.
Interessant wäre zu wissen, wie genau der Tatvorwurf lauten soll.
Ich vermute mal, dass sie dir den Tatbestand um die Ohren hauen werden:
330606
Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
Der Knackpunkt wird hier bei der "wesentlichen Beinträchtigung der Verkehrssicherheit" liegen.
Ich habe dir mal etwas herausgesucht, da kannst du nachlesen, was damit gemeint ist.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38306
Eine offizielle Mindeshöhe ist in der StVZO nirgends zu finden. Jedoch leitet man aus den normal fahrbaren Umständen im Straßenverkehr eine Mindeshöhe von ca. 11cm aus den Gesetzen ab.
siehe:
http://www.dekra.de/de/1469?teaser=1
Also abwarten bis der Bescheid kommt, dann genau überlegen, ob der Einspruch auch lohnt.
Wenn du in der Rechtschutz bist, dann lasse das prüfen.
Aus meiner Sicht könnte man den vorgeworfenen Tatbestand schon begründen - wenn du mit den 1cm oder 2 cm auch tatsächlich gefahren bist -, wenn das durch die Beamten richtig begründet und dargelegt wird.
Also entscheidend wird sein, ob du gefahren bist oder nicht, das konnte ich jetzt nicht so richtig herauslesen.
Fazit:
Haben die dich Fahren gesehen --> Tatbestand würde wohl sehr wohl zutreffen !
Bis du nicht gefahren ---> Tatbestand aus meiner Sicht nicht gegeben !
Entscheidend wird auch noch sein, mit welchen Auflagen das Fahrwerk belegt ist, eingetragen wird es ja sein.
Bei der Beurteilung deines Sachverhaltes spielt also vieles eine Rolle:
-- Zeugenaussagen
-- objektive Beweise
-- Eintragung Fahrwerk vorhanden
-- welche Auflagen/Beschränkungen hat das Fahrwerk
-- bist du gefahren oder nicht
-- liegt öffentlicher Verkehrsraum vor oder nicht
-- wie begründen die Beamten den Tatbestand
und und und...............
Aber im Zweifelsfall entscheidet halt nur der Richter......
greetz
Nachtrag:
Das als umgangssprachlich bekannte "Erlöschen der Betriebserlaubnis" gibt es schon lange nicht mehr. Es ist zwar noch im Gesetz verankert, aber nicht mehr im Tatbestandskataolog mit aufgeführt bzw. so nicht mehr ordnungswidrig.
Dafür gibt es jetzt folgende "neue" Tatbestände:
330000 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb
genommen.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat 25 Euro
330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb
genommen.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat 25 Euro
330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genom men. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat 90 Euro und 3 Punkte
330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat 90 Euro und 3 Punkte
Die rechtlichen Voraussetzungen sind hier jetzt ein wenig anders, als das früher klar definiert "Erlöschen der BE" aus dem § 18 StVZO (Gefährdung, Umwelt, Typänderung).
Mittlerweile ist es auch schon lange nicht mehr so einfach, die 90 Euro und 3 Punkte rechtlich zu begründen.
Ebenso ist es unzulässig, das frühere Erlöschen der BE einfach mit/aus den neuen oben aufgeführten Tatbeständen zu begründen, weil die Voraussetzungen einfach andere sind.
So jetzt habe ich fertig..........
Ich hoffe, dass ich dir ein wenig helfen konnte..............
![]()
War ein sporadische Fehler, wurde gelöscht und gut ist.
Greetz