Wobei man sich da ggf auf Diskussionen mit Rennleitung vorbereiten sollte. Meiner Meinung nach sind solche vollflächigen Klettdinger legal, aber Diskussionen kann es trotzdem geben.
Auch wenn folgendes oft zu lesen ist (Quelle z.B. Autobild):
Bis Frühjahr 2023 war die alternative Anbringung mittels Klett, Magnet oder Saugnapf nicht klar geregelt. Seit Erscheinen des Verkehrsblatts am 15. Februar 2023 ist die Sache klar, in Paragraph 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der die Regeln für Kfz-Kennzeichen bestimmt, steht: "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein." Mit anderen Worten: Klettband, Klebeband oder Magnetschilder sind nicht erlaubt.
Ist das leider totaler Quatsch!
Abgesehen davon das §10 schon mal falsch ist, denn es ist §12 Absatz 5 und da steht:
(5) Kennzeichen müssen an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
(Ausfertigungsdatum: 20.07.2023 https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__12.html)
Der Begriff fest wird in keiner Weise definiert, nichts von Vernieten, Schrauben oder in Beton vergießen.
Noch nicht einmal eine Angabe darüber, wieviel Kraft zur Demontage angewendet werden muß oder ob ein Werkzeug erforderlich ist (denn auch das liest man immer wieder).
Es ist also Ermessenssache dessen, der das Prüft oder bemängelt.
Jedem sollte klar sein, daß zwei Streifen Klett aus dem Baumarkt oder von Mutti's Pinnwand nicht reichen.
Aber ein vollflächig angebrachtes Klett, das für die Befestigung von Kennzeichen vorgesehen ist, ist 10x fester als jeder Werbehalter vom Autohaus.
Ohne das Nummernschild zu beschädigen / verbeigen / abknicken, gehen meine definitiv nicht runter, dir Diskussion gehe ich gerne ein.