Beiträge von TurboMaddin

    the_quick_Brisco

    Nein, sehr unwahrscheinlich. Keine Ahnung woran du das fest machst.

    Die Hardware müsste auf rund 330 PS genormt kommen. Bei -4° dann nochmal deutlich mehr, was ja auch die Zeiten nahelegen. 11,0s sind meilenweit weg von 285PS.

    Mich interessiert aber wie gesagt der praktische Leistungsunterschied zwischen den zwei Temperaturextemen. Die Normleistung kann ich ja einfach messen lassen.


    Bei -4° hatte er übrigens noch Schlupf bei 100 km/h. Also entweder viel Leistung oder schlechte Traktion :-D

    Bei mir waren die Zeiten außerdem mit Kickdown in S deutlich besser als im 3. Gang manuell.

    Hab ja die APR Stage 1 mit kompletter Stage 2 Hardware. Insofern finde ich das schon nachvollziehbar, dass er Leistung gewinnt.


    Mich würde insbesondere das Delta interessieren, erst in zweiter Linie die absolute Leistung. +-30 PS bei 30°+ und ggf. niedriger Geschwindigkeit gegenüber Minusgraden auf der BAB halte ich vom Fahrgefühl durchaus für realistisch.

    In absoluter Leistung funktioniert das sicher nur beim identischen Fahrzeugtyp (Einfluss cw Wert, Gewicht, Getriebe, Räder, etc...).


    Allgemein habe ich mal etwas gelesen von - ich glaube - 5% Leistungsverlust bei einem Delta vom 10°. Das wären ja dann bei -4° gegenüber 28° schon 15%. Zumindest wenn man Außen- und Ansaugtemperatur gleichsetzt. So erklären sich dann evtl. auch 2 Sekunden Unterschied.

    Konnte gestern die niedrigen Temperaturen nutzen und habe bei -4° (Ansaugung +4°) eine sagenhafte 11,0 gemessen (10 Hz).

    Damit war ich glatt eine Sekunde schneller als bei meiner letzten Messung bei 6°.

    Bei 28° waren es (damals noch ohne Wagner LLK) sogar 13,3s (2,5m bergauf).


    Kann man das irgendwie grob in PS ausdrücken? Mich würde mal interessieren, was ein Delta von 32° konkret bedeutet. Wobei dann ja wahrscheinlich die Ansauglufttemperatur maßgeblich ist und nicht die Außentemperatur.

    2,3s Schwankungen sind ja schon echt grob.

    Kannst mich gerne mal persönlich anschreiben.

    Ich glaube, das Problem ist so komplex, dass man es hier in paar Zeilen nicht sachgerecht auf den Punkt bringen kann. Denke tatsächlich, dass wir inhaltlich garnicht so weit auseinander liegen.

    Nene, vermischt hab ich das letztlich :S

    Klappe macht keinen Unterschied, es geht nur um die Art der Zulassung.


    Lala hat insofern schon Recht, dass man sich mit der APR AGA bei weiterer APR Hardware viel Rennerei und evtl Ärger spart.

    Mit jeder anderen EWG/ECE AGA müsste der Sachverständige die als Originalersatzteil werten, andernfalls wirds aufwändig. Da gibt es aber - wie man hier ja gut lesen konnte - unterschiedliche Auffassungen, auch bei den Prüfern.

    Ja, da hast du Recht!

    Bin durch das Beispiel vom wommas in die Thematik EWG-Kombination abgedriftet, die ein anderes Feld ist.


    Zur Einzelabnahme stehen trotzdem noch my 5Cent oben. Mein Prüfer hat die EWG AGA als Originalteil gewertet. Das tut Heiner grundsätzlich mal so auch. Ist also wie wenn du die APR Teile mit einer Ersatz-AGA von Skoda fährst. Zur Absicherung der Toleranzen gibt's dann eben noch die Standgeräuschmessung.


    So wird ein Schuh draus und es ist schon alles irgendwie übertragbar. Heiner bezieht sich mit der Fahrgeräuschmessungen vermutlich auf nicht-EWG Teile. Das ist dann aber völlig logisch.

    An solchen Stellen wird er dann eben leider immer unpräzise in seinen Videos oder auch bei schriftlichen Nachfragen.

    lala

    Also entweder bin ich jetzt völlig daneben oder Heiner erklärt das exakt so, wie ich es oben geschrieben habe:

    EWG/ECE sind wie originale Austauschteile zu behandeln (ggf. mit Beschränkungen bez. Kombinationen in den Papieren) und können damit grundsätzlich kombiniert werden. Um auszuschließen, dass Toleranzen doppelt ausgenutzt und damit überschritten werden, macht er eine Standgeräuschmessung. Also nicht zwangsläufig nur mit Fahrgeräuschmessung oder gar unmöglich, wie von dir geschrieben...


    Ich kann also nicht nachvollziehen, warum du mich als ahnungslos hinstellst. Ich habe hier auch niemandem Planlosigkeit unterstellst, wie du schreibst. Es ist aber nachweisbar falsch, dass die Kombination so rechtlich sauber nicht möglich ist. Mit Heiner hast du hier selbst den Gegenbeweis für deine Aussage geliefert.


    Ich weiß auch, dass viele Prüfer solche Kombinationen nicht mehr abnehmen, das resultiert aber eher aus Unsicherheit, weil sie wegen der ständigen Rechtsänderungen nicht mehr an solche Themen hin langen. Unabhängig davon ist Heiner sicherlich einer DER Fachleute in Deutschland. Aber er ist keine rechtliche Instanz und interpretiert letztlich auch nur den gesetzlichen Rahmen, den ein anderer Prüfer und eine andere Organisation ggf. im Einzelfall anders interpretiert. Es gibt also nicht den einen Prüfer, der Recht hat, sondern gerade hier eine relative Grauzone mit Interpretations- und Ermessensspielraum bei Rechtsauslegung und Prüfung.


    Gut, er macht Abnahmen nur noch mit Fahrgeräuschmessung... meinetwegen... Er sagt selber, dass das Standgeräusch ein Anhaltspunkt ist. Ob das in der Gesamtschau ausreichend ist, beurteilt der Sachverständige. Dafür hat er studiert und sich fortbilden lassen. Ist halt wie immer im Leben: Der eine sichert sich bis ins letzte Detail ab (Heiner) und macht damit rechtlich definitiv nichts falsch. Der andere geht mit etwas mehr Fingerspitzengefühl ran und riskiert, dass irgendwo vlt mal ein Auto am Ende doch zu laut war. Das Risiko hast du aber bei der Kombination von EWG Teilen genauso. Insofern widerspricht Heiner seiner eigenen Logik.

    Im übrigen ist er bei dem Thema sehr vorsichtig, als es um unterschiedliche Bewertungen von Vorschriften schon innerhalb des TÜV selbst gibt (Radabdeckung). Das zeigt doch, dass es so klar nicht ist.

    Ich habe auch Immer wieder den Eindruck, dass Heiner extrem sattelfest bei klaren Regelungslagen ist. Bei Grauzone oder rechtlichen Unsicherheiten wird er sehr oft schwammig und bleibt die Antwort am Ende schuldig.


    Mit dem Argument "bei der Polizeikontrolle zu laut" kannst du außerdem alles erschlagen. Bei KEINER (!!!) Polizeikontrolle wird das Fahrgeräusch gemessen. Daher muss schon ordentlich was im Argen sein, dass bei einer erfolgten Eintragung mit Einhaltung der Standgeräusch-Werte trotzdem eine Sicherstellung mit Begutachtung des KFZ erfolgt. Solche Fälle kenne ich nicht. Du? Es muss schon einen belastbaren Grund geben, die Eintragung anzuzweifeln. Wir leben nicht in einem Willkürstaat und die Behörden machen sich u.a. schadensersatzpflichtig und verwaltungsrechtlich angreifbar.

    Jede Eintragung, die zu laut ist, kann nicht rechtmäßig gewesen sein. Meiner AGA ist aber nicht zu laut. Außerdem hat das Ergebnis der Schalldruckmessung nichts mit der rechtlichen Bewertung der Kombinationsmöglichkeit von EWG Teilen zu tun. Die einzige Frage ist daher: Wie genau prüfe ich, um am Ende davon überzeugt zu sein, dass alles passt. Und nochmal: Wenn du das so genau haben möchtest (und wenn du das so bei TÜV & Co bestellst, liefert der Sachverständige dir das auch), dann mach bitte immer eine Leistungsmessung, Stand- und Fahrgeräuschmessung, Schadstoffmessung, etc. Damit das nicht erforderlich ist, gibt es als Grundlage z.B. bei APR den Prüfbericht und der Gutachter prüft dann nach bestem Wissen und Gewissen. Deine Auffassung einer "wasserdichte Abnahme" (was auch immer das ist) teile ich daher nicht so pauschal. Dann fahre aber bitte auch mit EWG AGA und sonst orignalem KFZ zur Fahrgeräuschmessung. Es könnte ja irgendetwas nicht stimmen (...wie z.B. bei der BullX hinlänglich bekannt). Das hat aber alles nichts mehr mit dem Thema "Kombination" zu tun. Und darum geht es ja. Naja.., wenn man den Ausgangs-Post aunschaut eigentlich nicht... ^^


    Ich habe echt wenig Verständnis, wenn wir uns das Leben jetzt schon selbst schwerer machen, als es tatsächlich ist.


    Was die Kombination AGA / Ansaugung angeht, beeinflussen die sich tatsächlich auch aus zulassungsrechtlicher Sicht:

    https://www.dekra.de/media/dekra-b2c-pkw-tuning.pdf

    ...es gibt da eine Matrix, welche Bauteile sich gegenseitig beeinflussen. Eine Ansaugung zählt da nicht zur AGA ;-)

    I.d.R. wird zwischen "kalter" und "warmer" Seite unterschieden.


    Fakt ist: Es ist eintragungsfähig. Jeder Prüfer prüft anhand des Rechhsrahmens nach bestem Wissen und Gewissen und nicht nach Checkliste. Es machen aber nicht mehr viele Prüfer. Wenn die dB Werte eingehalten werden, wird keiner die Eintragung anzweifeln. Wenn die Werte drüber sind, wird auch jedes noch so schöne Gutachten oddr die Abnahme seinen Wert verlieren.

    Und mal ganz ehrlich: Wie der APR Prüfbericht z.B. zur Aussage kommt, der CO2 Ausstoß wird nicht erhöht, ist für mich nicht nachvollziehbar. Auch die eingetragene Leistung hat mit den tatsächlichen Werten nichts zu tun. Also müsste man eine CO2 Messung und eine Leistungsmessung machen. Das macht doch aber niemand...

    Ich hatte allerdings einen Prüfer, der die Stage 1 nicht eintragen wollte, weil explizit keine Aussage zur Haltbarkeit des Motors getroffen wird. Die Rechtsmeinung bei den Prüfern ist also SEHR heterogen.


    EWG und ECE Bauteile nutzen gewisse Toleranzen aus. Oder die AGA ändert z.B. die Frequenz, den Verlauf der Lautstärke, aber nicht die absolute Lautstärke. Natürlich kann ich Toleranzen nicht mehrfach ausnutzen.

    Der eine Prüfer hat mit der Standgeräuschmessung genug Anhaltspunkte dafür, dass alles passt. Der andere geht auf Nummer sicher und spult das volle Programm ab.

    Bördelt ihr auch jedes Mal, nur weil es im Gutachten der Felgen steht oder vertraut ihr dem Prüfer, der feststellt, dass alles freigängig ist? Auch das handhaben Prüfer unterschiedlich.

    Ja, mit dem hatte ich auch geredet.

    Wie so oft im Leben gibt es aber offensichtlich auch bei dem Thema nicht DIE eine Sicht auf die Dinge. Auch wenn Heiner Tuningverantwortlicher des TÜV Süd ist.


    Wer natürlich an sich selbst strengere Maßstäbe anlegt als mancher Prüfer, der kann es natürlich lassen. Ich muss mir ja nicht den Prüfer mit der kritischsten Meinung aussuchen. Bei mir ist nichts gemauschelt und alles dokumentiert. Wie gesagt: legaler als jede BullX!

    Trägt Heiner grundsätzlich keine BullX ein...? Oder nur mir Fahrgeräuschmessungen...?


    LukasVRS220

    Zu den einzelnen AGAs gibt es hier genug Threads.

    Klapper die Prüfer ab und frage, wer dir sowas abnehmen würde. Wenn du keine Lust drauf hast, nimm die APR AGA.

    Will nicht wieder in die Grundsatzdiskussion.

    Aber wenn du die EWG AGA als Originalteil einstufst - was sie ja quasi ist -, kannst du es auch mit dem APR Gutachten kombinieren. Bei mir wurde eine Standgeräuschmessung durchgeführt, die weit drunter war. Daher völlig normale Kosten.

    Das ist nicht unseriöser, als eine evtl zu laute APR AGA (oder BullX!) blind nach Gutachten einzutragen. Im Gegenteil. Das APR Gutachten ist ohnehin nur ein Prüfbericht, das dem Sachverständigen lediglich als Anhalt dient. Also könnte/müsste er da genauso Fahrgeräuschmessungen machen, wenn er es übergenau nimmt.

    ...nicht ganz.

    Du kannst auch alle Prüfer in deiner Umgebung anfragen, ob sie dir eine EWG AGA - als Originalersatzteil - in Verbindung mit dem APR Gutachten per Einzelabnahme prüfen.


    Macht kaum einer mehr, weil viele sich sowas garnicht mehr anschauen. Es geht aber. Sinnvoller Weise läuft man da persönlich mit den Papieren auf. Schriftlich anfragen hat da wenig Sinn.

    lala

    So ganz verstehe ich deine Antwort noch nicht.

    Mir ist soweit klar, dass das Standgeräusch nur eine Hilfsmessung ermöglichen soll. Solange das im Rahmen ist, wird es auch polizeilich keine Probleme geben. Es müssen ja zumindest Anhaltspunkte vorliegen, dass Grenzwerte überschritten sind. Die Polizei kann nicht willkürlich oder nach Gehör PKW sicherstellen und/oder zur technischen Überprüfung schicken.


    Die zulässigen dB Werte hängen ja letztlich auch von der Leistung ab. Daher finde ich es nicht komplett abwegig, dass APR die Werte evtl auch ohne AGA ändern lassen kann - also alleine aufgrund der Fahrgeräuschmessungen mit der Stage 1.

    Dazu würde ich mir eine belastbare Aussage wünschen. Das steht ja so sicher im Gutachten. Mir liegt leider kein Gutachten für eine dB Erhöhung vor. Vlt kann mir das jemand zukommen lassen.

    wommas

    Die Idee ist gut. Normalerweise wird die Erhöhung aber mit einer Erläuterung versehen sein ("ZU U.1:"). Damit müsste das beim Austragen auffallen. Könnte natürlich klappen, wenn in der Zulassungsstelle jemand pennt.

    Hätte das Standgeräusch beinahe auf 3.500 U/min korrigiert bekommen ;-)

    War aber sowieso nicht nötig. Hatte selbst mit Remus AGA und DP noch Luft laut TÜV Messung.

    @*ab78*

    Vielleicht bist du ja mit dem DSG Getriebe über Kreuz und nicht mit dem Motor.

    Dann wäre ggf. eine DSG Optimierung deine Lösung. Damit hast du quasi keine Mehrbelastung und eine andere Quarakteristik. Dann ist z.B. mit der APR TCU Software nämlich auch der Sportmodus fahrbar macht Spaß.

    Schwarzer Rieger war mir am schwarzen Auto zu fad.

    Das ist für mich eine schöne Lösung. Einfach beim Kauf mal bei Rieger nachfragen, mit welchem Schwarzanteil die lackieren.

    Der Ladekanten"schutz" ist aus Carbon von Superskoda.

    Klippe : Hat leider etwas gedauert...

    Meinen "Carbon" Diffusor habe ich gleich bei Rieger lackieren lassen. In hellgrau sieht der irgendwie komisch aus, daher lackieren die mit einer Klarlack/schwarz-Mischung.

    Allerdings versenden die den Diffusor nicht lackiert.


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    lala

    Mir ist das vor einigen Wochen aufgefallen.

    Die Werte sind jetzt ohne OPF statt 310PS/500Nm bei 290PS/450Nm. Ist ja schon ein gravierender Unterschied.

    Alles laut goapr.de

    MIischbereifung meint Radial- und Diagonalreifen. Letztere verwendet eh niemand mehr.


    Natürlich könnte man sich die unterschiedlichen ETs vom TÜV abnehmen lassen. Das wird der aber nicht tun.

    Bis dahin weichen deine Felgen den beiden ABEs ab. Damit hast du ein Problem und würdest wahrscheinlich auch nicht durch die HU kommen.

    Die Schubabschaltung kannst du problemlos programmieren lassen. Nur eben nicht in Kombination mit der ABT Box.


    Beim DSG Furzen bin ich jetzt kein Fachmann. Offenbar hast du aber eine Hardwarekombination (DQ381, OPF), die das trotz anständiger AGA nicht ohne weiteres zulässt.