Bezüglich einer Stillegung vom Fzg. kann ich nur von unserer Marke sprechen. Die Fzg. Ident Nummer ist dem KBA gemeldet als betroffenes Fzg.
Wenn die Fahrzeuge zum Update in der Werkstatt sind, wird diese Ident Nummer online direkt an den Hersteller gesendet, und von da wird Rückmeldung über die "erledigten" Fahrzeuge an das KBA gemacht.
Somit ist jederzeit möglich ein Fzg Stillzulegen, wenn man sich weigert die Optimiertung durchführen zu lassen.
Aktuell haben WIR hier bei uns keinerlei beschwerden bezüglich eines Mehrverbrauches, Leistungsmangel oder dergleichen.
Selbst die Vielfahrer unter unseren Kunden haben keinerlei Negative erfahrungen gemacht.
Somit würde ICH das Update durchführen lassen und somit ist die Sache erledigt.
Eine Entschädigung wird es in Deutschland nicht geben, da es hier von der Rechtslage deutliche Unterschiede zu den USA gibt.
Sicherlich ist das was VW da im stillen Kämmerlein angerichtet hat nicht schön zu reden, aber es ist nunmal passiert.
Das Schlimme an der ganzen Affäre ist allerdings, das es alle abbekommen, vor allem im Autohaus, und die Händler können da nichts zu. Der Hersteller ist da in der Verantwortung und VW reagiert ja (wenn auch wieder mit Personal sparen)
Diejenigen, die es betrifft, die es ausgeheckt haben, sind alle in trockenen Tüchern und müssen sich keinerlei Gedanken mehr machen.
just my opinion