Danke für die prompte Antwort, nun wieder ich : Nunja, ich hatte mich vor geraumer Zeit mit einem Audi-Motorenentwickler zu diesem Thema unterhalten. Er meinte, dass es definitiv eine Belastungsgrenze der Hardware gibt, die zwar eine Sicherheitsreserve beinhaltet, aber noch unter 400 NM liegt. Er hat einige DSGs bei Tests geschrottet, insofern hat er seine Erfahrungen gemacht (muss er ja auch). Deswegen gibt es ja dann noch andere DSG-Varianten mit höheren Belastungsgrenzen. Habe gerade selbst nochmal bei APR nachgeschaut, dazu das hier gefunden und in Rot kommentiert:
"Viele Tuner verkaufen DSG Software um die Drehmomentbegrenzungen im DSG aufzuheben oder zu erhöhen, weil sie Probleme haben, dass das DSG das Drehmoment des Motors limitiert (das ist der Sinn einer Schutzfunktion, richtig), selbst bei normalen Stufe 1 Tunings. Mit den Leistungssteigerungen von APR ist dies nicht erforderlich (kommt APR ohne Aufhebung der Begrenzung aus?)! Das heisst, das anheben oder entfernen der Drehmomentsperre führt nicht zu mehr Leistung oder mehr Drehmoment im Zusammenhang mit einem APR Motortuning. Die Drehmomentbegrenzung wird jedoch mit der APR Software entfernt (leider wohl doch nicht), um dem Kunden alle Möglichkeiten offen zu lassen (??? Nix verstehen.
). Sollte Beispielsweise die Drehmomentgrenze der Kupplungen erreicht werden, so können andere Kupplungen installiert werden und das Drehmoment erhöht werden (das kann jeder andere Tuner auch und wäre der einzig sinnvolle Ansatz um ein passendes Getriebe für diese Leistungsstufen zu ermöglichen
), ohne dass dieses dann von dem Getriebesteuergerät wiederum limitiert wird. (das wäre die logische Konsequenz)"
Diese Beschreibung gibt mir mehr Rätsel als Antworten. Zusammenfassen würde ich wie folgt: Es ist bei Leistungssteigerungen notwendig A) die Drehmomentbegrenzung des DSG aufzuheben und B) dem Drehmoment angepasste Kupplungen zu verbauen. Also ist eine bloße Softwareanpassung nicht zielführend. Richtig?