Winterreifen Geschwindigkeitsindex

  • Hallo Leute !


    Hab da nen Thema was mir schon länger in den Fingern juckt :)


    Ich hatte meinen RS bei ziemlichen schneetreiben am 14. Februar Samstag von Dresden nach Nürnberg überführt (noch mit den Sommerschluffen). Da sich dann noch ziemlich Schnee angekündigt hatte die nächsten Wochen musste ich mir auf die schnelle (am Sonntag) Winterräder organisieren :001: Hab dann bei quoka.de günstig welche gefunden in Starnberg, erst 2000-3000km gefahren.
    Nur Problem war, das sie von einem Audi A4 Cabrio waren.


    Felgen 6,5x16 ET40 wenn ich mich nicht täusche und Reifen 205/55/R16 T :032:


    Weiß jemand wie es rein TÜV-technisch aussieht wegen dem Geschwindigkeitsindex ?? Ich bräuchte ja eigentlich H Reifen. :022: Felgen würden die schon nicht gleich merken, denke ich !!
    Oder reicht wenn ich nen Aufkleber ins Auto Klebe mit 190kmh ?

    Gruß Uwe :00008698: :00010164: :00006725: :00007956:


    VFL - CR TDI Combi mit "UNDERCOVER"-Tuning :D


    VCP - Vag Can Professional
    VCDS-HEX-COM+CAN --> Codierungen im Raum Franken (N/ER/FÜ/AN/BA/RH/SC) und Sachsen (GR/BZ/NOL/ZI) möglich

  • Thanks erstmal :048: Nur stört mich noch, das in der ABE vom Auto expliziet die H Reifen angegeben sind :032:

    Gruß Uwe :00008698: :00010164: :00006725: :00007956:


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  • Ja, soweit ich weiss müsste der 190er Aufkleber reichen.

    Laut Skoda Reifenfreigabe sind ja ohne extra Abnahme nur
    6*16" ET50 (H)
    7*17" ET54
    7 1/2 * 18" ET51
    Felögen zulässig..
    D.H deine jetzigen mit ET 40 und 6 1/2" stehen sie weiter aussen als "zulässig" und dei Felgen breiter wie angegeben.

    Wäre interessant zu wissen ob das eingetragen werden kann was du fährst an Felgen, denn in 6*16" gibt es keine schönen Alus die man für Winteraus her nehmen könnte. Bzw was mir gefällt gibt es nur in 6 1/2*16.

    Grüße Andy

    Gruß Andy
    --> zu axxy´s RS
    ACHTUNG: Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten !

  • Servus,
    das mit dem Aufkleber reicht.
    Aber kannst du deine Felgen eintragen lassen ohne ABE , weil von Skoda ist die größe 6x16 ET 50 für Winterreifen schon freigegeben.
    Habe mir auch welche von Audi A3 mit genau der Größe gekauft, die bekomme ich ohne Probleme Eingetragen

    Hallo sagt der Jürgen :be cool:
    V/RS TSI Race Blue Combi Audi Dachantenne,Scheinwerferblende Mattig,Ahk,GTI-Fußstütze,Bilstein B14 PSS,ASA GT-2 8.5x19 ET45 235/35 R19, Milltek AGA ab Kat
    Gott hat das Turboloch erfunden, damit Sauger auch eine Chance haben.:D

  • OK, wenn also der Aufkleber reicht umso besser :027: Ein Problem weniger ...


    @ Cyclo


    Meinst echt ?? Das ich die Felgen so eintragen lassen kann ?? :032: Wundert mich.
    Schneeketten sind dann eh keine zugelassen, aber Wintersportler bin ich eh nicht. Deshalb Scheiss drauf :015:

    Gruß Uwe :00008698: :00010164: :00006725: :00007956:


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  • Solly0815

    Die 6x16 werden Eingetragen weil die größe passt da geht`s dann nur um die Festigkeit der Felgen.
    Deine Felgenfestigkeit reicht aber die Größe.Da würde ich beim TÜV noch mal genauer Fragen.
    Ich habe meine bei Audi selber gekauft auch gebraucht aber super zustand.
    Bei größe 6x16 ET 50 sind Schneeketten zugelassen.

    Hallo sagt der Jürgen :be cool:
    V/RS TSI Race Blue Combi Audi Dachantenne,Scheinwerferblende Mattig,Ahk,GTI-Fußstütze,Bilstein B14 PSS,ASA GT-2 8.5x19 ET45 235/35 R19, Milltek AGA ab Kat
    Gott hat das Turboloch erfunden, damit Sauger auch eine Chance haben.:D

  • War gerade nochmal in der Tiefgarage :(


    Es sind 7X16 Stahlfelgen. ET42


    Werde wohl doch mal beim TÜV nachfragen fahren müssen :019:ob ich die fahren könnte.


    Draufpassen tun die jedenfalls ganz GUT :011:


    MfG

    Gruß Uwe :00008698: :00010164: :00006725: :00007956:


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  • Moin!

    Reicht es nicht vielleicht auch, wenn du das in deinem Maxi-Dot vorprogrammierst? Dann sparst du dir so einen blöden Aufkleber. Sowas verschandelt das schöne Auto immer so, finde ich.
    Habs bei mir so eingestellt und find das gut. Sobald jemand schneller als 190 fährt, wird er darauf hingewiesen, dass die Winterreifen drauf sind und er nicht schneller fahren sollte.

    LG
    Oliver

  • Zitat von Tomate;34597

    ...Sobald jemand schneller als 190 fährt, wird er darauf hingewiesen...



    Das ist mal einne klasse Idee. Danke für den Tipp.

    Grüße
    Thomas

    Octavia II V/ RS TDI (PD) black, Sunset, FSE mit Bluetooth, Columbus Navigation, CD-Wechsler, Nichtraucherpaket, variabler Ladeboden, Dachreling



  • Reicht definitiv nicht, im Gesetzestext steht was von Aufkleber und nix von Maxi-Dot, sonnst könntest Du ja auch sagen, nur Du fährst den Wagen und Du weiß ja wie schnell du fahren darfst.
    kleiner Tipp: Die Polizei kontrolliert nicht ob Du einen Aufkleber, nur der TÜV, also nicht mit Winterreifen zum TÜV fahren.;)

    § 36 StVZO Bereifung und Laufflächen

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    (1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
    1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
    2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
    Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein
    (1a) Luftreifen, auf die sich die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen beziehen, müssen diesen Bestimmungen entsprechen.

  • Zitat von Duffman;34622

    Reicht definitiv nicht, im Gesetzestext steht was von Aufkleber und nix von Maxi-Dot, sonnst könntest Du ja auch sagen, nur Du fährst den Wagen und Du weiß ja wie schnell du fahren darfst.
    kleiner Tipp: Die Polizei kontrolliert nicht ob Du einen Aufkleber, nur der TÜV, also nicht mit Winterreifen zum TÜV fahren.;)



    Genau so war auch mein Wissensstand :048: Ob Sinnvoll oder nicht, darüber lässt sich ja immer streiten. Mich stört dieser scheiß Aufkleber auch immer ..... :019:


    Weiß keiner was wegen den 7x16Zoll Felgen ?? Schade :dft001: Werde mal, nachdem die Sommerräder drauf sind beim TÜV vorfahren und fragen deswegen. Ne andere Möglichkeit gibts wohl nicht....

    Gruß Uwe :00008698: :00010164: :00006725: :00007956:


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  • Zitat von solly0815;34623

    Genau so war auch mein Wissensstand :048: Ob Sinnvoll oder nicht, darüber lässt sich ja immer streiten. Mich stört dieser scheiß Aufkleber auch immer ..... :019:



    versucht doch den Aufkleber nur mit einem kleinem Klebepunkt zubefestigen, dann geht er im Sommer leicht ab, oder kauf Dir nächstes Jahr neue 205/55 R16 94V , dann hast Du das Prob nicht mehr.:011:

  • Schon neue Reifen kaufen ?? :angry: NEEEEEEEEEEEEEEEE , bis zum 1. TÜV langen die vollkommen aus :027:
    Muss eh in einpaar Wochen mal hin wegen den Spurplatten die ich draufmachen will, da kann ich alle Fragen Fragen die mir auf dem Herzen liegen ;)


    Ich hoffe ich kann die Felgen drauflassen. Obwohl es ja Stahlfelgen sind, siehts ganz gut aus. Weil die Spur doch etwas breiter ist als mit den kleineren Felgen

    Gruß Uwe :00008698: :00010164: :00006725: :00007956:


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  • Ich wollte das auch schon so kommentieren, habe es aber erst mal sein lassen...

    Ist aber absolut richtig. Da steht nichts von Aufkleber. Und die Programmierung des Maxidot auf 190 ist ganz sicher sinnvoller wie ein Aufkleber....

    Grüße
    Thomas

    Octavia II V/ RS TDI (PD) black, Sunset, FSE mit Bluetooth, Columbus Navigation, CD-Wechsler, Nichtraucherpaket, variabler Ladeboden, Dachreling

  • Zitat

    Das einzige, worüber man aus meiner Sicht streiten könnte, wäre die Frage, ob der Hinweis permanent vorhanden sein muß, oder es ausreicht, wenn er bei Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erscheint. Nach meiner Rechtsauffassung reicht das Erscheinen des Hinweises bei Bedarf. Rechtsprechung ist mir dazu aber bisher nicht bekannt.


    Streiten? Wir wollen doch nicht streiten.;)
    Ich glaube das der Hinweis muß permanent vorhanden sein muss, aber der Glaube gehört in die Kirche.:027:
    Mann müsste es einfach mal beim TÜV nachfragen, andererseits glaube ich interessiert es niemanden, außer einem TÜV-Prüfer wenn er die Hauptuntersuchung macht und man hat gerade Winterreifen drauf, ob man ne`n Kleber hat oder nicht.
    Morgen bin ich beim TÜV, diverse Sachen eintragen lassen, kann ihn zum Spaß ja mal Fragen.
    :011:

  • Fragt doch mal "Luftpumpe"


    Der is bei der Polizei und kann euch bestimmt weiter helfen. Hat bei mir auch schon geklappt.

  • Mensch Rableier. Schon wieder sind wir einer Meinung.
    Und ich denke auch, das die Warnung auf elektronischem Wege im dotiert Matrix Display ausreichend ist. Erfüllt ja auch den selben Sinn und Zweck wie der Aufkleber. Und sogar noch besser, da auch akustische Warnung.

    // V/RS 1Z FL TDI CR Limo (Bj. 05/2010) \\
    <Getönte Scheiben; "LED-Tuning"; 50er H&R Federn; Bilstein B8 Dämpfer>
    <Brock B15 Shadow-black-matt (8,5x19" ET 45); Friedrich Motorsportanlage ab KAT; Gecleantes Heck>

  • Mensch,nicht das ihr doch noch Freunde werdet... Spaß beseite... ;)


    Danke für die umfangreiche Aufklärung, dann werd ich meinen 190 km/h-Aufkleber entfernen und wie Anfang diesen Jahres wieder im BC die WR-Warnung aktivieren...Habe selber so auf die schnelle keinen Paragraphen bzw. eine eindeutige Antwort gefunden...Und wenn ein nicht Skoda-gewohnter Fahrer mal bei Abwesenheit meiner Person über 190 km/h fährt, dann ist die akustische und auch optische Warnung echt super - und - fällt mehr auf als der Aufkleber...

  • soweit ich weiß ... bin aber nicht 100% sicher ... muss man als Halter und Fahrer keine Geschwindigkeitsinfo anbringen oder programmieren ... bei wechselnen Fahrern ist allerdings der Aufkleber Pflicht.


    Gruß Andy

  • Auch auf die Gefahr hin, dass man gegen mich wettern wird, weil es das liebe Gesetz vielleicht mal wieder anders vorschreibt, wer will das kontrollieren und bei welcher Gelegenheit? Ich sehs mal wieder von der praktischen Seite. Ich hab nen Reifen der bspw. 190 laufen darf, halte mich allein der Sicherheit wegen daran und gut ists. Die ollen Aufkleber halten eh nur 2 Wochen. Und ich glaube kaum, dass irgendwer aus der Nicht-Auto-Begeisterten-Gesellschaft sich son Ding kaufen geht und wieder anklebt.

    RS Combi TDI Handschaltung in raceblau mit aut. Außenspiegelabblendung, Bolero, Soundsystem, var. Ladeboden, Sunset, silberne Reling und Nichtraucherpaket


    Bilstein B14, 10mm Spurplatten auf der HA, Einstiegsleisten hinten, viele LED's


    Aktuelle Infos gibts hier: Bisamratte's Garage


    Schöne Grüße, der Bjoern ;)

  • Danke Chrsitian,jetzt ist alles klar...Bin auch der Meinung,dass es selbst nicht ausreicht, wenn man der einzige Fahrer ist und man das weiß - blödes Bsp.: Sport im Verein gemacht, man selber kippt um,ein Freund fährt einen mit seinem KFZ ins Krankenhaus und muss über die BAB fahren...190 km/h sind da schnell erreicht,...Und lieber auf Nummer sicher bevor beide wegen einer nicht-vorhandenen Warnung tot sind...


    Also: SAFETY FIRST... ;)

  • Blackyress


    Vergiss nicht den kleinen runden Aufkleber mit dem roten Rand und der 190 aufs Amaturenbrett zu kleben....

    RS Combi, TDI, Baujahr 2012, Black-Magic; Sommer: 18" (Hankook Ventus V12 Evo), Winter: 16" (Conti TS850)


    Heck sauber bis auf Skoda-Emblem und Forum-Kennzeichenhalter


  • Blackyress


    Vergiss nicht den kleinen runden Aufkleber mit dem roten Rand und der 190 aufs Amaturenbrett zu kleben....


    Seitdem ich im Besitz des RS bin, hatte ich noch nie nen Aufkleber drauf!!!
    Und ich lasse meine Reifen immer vom:) wechseln... 8)

    Willst Du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht
    ( Abraham Lincoln, 16. US - Präsident)

  • Ich glaub das Thema mit dem Aufkleber hatten wir schon hier im Forum. Normal reicht die Warnung über die MFA vollkommen aus !!!!! Deswegen braucht man keinen Aufkleber ;)
    Meine Winterschlappen gehen zum Glück bis 210 :) .... und warum soll man zum fast indentischen Preis , Reifen drauf machen die nur bis 190kmh rennen dürfen ;)

    Gruß Uwe :00008698: :00010164: :00006725: :00007956:


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  • Ich glaub das Thema mit dem Aufkleber


    Moin Uwe,


    glauben ist nicht wissen ;)
    was magst du uns denn jetzt damit sagen 8)

    Willst Du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht
    ( Abraham Lincoln, 16. US - Präsident)

  • @ 08/15:


    Danke


    Es wird Zeit, dass ich mich ein bisschen mehr mit dem MFA befasse :blush: :whistling:

    RS Combi, TDI, Baujahr 2012, Black-Magic; Sommer: 18" (Hankook Ventus V12 Evo), Winter: 16" (Conti TS850)


    Heck sauber bis auf Skoda-Emblem und Forum-Kennzeichenhalter


  • Lt. AVD reicht eine akustische oder visuelle Warnung nicht aus!


    Link zum AVD


    Im § 36 der StVZO ist aber kein genauer Hinweis zur Nutzung der MFA/des Bordcomputers.


    "Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


    B. Fahrzeuge


    III. Bau- und Betriebsvorschriften


    §36 Bereifung und Laufflächen


    (1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch


    die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,


    die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird." :oberklug:

  • AMEN .. Danke Christian !! genau das meinte ich :shakehand:


    @ Alex_XX_160


    Wie war denn die Frage deinerseits gemeint ?? Es ist genau so wie ich geschrieben habe ;) Die Frage mit dem Aufkleber hatten wir die letzten Jahre schon Groß und Breit erörtert, siehe rableier´s Post über mir. Warum also nochmal alles durchkauen ?`? ^^ Also hätte die Suchfunktion dazu bestimmt auch schon einpaar Ergebnisse geliefert .... oder ?
    Meine Aussage war ja nicht Böse oder sonstwas gemeint :embarrassed:

    Gruß Uwe :00008698: :00010164: :00006725: :00007956:


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  • Das die Interpretation Richtern überlassen werden muss, dürfte klar sein, dennoch möchte ich kurz meine Interpretation wegen der in den anderen Treads aufgeworfenen Frage nach dem "permanent" kundtun:


    "die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."


    Ich lese hieraus, solang ich nicht schneller als der Geschwindigkeitsindex fahre (hier steht ja nicht, ...im Betrieb überschritten werden kann), brauche ich auch keinen Hinweis (also nichts permanentes) und begehe auch keinen Gesetzesbruch, fahre ich dann schneller als der Geschwindigkeitsindex, kommt die Anzeige in der MFA und dem Gesetz ist genüge getan.

    GS & RS
    einfach nur GRoSSartig

  • **DITO** Olli genau so ist das ... Rein dem Gesetz ist genüge getan ... Der TÜV/DEKRA/GTÜ klebt aber trotz alledem noch nen Aufkleber rein, falls man ggf. im Winter HA Termin hat. "bei mir so geschehen" ;)

    Gruß Uwe :00008698: :00010164: :00006725: :00007956:


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  • Spikes würde ich im Winter gerne fahren. Leider in Deutschland seit über 30 Jahren verboten. :whistling:


    Dein Beitrag war hoffentlich sarkastisch gemeint. :hammer:




    "Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


    .....
    die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,


    die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird." :oberklug:



    Also für mich heißt "sinnfällig angegeben", dass die MFA völlig reicht. Auffälliger geht es doch nicht mehr.
    Der Warnton ist nicht zu überhören (nervt richtig) und die Meldung liegt voll im Blickfeld und ist im
    Gegensatz zu einem Aufkleber auch bei Dunkelheit sichtbar.





    Mir liegt bislang keine gerichtliche Entscheidung zu dieser Verpflichtung vor und der AvD hat offenbar auch keine. Jedenfalls wird dort keine zitiert. Ich vermute, daß es sich also lediglich um die Rechtsauffassung des Journalisten beim AvD handelt. Gesetze werden bei uns allerdings von Richtern ausgelegt und nicht von Journalisten oder Automobilverbänden...



    Eben. :thumbup:


    Und meine Auslegung ist die, die ich oben genannt habe. Wir sollten das Thema auch hier nicht weiter vertiefen.
    Wer gesteigerten Diskussionsbedarf verspürt kann sich ja die alten Diskussionen durchlesen und dann dort seine
    Interpretation des StVZO zum besten geben.


    Ich werde jedenfalls auch in Zukunft auf hässliche Aufkleber verzichten, selbst wenn ich einmal WR mit niedrigerem
    Speedindex kaufen sollte. Mit WR in "V" hatte ich das Problem bisher sowieso nicht und hatte deshalb die Warnung
    rein freiwillig in der MFA gesetzt.

  • Klar, die gibt es und jeder Reifenhändler hat die auch. Ich hatte selbst mal so einen Bogen mit allen
    Speedlimits inkl. der 240.


    Kai,
    der Focus-Artikel ist allerdings genauso eine fragwürdige Interpretation der StVZO wie der vom
    AVD und ich zweifle den inhaltlich auch genauso an. Für mich eigentlich der schlagende Beweis dafür
    wieviel Mist Web und Blätterwald hervorbringen. So mancher Redakteur scheint sich mit der Sache
    auch weniger intensiv auseinander zu setzen als wir es hier tun.


    Jetzt sind wir aber leider schon wieder mitten in einem Thema, das wir in drei anderen Threads
    bereits (wie ich eigentlich dachte abschließend) diskutiert hatten.

    Einmal editiert, zuletzt von the bruce ()