Rundfunkbeitrag

  • Mal eine Frage am Rande, da sie im weitestgehenden Sinne ja auch etwas mit dem Radioempfang im Auto (RS) zu tun hat:


    Ich habe am 15.04.2021 eine Wohnung mit meiner Lebenspartnerin bezogen. Dementsprechend erfolgte auch die An-/Ummeldung beim Bürgerbüro zum 15.04. Da wir in einem gut verknüften Land leben, wurde dies auch der Landesrundfunkanstalt gemeldet, die umgehend entsprechendes Formular für die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag geschickt hat. Ich habe dieses zum 01.05.2021 angemeldet, was mir dann auch so bestätigt wurde. Da es sich um eine staatliche Institution handelt, die alle Wege und Mittel hat um an Ihr Geld zu kommen, hat nun meine Lebenspartnerin ebenfalls ein Schreiben der Landesrundfunkanstalt bekommen. Hier wird sie aufgefprdert den Beitrag für den kompletten April zu zahlen.


    Jetzt sieht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in §7 vor, dass der Beitrag unabhängig vom tatsächlichen Einzugsdatum immer ab dem 1. des Monats des Einzugs zu entrichten ist und auch für erst mit dem Ende des Monats des tatsächlichen Auszugs endet.


    Mich würde jetzt interessieren, wie das hier gesehen wird - ob ich alleine der Ansicht bin, dass hier in gewisserweise eine Doppelabrechnung stattfindet.


    1. Frage ich mich, warum nicht mein Antrag auf den April vorgezogen wurde (ich habe mich gleichzeitig mit meiner Partnerin angemeldet) und sie noch eine Aufforderung bekommen hat.


    2. Handelt es sich nicht um eine Art Bereicherung der Landesrundfunkanstalt, wenn jemand zum 14. eines Monats aus der Wohnung auszieht und den kompletten Monat noch Rundfunkgebühr entrichtet hat, der Nachmieter die Wohnung zum 15. des Monats bezieht und ebenfalls den kompletten Monat Rundfunkgebühr zahlen muss?


    In unserem Falle stand die Wohnung vor unserem Einzug leer. Daherist natürlich vorher kein Runfunkbeitrag entrichtet worden. Allerdings hätten wir ja vor dem Einzug auch kein Mediengerät für die Wohnung nutzen können!?


    Ich habe den Beitrag für den Monat bezahlt, möchte aber gerne mal wissen wie Ihr das seht?

  • ich finde wie vermutlich die meisten anderen auch, dass das eine Steuer ist, die vollkommen überzogene Managergehälter und überteuerte Fußballlizenzen finanziert. Ein großer Geldumverteilungsmechanismus von allen nach ganz oben. Zu Zeiten, in denen es schwer war, eigene Sendemöglichkeiten einzurichten sicher eine sinnvolle Institution aber in Zeiten von Youtube und sonstigen Internetstreams komplett überholt.


    Aber wie wir das finden ist ja leider nicht relevant. So sind die Regeln und so ist das zu entrichten. Viel dagegen tun kann man nicht.

  • Nach dem durchaus berechtigtem Statement von badworseme, jetzt mal zur Frage.


    Generell wird pro Wohnung oder was auch immer abgerechnet.

    Das heißt konkret, dass nur ein Beitrag entrichtet werden muss.

    Wurde der Beitrag jährlich oder halbjährlich gezahlt?

    War der April noch komplett gezahlt?

    Wenn ja, hätte ich darauf verwiesen und den April nicht nocheinmal gezahlt.

  • In meinem Fall war die Wohnung bis zu unserem Einzug nicht bezogen. Daher auch kein Beitrag für die Wohnung bezahlt worden. Der Vermieter muss dies meines Wissens nicht übernehmen.

    Der Beitrag wird im dreimonats Turnus per Lastschrift in der Mitte des Zeitraums eingezogen. Da ich diesen zum 1. Mai angemeldet habe, dementsprechend danach. Der April wurde dann gesondert meiner Partnerin berechnet.


    Stören an der ganzen Sache ist, dass ein Zeitraum entrichtet werden muss, in dem man die Wohnung gar nicht bewohnt hat. Mich wundert, dass da noch niemand vor Gericht geklagt hat. Ich hab jedenfalls noch nix deswegen mitbekommen.