Mal eine Frage am Rande, da sie im weitestgehenden Sinne ja auch etwas mit dem Radioempfang im Auto (RS) zu tun hat:
Ich habe am 15.04.2021 eine Wohnung mit meiner Lebenspartnerin bezogen. Dementsprechend erfolgte auch die An-/Ummeldung beim Bürgerbüro zum 15.04. Da wir in einem gut verknüften Land leben, wurde dies auch der Landesrundfunkanstalt gemeldet, die umgehend entsprechendes Formular für die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag geschickt hat. Ich habe dieses zum 01.05.2021 angemeldet, was mir dann auch so bestätigt wurde. Da es sich um eine staatliche Institution handelt, die alle Wege und Mittel hat um an Ihr Geld zu kommen, hat nun meine Lebenspartnerin ebenfalls ein Schreiben der Landesrundfunkanstalt bekommen. Hier wird sie aufgefprdert den Beitrag für den kompletten April zu zahlen.
Jetzt sieht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in §7 vor, dass der Beitrag unabhängig vom tatsächlichen Einzugsdatum immer ab dem 1. des Monats des Einzugs zu entrichten ist und auch für erst mit dem Ende des Monats des tatsächlichen Auszugs endet.
Mich würde jetzt interessieren, wie das hier gesehen wird - ob ich alleine der Ansicht bin, dass hier in gewisserweise eine Doppelabrechnung stattfindet.
1. Frage ich mich, warum nicht mein Antrag auf den April vorgezogen wurde (ich habe mich gleichzeitig mit meiner Partnerin angemeldet) und sie noch eine Aufforderung bekommen hat.
2. Handelt es sich nicht um eine Art Bereicherung der Landesrundfunkanstalt, wenn jemand zum 14. eines Monats aus der Wohnung auszieht und den kompletten Monat noch Rundfunkgebühr entrichtet hat, der Nachmieter die Wohnung zum 15. des Monats bezieht und ebenfalls den kompletten Monat Rundfunkgebühr zahlen muss?
In unserem Falle stand die Wohnung vor unserem Einzug leer. Daherist natürlich vorher kein Runfunkbeitrag entrichtet worden. Allerdings hätten wir ja vor dem Einzug auch kein Mediengerät für die Wohnung nutzen können!?
Ich habe den Beitrag für den Monat bezahlt, möchte aber gerne mal wissen wie Ihr das seht?