Deutschland ein Rechtsstaat?

  • Ich eröffne diesen Thread um allgemeine Dinge bezüglich Recht und Gesetz zu klären. Meiner Meinung nach gibt es diese beiden Begrifflichkeiten nicht. Denn wer definiert was "Recht und Gesetz" ist und wenn es sowas gibt, wie kann es dann sein, dass man als Betroffener hierdurch keinen Schutz erfährt?


    Beispiele aus meinem Bereich:


    1. Verkehrsunfall mit einem rumänischen LKW Anfang 2017. Während mein RS mit 17.000 Euro da stand, hatte ich den Ärger, die Rennerei und konnte das ganze Vorfinanzieren und warte heute (über 2 Jahre später) noch auf die vollständige Regulierung. Der Verursacher ist übrigens ohne Folgen davon gekommen, obwohl er auch die deutsche STVO mißachtet und über eine durchgezogene Fahrbahnbegrenzung gefahren ist und dies sogar gegenüber der Polizei mit Vorsatz zugegegben hat.


    2. Wir haben in 2015 einen Neubau in einem Neubaugebiet am Ortsrand eines kleinen Ortes errichtet. Ein Jahr später baute ein Nachbar gegenüber und positionierte den Außenteil seiner Heizungsanlage - Luft-Wasser-Wärmepumpe - also ein Splitgerät, direkt vor unserem Schlafzimmerfenster. Sämtliche Vorgaben des Herstellers wurden hier ignoriert und auch der anfängliche Versuch unsererseits dieses Problem im direkten Kontakt zu lösen, scheiterte. Mittlerweile sind wir seit 2 Jahren in einem (unnötigen) Rechtsstreit. Ein Gutachten wurde vor über einem Jahr durch einen einbestellten Sachverständigen gefertigt und wird ignoriert, obwohl es die Überschreitung von 40 Jahre alten Grenzwerten gerade zur Nachtzeit bestätigt. Die Nachbarn verstricken sich in Lügen, die unbeachtet bleiben. Von rechtlicher Seite gibt es hier keinerleifür diese Fälle passende Regulierungen, so dass sich eben auch über 40 Jahre alte Vorschriften gestützt wird. Nebenbei wurde von offizieller Seite (Umweltamt) bereits diverse Untersuchungen und Leitfäden entwickelt, die dieses Thema sachlich klären würden, bleiben aber vollständig unbeachtet.


    3. Seit einer Woche hat dieser besagt Nachbar aus Punkt 2 eine Überwachungskamera installiert, welche mit einem Weitwinkelobjektiv von 140° sowie einer Tonanlage ausgestattet ist. Diese ist nicht auf sein Grundstück, sondern auf den angrenzenden öffentlichen Zufahrtsweg zu weiteren Nachbarn und unserGrundstück gerichtet. Laut Polizei ist dies kein Straftatbestand, also völlig unbedenklich.


    Diese 3 Punkte sind persönliche Erfahrungen in den letzten drei Jahren, danebene gibt es aber auch weitere Fälle, die an den Begriffen "Recht und Gesetz" zweifeln lassen.


    Fall 1: Pforzheimer Polizei-Intrige: Harry Wörz – Wikipedia
    Fall 2: Straftatvereitelung in Bayern: Gustl Mollath – Wikipedia
    Fall 3: Überlastete Justiz - das Problem der Betroffenen? Justiz in Not - So überlastet sind deutsche Gerichte | MDR.DE


    Diese Fälle zeigen mir deutlich, dass hier meist die Opfer die Problematik anderer ausbaden dürfen. Durch die drei persönlichen Fälle meinerseits habe ich auch kein Verständnis mehr für die Überlastung der Justiz, die sich das oft selbst zum Problem macht. Meist sind die Umstände klar genug, dennoch kommt es zu ellenlangen Schriftverkehren zwischen den Parteien, die in Wiederholungen enden.


    Ich bin mir sicher, dass es hier im Forum noch genug weitere Beispiele gibt.

  • Vielleicht muss man sich klar machen, dass es bei Recht nicht um Gerechtigkeit geht. Das ist etwas, wofür ich auch sehr lange gebraucht habe das zu begreifen.


    Ich bin mir sicher, dass es hier im Forum noch genug weitere Beispiele gibt.


    Klar gibt es die, ich habe von ca. 2001 bis 2005 viele Veranstaltungen ausgerichtet und was man da mit Behörden so erlebt hat ... eigentlich war aber nicht die Behörden das grundsätzliche Problem sondern einzelne Personen daraus. Das war dann aber doch erstaunlich, wie man dann hinten rum erfahren hat, wie Vereinsvorstände & Co (bei denen wir Orte angemietet haben oder wollten) unter vorgehaltener Hand bedroht wurden. Selbst habe ich auch Strafaktionen erlebt, weil auf rechtlicher Ebene das max. Grauzone (und da ist man ja schnell) war und die Polizei so auf alternative Strafaktionen ausweichen "musste".
    Das hier auszuführen wäre zwar unterhaltsam, aber vermutlich nicht wirklich relevant.


    Was abseits noch spannend ist, den Podcast, der schon länge in meiner Abspiellist war, und den ich gestern endlich gehört habe ...


    Fall 4: WR929 Das Hannibal-Netzwerk | WRINT: Wer redet ist nicht tot

  • In dem Podcast sind aber auch viele Spekulationen. Das ist immer etwas problematische, da es keine deutliche Richtung aufzeigt und Raum für Zweifler lässt.
    Gerade wenn Personen als "Mr. X" dargestellt werden (also ohne Nennung des richtigen Namens) frage ich mich da doch, was soll das Ganze? Entweder ich rede drüber oder ich lasse es...


    Grundsätzlich finde ich es ja gut, wenn auch mal Tabu-Themen zur Sprache kommen, nur sollte man die nicht weiter anonymisieren, herumspektakulieren, oder nur in einem kleinen Kreis diskutieren.


    In den von mir erwähnten Fällen ist die Faktenlage deutlich und auch für Jedermann belegbar.

  • Servus,


    wegen der Kamera: seit einigen Monaten ist die EU-weite DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft. Bildaufnahmen von Personen gelten da als besonders schützenswerte Daten. Ausserdem muss auf eine Videoüberwachung, die einen öffentlichen Bereich aufnimmt. mittels eines Schildes mit diversen Angaben hingewiesen werden. Und zwar bevor man den aufgenommenen Bereich betritt.


    Ich würde mal eine Meldung bei der Landes-Datenachutzbehörde machen, mit Foto der Kamera usw. Da sind ziemlich heftige Bußgelder bei Nichtbeachtung der Vorschriften angedroht.


    Ciao


    theigl

    Octavia RS245 Combi Bj. 10/2017 Mj. 2018 corridarot. Vollausstattung ausser Schiebedach. DTE Box, VWR600 Ansaugung, Schlauch und Turboinlet

  • @Pushy wegen dem Schriftverkehr, da lohnt es sich die ZPO zu lesen, ist verfahrensrechtlich so vorgeschrieben, Sinn und Notwendigkeit lass mer jetzt mal außen vor, in Bayern wird aber jetzt hinter den Kulissen dran gearbeitet.


    Keine Strafe ohne Straftatbestand, wenn nichts in Gesetzen oder Vorschriften geregelt ist (weil auch veraltet)
    aber es bleibt ja die Zivilklage, in deinem Fall mal Unterlassungsklage, dass es zumindest anhängig/rechtshängig wird, auch was Verjährung usw. angeht. Der Kostenvorschuss (3,0 Verfahrensgebühr nach dem Gerichtskostengesetz)
    bleibt natürlich an dir hängen, Streitwert wie in der Klageschrift angegeben oder der Richter festsetzt.
    Das aus rechtlicher Sicht; privat gesehen ist das mit Neubau usw. schon echt bescheiden

  • @theigl
    Danke für die Info. Ich habe in der Zwischenzeit mich tatsächlich auch schon an den Datenschutzbeauftragten des Landes gewandt (bieten extra einen Online-Service) an. Mal schauen was sich da weiter tut. Zumindest hat der Nachbar die Kamera nun nicht mehr direkt an der Garagenwand, sondern mit einem handelsüblichen Winkel befestigt. Nun zeigt sie zwar nicht mehr direkt auf unser Grundstück, jedoch muss man durch den Erfassungswinkel von 140° und der Audio-Gegensprechanlage weiter davon ausgehen, dass hier die 80cm Abstand zum öffentlichen Bereich etwas wenig sind. Ein Hinweisschild fehlt vollkommen. Soweit ich das auch in Erfahrung gebracht habe sind die §§ 201 und 201a StGB hier anwendbar.


    @Daniel B. Wenn Du Dich auf das Splitgerät beziehst (da habe ich ja den Hinweis mit den hunderten Seiten Schriftverkehr gegeben). Da sind wir eben schon auf dem Klageweg, da unsere Nachbarn sich auf kein persönliches Gespräch eingelassen haben. Das lustige oder traurige daran (wie man es sieht): Trotz der Feststellung durch einen hinzugezogegenen Sachverständigen hat ergeben, dass die zulässigen Grenzwerte in der Nacht überschritten sind. Dennoch wurde im 1. Urteil auf unseren Klageantrag abgezielt (über 1 1/2 Jahre später), da dieser laut Meinung der Streithelfering zu weit gefasst sei. Wir haben auf Unterlassung des Betriebs an der jetzigen Stelle geklagt. Der Richter hatte das zum Anlass genommen die Klage abzuweisen. Nun sind wir in der Berufung und aktuell ist der Klageantrag wieder mal kein Thema mehr. Zudem bringen die Beklagten nachweisbare, augenscheinliche Widersprüche. So behaupteten Sie z.B., dass nach der Messung vor einem Jahr ein Silent-Modus durch den Techniker vor Ort aktiviert wurde, was die Überschreitung zur Nachtzeit dann wieder relativieren würde. Nun haben sie eine E-Mail dieses Technikers als Beweismittel eingebracht, in der dieser zum Ausdruck bringt, dass er die Anlage so verlassen hätte wie vorgefunden (also kein Silent-Mode aktiviert). Das ist nicht das einzige Beispiel für die Widersprüchlichkeiten.


    Das es mal zu missverständnissen oder fehlerhaften Verhalten kommen kann ist außer Frage, aber angesichts der Fälle aus den vergangenen Monaten frag ich mich nun schon langsam, ob man heute noch Vorschriften und Gesetze braucht, wenn diese komplett ignoriert werden. Dann soll doch jeder machen was er will und gut ist.

  • Versteh dich @Pushy zu mir hat damals während dem StGB Unterricht ein Volljurist gemeint, es kommt immer drauf an wie man Gesetze auslegen kann, böse Zungen sagen beugen ;)


    Das lässt sich ebenso auf das BGB anwenden, zudem richterliche Unabhängigkeit als hohes Gut...