Probleme beim TÜV ... Fahrer mit KW Variante1 und >150kW gesucht

  • Hallo, zusammen.


    Ich bitte heute beim TÜV gewesen und wollte meine Steinbauer-Box und das KW Gewindefahrwerk abnehmen lassen.
    Nur leider kam es erst gar nicht dazu, da im Gutachten von Steinbauer steht, dass keine Bedenken bei der Verwendung vom Serienfahrwerk bestehen.
    Nun ist aber KW verbaut und es gibt kein Fahrzeug in der Datenbank vom TÜV, dass 150kW oder mehr hat, bei dem das Variante1 verbaut ist.
    Wer hat zufällig die gleiche Kombination von Steinbauer-Box und KW bzw. ein KW und eine Leistung von mehr als 150kW ? Danke.


    Gruß Thorsten

    Octavia Combi V/RS 2.0 TDI ... Racingblau

    V1 ... 60/40mm

    198PS / 396Nm

  • Da war nur das Gutachten bei.
    Habe aber schon mit KW telefoniert.
    Die würden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.

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  • Und in dem Teilegutachten von KW steht 150 kW als Obergrenze?
    Oder in dem von der Box irgendwas von wegen ausdrücklich nur Serienfahrwerk?

  • Im Teilegutachten der Box steht, dass es keine Bedenken bei Verwendung des Serienfahrwerks besteht.
    Bei KW steht nur Octavia RS ohne Leistungsangabe.

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  • Mit der Bescheinigung von KW bekommst du das FW zwar eingetragen, aber bei der Box wäre ich mir nicht so sicher, wenn der TÜVler sich jetzt schon so anstellt.


    Verstehen kann ich das nicht, ist doch eine "normale" 21er Abnahme, ich würde mal zu nem anderem TÜV fahren.....

    Octavia 1Z FL Combi RS TDI DSG
    Fitten`s RS


    VCDS vorhanden


    Liebe Grüße aus dem Tecklenburger Land


    "Übersteuern ist, wenn der Beifahrer Angst hat. Untersteuern, wenn ich Angst habe"
    Zitat Walter Röhrl

  • Du verstehst den Zusammenhang nicht.
    Es geht um die Kombination!

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  • Klar verstehe ich das, wieso denn nicht?
    Aber es ist nix anderes wie Fahrwerk und Felgen eintragen, die nicht im Fahrwerksgutachten stehen. Halt ne 21er Einzelabnahme weil keine Papiere für die Kombination.


    Wenn du von KW das schreiben bekommst, das die PS Zahl nicht relevant, also unbedenklich, ist bekommst du das FW mit der Mehrleistung eingetragen.


    Wenn für die Box aber nur Serienfahrwerk angegeben steht, muss er die nicht eintragen wenn er sich querstellt. Der gesunde Menschenverstand sagt, das die Bescheinung fürs Fahrwerk ja die Mehrleistung durch die Box dann abdeckt. Aber wenn der TÜVler das Risiko nicht eingehen will später mal ein Problem zu bekommen, trägt er die Box halt nicht ein.


    Und da sind nunmal nicht alle gleich in ihren Bewertungen. ....

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  • Und dann?
    Habe gestern noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen. Sollte jetzt wohl klappen.
    Aber vor 10 Jahren war noch alles einfacher mit Eintragungen.

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  • Weil im Gutachten steht nur in Verbindung mit Serienfahrwerk

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  • Ich drück dir die Daumen.
    Finde das auch schade wie es jetzt die meisten Prüfer handhaben.


    Mein Prüfer wegen Fahrwerk und Felgen hat z.b. schon angekündigt, das er höchstens die Maximale Tieferlegung lt. Gutachten einträgt, egal ob alles freigängig ist und alle gesezlichen Maße eingehalten werden. Und das trotz 21er Abnahme.


    Halt uns auf dem laufenden was es gegeben hat.

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  • ... da im Gutachten von Steinbauer steht, dass keine Bedenken bei der Verwendung vom Serienfahrwerk bestehen...

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  • GTÜ hat es anstandslos eingetragen

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  • Na bei GTÜ ist ja auch klar, dass da noch ein Wisch kommen muss zum eintragen. Somit wäre ja auch keine 21er möglich gewesen.


    Glückwunsch......

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  • Fitten, doch nicht richtig gelesen ;)
    Beim TÜV klappte es nicht, deswegen war ich bei GTÜ

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  • Verstehe ich jetzt nicht, warst du jetzt mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der GTÜ und hast es direkt eingetragen bekommen, oder ging es bei der GTÜ auch ohne?

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  • Ich brauchte bei der GTÜ nur das Gutachten vom Fahrwerk und dem Zusatzsteuergerät .. nix andere. Habe auch nix davon erwähnt.

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  • Jetzt bin ich immer noch neugierig auf die Papiere. Entweder hat der Mensch vom TÜV Sachen eingefordert, die unnötig waren, oder der Herr von der GTÜ hat sich aus dem Fenster gelehnt.

  • Gutachten Steinbauer siehe Anhang.
    Die rot markierten Stellen waren für den TÜV fragwürdig bzw. unvollständig.


    Das KW Gewindefahrwerk ist zwar für den RS, aber der hat serienmäßig maximal 147kW, ich habe 150kW.
    Deswegen hatte ich zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung angefordert. Dann heute morgen bei Terminabsprache sagte er mir, dass ich Stempel und Unterschrift vom Hersteller der Box benötige.
    Das wurde mir dann zu blöd, habe bei GTÜ angerufen, ihm gesagt, was ich eingetragen haben möchte und welche Unterlagen ich habe. Ich sollte vorbeikommen, er guckte es sich an, nahm alles ab und fertig.

  • Danke. Der Mann von der GTÜ hat alles richtig gemacht. Die Forderungen in dem Teilegutachten bewegen sich außerhalb der Anforderungen an ein Teilegutachten nach deutschen Recht (Einbau, Fahrgestellnummer, ..., typisch TÜV Austria) und ein Fahrwerksumbau wird nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Also alles in Ordnung.