19 Zoll eingetragen obwohl nicht von Werk mitbestellt?

  • Hallo Leute


    Ich bin neu hier im Forum weil ich mich schon vorab ein wenig erkundigen will, weil ich im Sommer einen RS mit Allrad bestelle.


    Jetzt meine eigentliche Frage ich hab es leider in der Suchfunktion nicht gefunden entweder bin ich zu dumm oder es gibt nichts.


    Die Originalen 19 Zoll Felgen treffen nicht so meinen Geschmack jetzt wollte ich fragen ob ihr das vielleicht wisst wenn ich die 19 Zoll Felgen nicht dazu bestell ob dann im Fahrzeugschein trotzdem eingetragen sind sodass man andere 19er montieren kann?


    MFG Mäx

    V//RS 4x4 DSG Quarz-Grau vFL (ehem.)
    V//RS 4x4 DSG Stahl-Grau FL

  • Hi,


    also ich hab das normale Challenge Paket in meinem Dienstwagen bestellt.
    Dort sind im Fahrzeugschein besagte 19" Felgen als Standartbereifung eingetragen.
    Heißt für mich, es wird die maximale Größe angegeben bei der Serienbereifung.



    LG

  • Das heißt dein Auto hast du mit 18 Zoll Felgen übernommen aber es stehen trotzdem die 19 Zöller im Fahrzeugschein hab ich das richtige interpretiert?
    Challange Paket gibt es in Österreich leider nicht daher weiß ich nicht genau was da alles dabei ist Sorry ;)


    Vielen Dank erstmal und LG :)

    V//RS 4x4 DSG Quarz-Grau vFL (ehem.)
    V//RS 4x4 DSG Stahl-Grau FL

  • Hi,


    genau bei uns gibt es Challenge Paket ( 18" ) und Challenge XL ( 19").
    Ich hab die 18er als Serienbereifung, eingetragen im Fahrzeugschein sind aber die 19er als Standardgröße.
    Daher gehe ich davon aus das nur die Maximale Felgen / Reifengröße eingetragen wird.


    LG

  • Super Danke für deine Hilfe das ist sehr fein dann kann ich Ausschau halten wegen 19 Zöller die mir gefallen :D


    LG

    V//RS 4x4 DSG Quarz-Grau vFL (ehem.)
    V//RS 4x4 DSG Stahl-Grau FL

  • Die eingetragene Größe gilt nur für die ab Werk lieferbaren Felgen (XTREME).


    Solltest du was aus dem Zubehörsegment der Felgenhersteller (BBS, Motec, ASA, usw.) dir einen Felgensatz ordern, so bist du IMMER abnahmepflichtig bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, sprich DEKRA, TÜV & Co. Steht auch immer in den mitgelieferten Dokumenten (Gutachten), in welcher Form die Abnahme zu erfolgen hat.


    Ausnahmen gibt's in wenigen Fällen, da bekommst einne ABE. Ist aber sehr selten und gilt nur bei sonstigem Originalzustand.


    PS: Bei mir steht trotz Auslieferung mit 18er Gemini auch die 19er Xtreme Variante im Schein.

    Skoda Octavia TDI V/RS Combi TDI DSG Moon-White




  • Ja da muss ich Keke recht geben!
    Dachte dir ging es um die Originalen Skoda Felgen die ja mit dem Fahrzeug typisiert wurden.
    Welche Felgen hast du denn in Aussicht?


    LG

  • Na so selten ist das nun auch nicht wieder mit einer ABE bei Zubehörfelgen. Wenn die Zubehörfelgen sehr seriennah sind, sprich gleiche Breite 7,5J und ähnliche Einpresstiefe geht das dank ABE auch ohne Abnahme. Meine beiden Felgensätze sind z.B. eintragungsfrei. Natürlich immer nur in Verbindung mit dem Serienzustand des Fahrzeuges.

  • Danke für deinen Hinweis aber wenn ich Felgen mit ABE kaufe und im Gutachten nichts drinnen steht dann lass ich das auch nicht eintragen auch wenn ich eine Felge eines anderen Herstellers drauf hab, bis jetzt hab ich das noch nie gemacht und auch noch nie Probleme gehabt weil meistens wird eh nur auf Dimension und Felgengröße geschaut wird. :)
    Hab noch nie einen Polizisten gesehen der die ET und die J Zahl der Felge angeschaut hat bei meinen Fahrzeugen. 225/35 R19 ist 225/35 R19 und das steht im Zulassungsschein den Rest hat bei mir noch nie wer angeschaut.


    Aber mir ist klar wenn ich 18 Zoll eingetragen hab und 19 Zoll nicht das ich die 19 Zoll eintragen lassen müsste.


    LG

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  • Für die die es interessiert, ich habe gerade mal im System geschaut. Folgende Rad-/Reifenkombinationen sind vom Werk aus für den RS zugelassen. In den "alten" Fahrzeugscheinen standen meist alle Größen noch drinnen. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ist oft nur noch eine Größe erfasst.


    225/35 R19 88Y
    225/40 R18 92Y#7,5Jx18 ET51
    225/45 R17 91W#7,5Jx17 ET51
    205/50 R17 89W M+S#6Jx17 ET48
    205/50 R17 89W M+S#6Jx17 ET45

  • Mir würden die Motec Tornado recht gut gefallen die haben aber keine ABE aber laut Gutachten muss auch nichts verändert werden also wieso sollt man sowas dann eintragen lassen? Hab auf meinem GTI damals auch 18 Zoll Räder ASA GT1 gehabt und wenn mich die Polizei aufgehalten hat gabs nie Probleme der hat höchstens gemeckert nicht so schnell mein Freund :-)


    LG

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  • Na bitte dann ist die Sache eh gegessen :-) Danke Rudi007


    Ich mein ist klar wenn man es übertreibt mit der Felgenbreite das dann wer was sagt aber ich denke wenns im Rahmen bleibt und du bei deiner eingetragen Reifendimension bleibst der Gummi nicht gezogen ist aufs letzte dann ist es ziemlich egal welche Felge du hast.

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  • Keine ABE heißt Abnahme und das steht garantiert auch gleich als erste Auflage im Gutachten. Egal ob da noch was von Umbaumaßnahmen steht oder nicht. Von Werk aus Freigegeben sind 7,5Jx19 ET51. Die Motec haben andere Dimensionen. Bei ner größeren ET oder mehr J können Felgen innen an den Federn schleifen und bei zu kleiner ET stehen sie über oder schleifen im Radkasten. Deswegen muss dass kontrolliert werden.


    Bsp: Meine Felgen haben nicht bei der 340er Bremse vorn gepasst, obwohl im Gutachten stand, nicht bei 345er Bremsscheiben montieren. Also musste ich zusätzlich zu den breiten Felgen noch 8mm Spurplatten montieren.


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    Octavia Combi RS 2.0 TSI DSG
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    Bestellt: KW8
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    Übergabe: 29.10.2014

  • @PernerMax deine Logik erschließt sich mir nicht. Wenn du eine ABE einer Zubehörfelge hast und die erfordert keine Abnahme durch einen Gutachter nach §19, meist als Auflage A01 erfasst, dann benötigst du auch keine Eintragung. Natürlich musst du die ABE immer mitführen.
    In wie viele Kontrollen bist du denn schon gekommen, wenn du sagst, dass du noch nie einen Polizisten gesehen hast, der ET und J Zahl der Felge anschaut? Zudem gibt es auch noch eine KBA-Nummer auf der Felge, die macht es teils leichter, als z.b. mit einem Spiegel an der Innenseite einer Speiche eine ET-Eintragung zu suchen.


    ...und wie RS-Xite schon schreibt, eine Abnahme ist auf jeden Fall notwendig, wenn dies gefordert. Da ist es total Wurst, ob die Maße ungefähr den Serienmaßen entsprechen! Wenn du dies nicht machst, dann ist es dein Problem aber deine Äußerung hier im Forum, dass dies eh keinen interessiert, ist falsch!

    Einmal editiert, zuletzt von Rudi007 ()

  • Bin schon oft aufgehalten worden und es hat bis jetzt noch keinen Polizisten interessiert. Beim GTI nicht und beim Passat nicht, der war noch dazu Tiefer und 17 zoll Felgen was ich fahren durfte laut Zulassungsschein aber die BBS die waren auch nicht explizit eingetragen. Waren aber nicht meine einzigen Autos bis jetzt aber wie gesagt ich hatte noch nie Probleme Gottseidank.
    Vielleicht hatte ich bis jetzt auch nur Glück :) aber ich war auch immer am Wörthersee mit den Fahrzeugen und da hat nicht mal wer nur ein wenig geschaut auf meine Autos. Muss auch dazu sagen ich bin jetzt nicht unbedingt der Fan von extremer Tieferlegung und extremen Tuning somit hat auch noch nie was gestriffen bei meinen Autos oder extrem ausgesehen.


    Ja es ist mir klar wenn ich eine Felge auf ein Auto gebe das ich die Auflagen im Gutachten beachten muss.


    Werde mir das ganze nochmal genau anschauen bevor ich mich entscheide was ich dann im Endeffekt für Felgen kaufe. Kommen tut der RS mal fix mit den Serien 18 Zoll Felgen.

    V//RS 4x4 DSG Quarz-Grau vFL (ehem.)
    V//RS 4x4 DSG Stahl-Grau FL

  • Aber mal ganz ehrlich. Eine Abnahme von Felgen im Serienzustand kostet doch nicht die Welt. Waren bei mir damals um die 40€ (rein die Felgen ohne FW oder ähnliches). Daran sollte es wohl kaum scheitern. Da ist das Bußgeld schon höher. Will jetzt auch nicht weiter auf mögliche versicherungsrechtl. Folgen eingehen.

  • Da kann ich @Rudi007 nur ausdrücklichst recht geben. :|


    Die Folgekosten etc. sowie der ganze verwaltungsrechtliche Kram mit Papiere vorzeigen und nachreichen macht mehr Umstände. Man hat dann noch zusätzliche Kosten, obwohl man sich das von vorne herein sparen konnte.


    Außerdem erlischt meist der Versicherungsschutz aufgrund der technischen Änderung ohne erforderliche Abnahme (Erloschene Betriebserlaubnis/siehe Versicherungs-AGB's etc.) und auch der Rechtsschutz (siehe dortige AGB's).

    Skoda Octavia TDI V/RS Combi TDI DSG Moon-White




    Einmal editiert, zuletzt von keke ()

  • Das mit dem Versicherungsschutz ist eine sehr hartnäckige Scheißhausparole, die so nicht stimmt. Aber auch unabhängig davon kann man sich blöden Ärger einhandeln.

  • Das mit dem Versicherungsschutz ist eine sehr hartnäckige Scheißhausparole, die <i>so</i> nicht stimmt. Aber auch unabhängig davon kann man sich blöden Ärger einhandeln.



    woher kommt die Erkenntnis das das mit dem Versicherungsschutz eine "Scheißhausparole" ist?
    Ich meine wenn du so was schreibst dann solltest es auch erklären!
    Für mich bedeutet ein nicht eingetragenes Teil Verlust der ABE ! Das bedeutet im günstigsten Fall "nur" Probleme bei ner Kontrolle. Wenn ein Unfall passiert hast im ungüstigsten Fall keinen Versicherungsschutz!
    Ich glaube man sollte Teile die es erfordern schon zur eigenen Sicherheit abnehmen/eintragen lassen!


  • woher kommt die Erkenntnis das das mit dem Versicherungsschutz eine "Scheißhausparole" ist?

    Woher soll ich das wissen? Bin ich Jesus? :finger:


    Zitat

    Ich meine wenn du so was schreibst dann solltest es auch erklären!

    Wenn du mich so nett bittest, mach ich das doch glatt. 8)


    Zitat

    Für mich bedeutet ein nicht eingetragenes Teil Verlust der ABE !

    So ähnlich. Der ABE (heute: EG-Typgenehmigung) kann da nix passieren. Das würde ja ansonsten bedeuten, dass wenn sich einer so ein tolles LED-Birnchen hier aus'm Shop in seinen RS schraubt, dann auf der ganzen Welt niemand mehr Octavia RS fahren dürfte. Das, was der §19 StVZO regelt, heißt zwar auch "Betriebserlaubnis", gemeint ist da aber im rechtlichen Sinne die Erlaubnis, dass du genau dieses eine Auto im öffentlichen Straßenverkehr betreiben darfst. Und diese Betriebserlaubnis ist defintiv im Sack, wenn du was umbaust und die Abnahme "vergisst" oder irgendwelches Geraffel ohne Zulassung verwendest. Soviel zum Thema Betriebserlaubnis.


    Zitat

    Das bedeutet im günstigsten Fall "nur" Probleme bei ner Kontrolle. Wenn ein Unfall passiert hast im ungüstigsten Fall keinen Versicherungsschutz! Ich glaube man sollte Teile die es erfordern schon zur eigenen Sicherheit abnehmen/eintragen lassen!


    Den letzten Satz unterschreib ich.
    Zum Versicherungsschutz mach ich mal ein Beispiel: Du frickelst dir so ein endgeiles LED-Birnchen als Standlicht ans Auto. Betriebserlaubnis erloschen, ganz klarer Fall. Und jetzt läuft's dumm und du fährst jemandem an der Ampel hinten drauf. Schuldfrage vollkommen eindeutig. Aber was genau hat ein falsches Standlichtbirnchen mit dem Vorgang zu tun, dass du gepennt hast und jemandem drauf gefahren bist? Genau, nix.
    Andersrum: Du baust dir was von dem tollen LED-Mist in die originalen Kennzeichenleuchten. Blendet halt ein bisschen weiß nach hinten, weil die Fassung nicht dafür gedacht ist, aber egal, sieht ja sooooo geil aus. Und jetzt fährt dir abends an der Ampel einer hinten drauf. Dem ist das komische Licht an deinem Kennzeichen aufgefallen, weil er dir ja vorher schon hinterherfahren musste und eh genervt davon war. Und jetzt is er natürlich erstmal an dem Unfall schuld, gar keine Frage. Aber wenn seine Versicherung, die ja eh zahlen muss, spitzkriegt, dass an deinem Autoheck was war, was dazu geeignet sein könnte, jemand anderen vom Verkehr abzulenken, dann werden die dich bestimmt herzlich einladen, einen Teil des Schadens selbst zu zahlen.


    Kurz: Wenn es irgendeinen kausalen Zusammenhang gibt zwischen einer willentlichen Veränderung am Auto und dem eingetretenen Schaden, wird jede Versicherung zusehen, nicht auf den Kosten sitzenzubleiben. Das ist der sogenannte "erloschene Versicherungsschutz", der immer gern als Totschlagargument genannt wird.
    Und um bei den Rädern bzw. Reifen zu bleiben: Ein geänderter und nicht eingetragener Satz Räder hat immer was zu tun mit Bremsen, Anhalten, die Kurve kriegen, etc. Von daher is bei nem Unfall zumindest mal schnell die Frage gestellt, ob diese Veränderung vielleicht seinen Teil dazu beigetragen hat, dass der Unfall so gelaufen ist.
    Damit komm ich wieder zu deinem letzten Satz: Ja, man kann jedem nur raten, sein Geraffel in Ordnung zu halten und wenn einen der Basteltrieb gepackt hat, den Kram auch auf's Papier bringen zu lassen. Das bisschen Ärger bei ner Unterwegskontrolle oder beim "Tüff" ist das kleinere Problem.