EU Verordnung 540/2014 vs Sportauspuff

  • Da ich unter dem "Begriff" "540/2014" nichts sindvolles finde, hier einfach mal ein neuer Thread.


    Am 1.07.2016 soll die erste Stufe der EU Verordnung 540/2014 in kraft treten.
    In dieversen Artikeln dazu lässt sich die Aussage finden dass. Ihr zufolge Nachrüstauspuffanlagen nur noch so laut sein dürfen, wie die entsprechende Serienanlage.
    In der Verordnung selbst ist im "ANHANG III" zu finden, dass die Lautstärke dieser wiederum nur im Bereich von 72-80 dB liegen darf.


    Desweiteren findet man unter "5.1.3.2." folgendes:
    "Auspuff- oder Schalldämpferanlagen mit mehreren manuell anpassbaren Betriebsarten müssen in allen Betriebsarten alle Anforderungen erfüllen. Es sind die Geräuschpegel festzuhalten, die in der Betriebsart mit den höchsten Geräuschpegeln entstehen."


    Zur Prüfgeschwindigkeit lässt sich volgendes finden:
    4.1.2.1. "... Die Prüfgeschwindigkeit vtest beträgt 50 km/h ± 1 km/h. Sie muss erreicht sein, wenn der Fahrzeugbezugspunkt die Linie PP' erreicht."


    Im "ANHANG VII" steht weiter:
    1. "... Der Hersteller unterzeichnet die Erklärung gemäß der Anlage. Die Genehmigungsbehörde kann weitere Angaben zur Erklärung anfordern und die nachstehend beschriebenen Prüfungen durchführen."
    2.1. "... Wenn das Fahrzeug über verschiedene Betriebsarten verfügt, die die Geräuschemission beeinflussen, müssen alle Betriebsarten die Bestimmungen dieses Anhangs erfüllen."
    2.3. "Es gelten die folgenden Betriebsbedingungen:

    • Geschwindigkeit des Fahrzeugs VAA ASEP: vAA ≥ 20 km/h
    • Beschleunigung des Fahrzeugs awot ASEP: awot ≤ 5,0 m/s2


    In das Ganze würde ich rein interpretieren, dass nach dieser Verordnung das Messverfahren wie gewohnt bestehen bleibt, nur der Schallpegel wird reduziert. Auf wunsch kann die Prüfbehörder aber mit beliebiger Startgeschwindigkeit messen.


    Einfach nochmal 3 Zitate von vor ein paar Monaten:

    Soweit ich verstanden habe, sind die Anlagen welche nur automatisch umschalten dürfen so eine Art VW Skandal zum selber bauen... Die Klappensteuerung erkennt den Prüflauf und bleibt innerhalb der Prüfbedingungen immer zu... Sobald man außerhalb der Prüfbedingungen fährt kann sie öffnen und die Anlage ist unter umständen lauter als der TÜV es zulassen würde.


    Also kein Skandal, alles legal und außerhalb der Messbereiche lauter als eigentlich erlaubt


    So lange bis das Messverfahren angepasst wird.


    Im Juli ist es anscheinend so weit. :thumbdown:


    Also noch alle schnell bis End Juni eine AGA kaufen?!


    RS III Combi Folierungsideen: Link

    Einmal editiert, zuletzt von lala ()

  • In dem verlinkten Artikel auf Seite 2 steht:
    "Austauschschalldämpferanlagen für bestehende Fahrzeugtypen sind nicht betroffen, da Richtlinien und Verordnungen grundsätzlich nicht rückwirkend gelten können. Besitzer von bereits umgerüsteten Fahrzeugen brauchen nichts zu tun, da diese Verordnung bereits eingebaute Anlagen nicht betrifft."


    Ist halte Frage ob Sie Besitzer von nicht umgerüsteten Fahrzeugen betreffen wird?


    RS III Combi Folierungsideen: Link

  • Zitat

    Laut einer neuen EU-Verordnung müssen alle Neuwagen ab Juli 2016 die gleichen Lärmgrenzwerte einhalten, die optional erhältlichen Klappenauspuffanlagen sollen dann neuen Lösungen der Automobilhersteller weichen.


    Ruhig Blut das betrifft Neuwagen die ab Werk einen optionale Klappenanlage haben, das hat nix mit einer Nachrüstanlage z.b. von Bull X, Remus etc. zu tun,
    so habe ich es zumindest verstanden. Das Klappenanlagen zum Nachrüsten früher oder später verboten werden, wird sicher früher oder später kommen.

  • Es heißt aber das alle Nachrüstanlagen nur so laut sein dürfen wie die Serienanlage.
    Aber ob bestehende Produkte die bereits eine Genehmigung haben diese verlieren stand nirgendwo.


    Wobei ich auch nicht weiß wie sich aus dieser Sicht dann ein Octavia Bj. 5/2014 von einem Octavia Bj. 10/2016 unterscheidet. Darf der eine dann die EGO-X nutzen und der andere nicht? Oder gilt das nur für neue Fahrzeugmodelle?


    RS III Combi Folierungsideen: Link

  • Ich habs so verstanden/verstehe es so: Klappenanlagen sind bei Neuwagen die man optional ab Werk (Mercedes/Porsche etc.) dazu bestellen konnte nicht mehr zugelassen
    bei Neuwagen ab Sommer 2016. Über Nachrüstanlagen wie z.B. Bull X beim 5E RS habe ich nichts gelesen. Wenn ich den Blödsinn richtig verstanden habe geht es rein
    darum das es ab Werk bei Neuwagen nicht mehr möglich ist, aber es weiterhin die Möglichkeit gibt Nachrüstanlagen unter eine Auto zu schrauben.
    Klappenanlagen werden eh früher oder später komplett verschwinden fürchte ich fast.


    User Hopfensack hats passend weiter oben formuliert :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von gery79 ()