Da ich unter dem "Begriff" "540/2014" nichts sindvolles finde, hier einfach mal ein neuer Thread.
Am 1.07.2016 soll die erste Stufe der EU Verordnung 540/2014 in kraft treten.
In dieversen Artikeln dazu lässt sich die Aussage finden dass. Ihr zufolge Nachrüstauspuffanlagen nur noch so laut sein dürfen, wie die entsprechende Serienanlage.
In der Verordnung selbst ist im "ANHANG III" zu finden, dass die Lautstärke dieser wiederum nur im Bereich von 72-80 dB liegen darf.
Desweiteren findet man unter "5.1.3.2." folgendes:
"Auspuff- oder Schalldämpferanlagen mit mehreren manuell anpassbaren Betriebsarten müssen in allen Betriebsarten alle Anforderungen erfüllen. Es sind die Geräuschpegel festzuhalten, die in der Betriebsart mit den höchsten Geräuschpegeln entstehen."
Zur Prüfgeschwindigkeit lässt sich volgendes finden:
4.1.2.1. "... Die Prüfgeschwindigkeit vtest beträgt 50 km/h ± 1 km/h. Sie muss erreicht sein, wenn der Fahrzeugbezugspunkt die Linie PP' erreicht."
Im "ANHANG VII" steht weiter:
1. "... Der Hersteller unterzeichnet die Erklärung gemäß der Anlage. Die Genehmigungsbehörde kann weitere Angaben zur Erklärung anfordern und die nachstehend beschriebenen Prüfungen durchführen."
2.1. "... Wenn das Fahrzeug über verschiedene Betriebsarten verfügt, die die Geräuschemission beeinflussen, müssen alle Betriebsarten die Bestimmungen dieses Anhangs erfüllen."
2.3. "Es gelten die folgenden Betriebsbedingungen:
- Geschwindigkeit des Fahrzeugs VAA ASEP: vAA ≥ 20 km/h
- Beschleunigung des Fahrzeugs awot ASEP: awot ≤ 5,0 m/s2
In das Ganze würde ich rein interpretieren, dass nach dieser Verordnung das Messverfahren wie gewohnt bestehen bleibt, nur der Schallpegel wird reduziert. Auf wunsch kann die Prüfbehörder aber mit beliebiger Startgeschwindigkeit messen.
Einfach nochmal 3 Zitate von vor ein paar Monaten:
Soweit ich verstanden habe, sind die Anlagen welche nur automatisch umschalten dürfen so eine Art VW Skandal zum selber bauen... Die Klappensteuerung erkennt den Prüflauf und bleibt innerhalb der Prüfbedingungen immer zu... Sobald man außerhalb der Prüfbedingungen fährt kann sie öffnen und die Anlage ist unter umständen lauter als der TÜV es zulassen würde.
Also kein Skandal, alles legal und außerhalb der Messbereiche lauter als eigentlich erlaubt
So lange bis das Messverfahren angepasst wird.
Im Juli ist es anscheinend so weit.
Also noch alle schnell bis End Juni eine AGA kaufen?!