Urteil BGH zu Gebrauchtswagen-Garantien

  • Moin,
    das Thema Garantien beschäftigt immer wieder den Bundesgerichtshof, zuletzt vor einigen Wochen bei Gebrauchtwagen (Urteil vom 25.09.2013, Az. VIII 206/12).


    Im Fall, der dem BGH vorlag, ließ der Kläger den Kundendienst in einer freien Werkstatt machen. Obwohl im Kleingedruckten der Garantievereinbarung die Bindung an eine Vertragswerkstatt vorgeschrieben war. Drei Monate nach dem Service blieb das Auto mit defekter Ölpumpe liegen. Die Garantieversicherung weigerte sich zu zahlen.
    Begründug:
    Verstoß gegen die Wartungsklausel des Garantievertrags.
    Eine unwirksame Klausel, entschied der BGH, da der Kunde unangemessen benachteiligt werde. Er müsse nachweisen dürfen, dass der Schaden nichts mit der Inspektion in der freien Werkstatt zu tun habe. Eine verbraucherfreundliche Entscheidung.


    Anm:
    Bei Neuwagen-Garantien isr die Werkstatt-Frage bereits durch das europäische Recht geregelt. Der Kunde darf sich aussuchen, wo er sein Auto warten lässt. Nur fachgerecht muss es sein. Eine Bindung an Vertragswerkstätten darf kein Hersteller verlangen.


    Quelle: ADAC


    Auch ich ließ meinen RS immer in einer freien Werkstatt gem. Scheckheft warten. Bei Garantiefällen gab es nie Schwierigkeiten beim Vertragshändler.

    Skoda Octavia Combi RS TDI Black-Edition, EU-Fahrzeug
    Black-Magic Perleffekt, 18" Gemini silber, Black-Paket, aAHK, Bolero, var. Ladeboden, Alarmanlage, Triebwerkunterbodenschutz, beheizbare Vordersitze, CANTON Soundsystem, elektr. Heckklappe.

  • Das Problem sind ja nicht mehr die Reparaturen während der Garantie. Die Problematik liegt auf lange Sicht eigentlich ganz woanders : was ist denn, wenn nach der 24-monatigen Garantie/Gewährleistung was am Fahrzeug defekt ist...?
    Das hatte ich heute Mittag noch bei einem Treffen mit dem User Dr. Bahn diskutiert : Die Sache ist doch die, daß es wirklich schwierig bis unmöglich wird, einen Kulanzantrag zu stellen, wenn das Fahrzeug nicht in der Vertragswerkstatt gewartet wurde. Geht also nach 2 1/2 Jahren der Turbo kaputt, stehen die Chancen wohl mit einem vollen Scheckheft vom Vertragshändler wohl besser als mit ATU - Stempel.

    F31



    Gruß Kai :thumbsup:

  • So wars bei meinem Motorschaden nach fast 4 Jahren.
    Der Freundliche hat nur kurz ins Scheckheft geschaut. Schon stand der Ersatzwagen da und der Kulanzantrag war raus.
    Beim ATU Stempel hätte ich wohl eine längere Odyssee vor mir gehabt.

    RS FL wie Kaffee; schwarz-stark-heiß

  • Wie Speedieee schon schreibt, während der Garantiezeit mag das alles noch so gehen aber wen die mal vorbeigeht braucht man auf die Kulanz vom Fachhändler nicht zu bauen.


    Dazu kommt das ein Stempel von der Fachwerkstatt beim Verkauf in vielen Fällen lieber gesehen wird als der von ATU und Co.

    Octavia V//[color=#000000]RS Combi 2,0 TDI Green tec in Candy-Weiß :be cool:

  • Kulnz bei Reparatur kommt vom Händler oder doch vom Skoda?


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    O3 vRS Kombi DSG Diesel Bestellt am 24.01.2014 in Krakau (Polen) und am 24.10.2014 produziert :D

  • zu Zeiten eines Serviceheftes war dies ja noch ganz einfach
    bei meinem Ford war der Stempel von Opel drin und es gab auch nie Schwierigkeiten.
    Aber diesmal habe ich kein Serviceheft bekommen sondern nur noch eine Bestädigung
    das alles elektronisch gespeichert wird, wie ist die Rechtslage, nur noch mit
    der Rechnung ????