An-Umbauten bei nicht Vertragswerkstätten (Fahrzeug finanziert)

  • Hallo Leute,


    eine Frage - ich hoffe jemand kann sie mir beantworten.


    Mein RS ist eine Neuwagenfinzierung mit "verbrieftem Rückgaberecht" und hat keine Anhängerkupplung.
    Eine solche will ich jetzt nachrüsten lassen !


    Anfrage beim :) ergab ca. 900 € (incl. Arbeit)
    Die Kupplung selbst kostet allerdings mit E-Satz ca. 400 € und ich kenne genügend Meister bei eben nicht Skoda Vertragswerkstätten wo ich mir das Teil deutlich günstiger einbaun lassen könnte.
    Wahrscheinlich sogar ohne Rechnung. :D


    Wie seht ihr das wenn ich das so machen lasse im Falle wenn ich das Fahrzeug nach Ablauf der Laufzeit weder Verlängern noch Rauskaufen sondern zurückgeben möchte ?
    Der Händler hat dann quasi keine Rechnung für die nachgerüstete AHK.


    Könnte da was zum Problem für mich werden ?


    Besten Dank und Grüße ans Forum

  • 8| Ich persönlich hab da keinen Plan ... wie wärs mal mit unverbindlich im AH nachfragen bei sowas ?

    Gruß Uwe :00008698: :00010164: :00006725: :00007956:


    VFL - CR TDI Combi mit "UNDERCOVER"-Tuning :D


    VCP - Vag Can Professional
    VCDS-HEX-COM+CAN --> Codierungen im Raum Franken (N/ER/FÜ/AN/BA/RH/SC) und Sachsen (GR/BZ/NOL/ZI) möglich

  • generell sind die Anhängerkupplungen von Westfalia ja alle mit TÜV Freigabe...also eintragungsfrei...wenn du dir also die Anhängerkupplung theoreitsch selbst im Internet bestellen würdest und selbst anbaust...hast du ja auch keine Rechnung dafür...also habe ich von der Seite keine Bedenken...


    ob das dem Autohaus passt, dass du dein Fahrzeug theoreitsch im Wert steigerst musst du schon selbst Fragen...meistens findest du auch im Kaufvertrag Kleingedrucktes zur Veränderung/Veredelung vnon Fahrzeugen...


    da sollte dann sinngemäß festgehalten sein das du das Fahrzeug in dem Zustand (Originalausstattung) wieder abgeben musst wie du es bekommen hast...


    viele die ihre RS hier finanzieren oder leasen..."tunen" immer 100% Rückbaubar...also nur andere Felgen etc...vlt kann da einer eine bessere Aussage treffen...die beste kann dir aber dein Verkäufer geben

    Gruß Fabian


    "In einem Forum sind meistens schon alle Fragen beantwortet - nur nicht von jedem!"
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  • generell sind die Anhängerkupplungen von Westfalia ja alle mit TÜV Freigabe...also eintragungsfrei...wenn du dir also die Anhängerkupplung theoreitsch selbst im Internet bestellen würdest und selbst anbaust...hast du ja auch keine Rechnung dafür...also habe ich von der Seite keine Bedenken...

    selber einbaun is definitiv nicht - da einem das Fahrzeug ja rein rechtlich nicht gehört. Brief liegt ja bei der Bank.

    die beste kann dir aber dein Verkäufer geben

    schon irgendwie klar - hab mir halt gedacht das ich das irgendwie ohne Probleme hintenrum machen könnte. Weil wenn ich frag und es kommt zurück es muss eine Vertragswerkstatt sein kann ich später nicht sagen - wusst ich nicht. Wobei Unwissenheit ja in aller Regel sowieso keinen Schutz bietet.... :D
    Werd so werden das ich direkt mal frage.


    vll. weiß ja noch wer war zu dem Thema - danke soweit !

  • Ich glaube du verwechselst da was... natürlich gehört DIR bei einer Finanzierung das Fahrzeug. Aber du bist mit Schulden belastet und als Sicherheit (falls du Zahlungsunfähig wirst) hat die Bank den Brief behalten, um bei Zahlungsunfähigkeit (quasi Vertragsbruch) das Auto zu übernehmen und zur Kostendeckung wieder zu verkaufen.


    Diese Rückkauf-Sicherung ist eine Option am Ende der Finanzierung, eigentlich zu deiner Sicherheit. Das bedeutet aber nicht das du das Auto nicht verändern darfst. Solltest du allerdings auf den zugesicherten Restwert mal pochen wollen sollten sich die Veränderungrn in Grenzen halten. Aber ich denke die Nachrüstung einer abnehmbaren (und somit unsichtbaren) AHK sollte da gerade noch drin sein ;-) Egal ob mit oder ohne Rechnung, hauptsache fachgerecht.


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  • Ich glaube du verwechselst da was... natürlich gehört DIR bei einer Finanzierung das Fahrzeug. Aber du bist mit Schulden belastet und als Sicherheit (falls du Zahlungsunfähig wirst) hat die Bank den Brief behalten, um bei Zahlungsunfähigkeit (quasi Vertragsbruch) das Auto zu übernehmen und zur Kostendeckung wieder zu verkaufen.


    definitiv nein - man ist nur Halter des Fahrzeugs ! Sollte man Zahlungsunfähig werden und keinen Kreditschutzbrief oder ähnliches abgeschlossen haben hat man selber und die Angehörigen ein Problem ! Das wär ja einfach - Arbeitslos werden. Ach nciht so schlimm - Bank nimmt das Auto zurück und gut is.


    Leider nicht - zumindest nciht bei der Skoda Bank !


    Die Milotec Sachen hab ich mir vom Händler absegnen lassen und wurden genehmigt von der Bank. :D


    Als ich mich über die 35er Federn erkundigt habe wurde mir eben das erste mal gesagt das das eben eine Vertragswerkstatt zu machen hat. Deshalb denke ich könnte das mit der AHK auch so sein.
    Ich werd einfach fragen bevor ich nachher böse Überraschungen erlebe.


    Trotzdem danke für die Antworten

  • Da scheint sich ja einiges geändert zu haben.Bei mir war es,wie Regda sagt.Auto war zum Teil finanziert,konnte jedoch machen,was ich wollte.Kommt vieleicht auch auf die Art und Weise an,wie man finanziert hat?!?Kenne das,wie das bei dir der Fall ist nur vom Leasing.

    VIRS TFSI "Langsam kommt man auch ans Ziel" :lauthals: :hammer: :vomit: :shit: Gruß Thomas

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