Hallo Leute,
eine Frage - ich hoffe jemand kann sie mir beantworten.
Mein RS ist eine Neuwagenfinzierung mit "verbrieftem Rückgaberecht" und hat keine Anhängerkupplung.
Eine solche will ich jetzt nachrüsten lassen !
Anfrage beim
ergab ca. 900 € (incl. Arbeit)
Die Kupplung selbst kostet allerdings mit E-Satz ca. 400 € und ich kenne genügend Meister bei eben nicht Skoda Vertragswerkstätten wo ich mir das Teil deutlich günstiger einbaun lassen könnte.
Wahrscheinlich sogar ohne Rechnung. ![]()
Wie seht ihr das wenn ich das so machen lasse im Falle wenn ich das Fahrzeug nach Ablauf der Laufzeit weder Verlängern noch Rauskaufen sondern zurückgeben möchte ?
Der Händler hat dann quasi keine Rechnung für die nachgerüstete AHK.
Könnte da was zum Problem für mich werden ?
Besten Dank und Grüße ans Forum