Suche eine Sport-AGA die möglichst viel Leistung bringt und nicht zu extrem laut ist

  • EG Genehmigung heißt das Schriftstück. Ist zum Beispiel auch bei bastuck mit dabei von daher nicht eintragungsrelevant



    Wenn sonst alles absolut im Serienzustand ist...
    Eine ABE oder EG-Genehmigung geht vom absolutem Serienzustand aus. (lt. Aussage TÜV´ler)


    Motor gechippt=nicht Serienmäßig bedeutet auch das die ABE, EG etc. vom Auspuff fürn Arsch ist...


    Vielleicht komm ich hier für einige User als Heiligenschein-träger rüber mit dem was ich da immer schreibe. Bin bestimmt kein Spielverderber oder so... Es wird ja durch die Veränderungen (Motor-Auspuff) auch niemand fahrlässig gefährdet...


    Aber es wird immer wieder geschrieben "hat ABE, kannst bedenkenlos anbauen..."; so einfach ist es dann leider doch nicht...


    Wie gesagt bin kein Spielverderber :bussi:

    Skoda Octavia RS TSI Combi, MJ 2010 dt. Modell
    SA: var.Ladeboden,Gepäcknetztrennwand,Dachreling silber,Race-Blau,Soundsystem Bolero, Nichtraucherpaket,beh. äußere Rücksitze,Leder Supreme,SunSet,autm. Asp-abblendung+Spots
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  • Jo, rischtisch :shakehand:

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  • Bei der Verkehrskontrolle gucken die doch nur in die Papiere!
    Da will keiner die Gutachten sehen.
    Die muss man ja nicht mehr mitführen.

  • Meines Wissens muss nach Korrektur der Fahrzeugpapiere kein TÜV-Gutachten mehr mitgeführt werden.
    Wozu sonst soll das in die Papiere?


    Ich lasse mich gerne belehren :-)

  • Kannst dich in der nächsten Kontrolle belehren lassen ;)
    Und selbst wenn es dafür einen offiziellen §§§ gibt, der Polizei ist das egal.
    Wenn man sich schon rechtfertigen muß, das ein SERIENMÄßIGES Kennzeichen vorne Links ist.

  • Naja, auch die Polizei hat sich an die §§ zu halten. Sonst können die dir gar nichts.
    Wir sind hier ja nicht in Russland oder in sonst irgendeiner Bananenrepublik.


    ABEs und EWGs sind mitzuführen, aber nicht mehr wenn man deren Gegenstand hat
    eintragen lassen. Das ist ja der Sinn einer solchen Eintragung.

  • Die Polizei kann mit dir nicht über Sachen diskutieren, die im Schein eingetragen sind!
    Wozu werden sie denn dann eingetragen?
    Als Diskussionsgrundlage?!?!

  • sonst wäre wie Holger schon schreibt es doch Sinnlos die abgenommenen Sachen eintragen zu lassen deswege zeigt man dann seinen KFZ Schein vor wo alles drin steht auf .. .1 ..2 ..oder 3 Seiten . Den Rest der Diskussionen verstehe ich nicht dabei geht´s nicht um spielverderber oder sonstiges , da kann man´s doch auch gleich sein lassen , im Bereich Tuning ist es ab und zu mal so das nicht alles immer zu 100% legal ist und wie geschrieben den Chip sieht keiner und den muss man nicht eintragen lassen wenn man nicht will. Also wenn man nicht will dann soll man es lassen man kann auch ein Thema tot reden , das ist schlimmer wie bei ner Tupperparty , da können sich die Frauen wohl schneller entscheiden .

    Mit Geld, kann man sich halt kein Können kaufen :finger:

  • Soweit ich informiert bin, verhält es sich so:


    1) ABE oder ECE sind mitzuführen, aber nicht in den Fahrzeugschein einzutragen.


    2) Wenn Teile vom TÜV abgenommen sind (egal ob da ein Teilegutachten vorliegt oder per Einzelabnahme) können diese in den Fahrzeugschein eingetragen werden, dann brauch man die TÜV-Gutachten nicht extra mitzuführen.
    Allerdings reicht es auch aus nur die TÜV-Gutachten mitzuführen, also ohne das diese im Fahrzeugschein eingetragen sind.


    Wenn ich da falsch liege, dann bitte ich um Aufklärung.

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  • Teilegutachten ist § 19 und Einzelabnahme § 21 und die §21 sind sofort einzutragen und die nach § 19 erst bei der "nächsten Gelegenheit" sprich Ummeldung oder Umzug so kenne ich das aber das schweift absolut vom Thema ab

    Mit Geld, kann man sich halt kein Können kaufen :finger:

  • Teilegutachten ist § 19 und Einzelabnahme § 21 und die §21 sind sofort einzutragen und die nach § 19 erst bei der "nächsten Gelegenheit" sprich Ummeldung oder Umzug so kenne ich das aber das schweift absolut vom Thema ab


    Ok, somit wäre das geklärt und wir können wieder zu BTT gehen. :thumbsup:

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  • Basti hat es im Prinzip korrekt gesagt.


    Zur Ergänzung, ich kann nur eins empfehlen: Man lese einfach man seine eigenen Gutachten.
    Da steht drin was eine unverzügliche Korrektur der Papiere erfordert und was nicht.
    Auch in der Anbaubestätigung vom TÜV steht ob die Papiere sofort zu berichtigen sind oder
    ob dies "zurückgestellt" ist. Jungs, einfach mal lesen !!

  • Bei HG wurde mir letztens gesagt, das seit Februar 2012 das mit "nächster Gelegenheit" nicht mehr so locker genommen werden sollte, sondern auch schnellstmöglich vollzogen werden sollte.
    Aber BTT :-)

  • Eines habe ich vergessen:


    In der Regel ist eine sofortige Eintragung nötig wenn mehrere Dinge zusammentreffen,
    auch wenn jedes für sich laut Teilegutachten noch keine sofortige Korrektur der Papiere
    erfordert.


    Beispiel:


    . Räder (Abnahme beim TÜV sofort, aber Eintragung erst bei nächster Befassung nötig)
    - Gewindefahrwerk (dito > Abnahme beim TÜV sofort, aber Eintragung erst .....)


    Beides zusammen: unverzügliche Korrektur der Papiere bei der Zulassungsstelle nötig !!



    ps:
    Genauso ist es auch mit ABEs für Federn (H&R) oder manchen Rädern. Diese befreit
    von einer Abnahme, aber nur solange andere im Zusammenhang stehen Dinge serienmäßig
    bleiben. Räder und Federn, jeweils mit ABE > trotzdem TÜV-Abnahme erforderlich. Das
    wird so in den ABEs auch drin stehen, also lesen !!



    pps:
    Lesenswertes zu den Themen Abgaskrümmer und AGA allgemein: :!::!::!:


    http://www.mie.uth.gr/labs/ltte/grk/pubs/m07-98-08.pdf
    http://www.springer-vieweg.de/…k/978-3-528-43108-2_l.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von the bruce ()

  • Ein interessanter Artikel in einer interessanten Zeitschrift . Es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein , bis die einschlägigen Tuner den Auspuffsound über die Änderung der AGA-Software verändern .


    Ein weiterer Artikel empfiehlt PTFE (Teflon) als Zugabe zum Motoröl . Ich weiß nicht , was von einem solchen Ölzusatz zu halten ist .

    Einmal editiert, zuletzt von ric ()

  • die zündkerzen auf seite 8 sehen interessant aus..


    und wer findet den fehler in der überschrift auf seite 20?.. :D

    Gruss Bastian :thumbup:


    Schmidt Revolution Gambit 8,5x19 ET45, KW V1 Inox, Bull-X Downpipe, Friedrich Motorsport 70 mm AGA, Tarox F2000 + Ferodo DSP, Polar FIS+ Advanced, PCV-Fix, und noch paar Kleinigkeiten..



    Bedienungsanleitung

  • CM50K:
    ja, genau den.. :D


    @max:
    nein, leider noch nicht..
    TP müsste gestern schon versandt haben, soviel ich weiss..


    aber FMS gibt momentan noch KW 33 an.. :big eye:
    hoffe das wird noch früher..

    Gruss Bastian :thumbup:


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  • Mal ne einfache frage, wieso kauft ihr euch wenn ihr ne Bastuckanlage ab Kat kauft ne Downpipe von nem anderen Hersteller und wundert euch dann wenn beide in Verbindung probs machen beim eintragen!!!

    VIRS FL Combi, 35mmH&R, 8,5x19 Barracuda Karizzma, Bastuck ab Kat, IS-Racing EWG DP, FTS Stufe 2+, Milotec Frontgrill, LED Rückleuchten

  • Huhu, wollte mich nur kurz dazu melden... Da ich früher Milltek verkauft habe komme ich immernoch gut dran... Bastuck bin ich selbst Gefahren (als Unwissender) vor der Milltekzeit... Es war non resonated inkl. 90mm dP vor 200 CPi Kat und 76 mm nach Kat... Beim Ladedruckaufbau brummte es innen echt wie Sau danach ging es. Vorteil von Milltek ist das die Schalldämpfer nach dem Absorbtionsprinzip gefertigt werden und somit der Abgasgegendruck Gen 0 ist... Bastuck ist was für nen Sauger die den Gegendruck brauchen um Ihr Drehmoment zu aufzubauen...


    Naja jedem das seine...

  • Central
    Eigentlich spreche ich alle an, welche sich nicht im klaren sind was eintragbar ist und was nicht bzw was zu problemen führen kann/wird.


    Ich spreche alle vorhaben mit meinem TÜV vorher ab! Wenn man es ganz scharf sieht dann begeht jeder mit ner Downpipe Steuerhinterziehung, zumindest die mit nur einem oder gar keinem Kat. Bei den 2-3 Anbietern mit der "TÜV/EG" version hab ich auch meine bedenken, das die E5 auch immer erreicht wird!!!

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  • na dann fühle ich mich jetzt mal nicht angesprochen.. :D
    meine downpipe ist eintragungsfrei..

    Gruss Bastian :thumbup:


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  • meine downpipe ist eintragungsfrei..

    genau das ist ja schon der Punkt an dem´s im extremfall scheitern kann und auch wohl wird!
    Schau mal in deinen "Beipackzettel" mit welchen anderen Bauteilen ist die Pipe eintragungsfrei??? Warscheinlich ja nicht in Verbindung mit einer AGA eines anderen Herstellers! Und auch nicht mit einer Leistungssteigerung, welche man nach dem Anbau vornehmen sollte, wenn man auch alle positiven Vorzüge nutzen will!


    Worauf ich im Grunde hinaus will ist das es meist nicht möglich ist eine Pipe 100% legal zu fahren!


    Ich bin auch die ganze zeit schon am überlegen, ob eine teurer mit "TÜV" oder eine halb so teure ohne TÜV, da ja im grunde das gleiche dabei rauskommt.

    VIRS FL Combi, 35mmH&R, 8,5x19 Barracuda Karizzma, Bastuck ab Kat, IS-Racing EWG DP, FTS Stufe 2+, Milotec Frontgrill, LED Rückleuchten

  • ich habe beide händler (mr. magicpaint von dem die FMS kommt, und turbo performance von denen die DP kommt) gefragt..
    haben mir beide bestätigt dass beide in kombination auch erlaubt sind.. ;)


    ich denke mal du solltest differenzieren zwischen eintragungsFREIEN teilen und teilen die eingetragen werden können/müssen..

    Gruss Bastian :thumbup:


    Schmidt Revolution Gambit 8,5x19 ET45, KW V1 Inox, Bull-X Downpipe, Friedrich Motorsport 70 mm AGA, Tarox F2000 + Ferodo DSP, Polar FIS+ Advanced, PCV-Fix, und noch paar Kleinigkeiten..



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  • Vielleicht sollte man es "Kindersicher" erklären:


    Eintragunsgfrei ist ein solches Teil nur, wenn der ganze Rest des Autos der Serienauslieferung entspricht.
    Sollte vorher oder nacher noch irgendwas anderes getunt werden, verfällt die Eintragungsfreiheit!


    Scheisse ist aber so. Der CAI von HG kann man ja auch nur eintragen lassen, wenn der Auspuff ORIGINAL ist.
    Und wenn man ne Anlage drunter hat, die Eintragungsfrei ist - ist das egal - den CAI kann man nicht mehr eintragen.


    Ich weiß das, weil ich genau wegen diesem Falle vom Fabia RS meiner Freundin beim TÜV war.
    Auspuffanlage BASTUCK ab Downpipe. Eintagungsfrei. Wunsch: + HG-CAI -> keine Chance.
    Umgekehrt wäre das übrigens das gleiche: CAI eintragen, dann BASTUCK drunter - nicht mehr Eintragunsgfrei!

  • Eine DP mit TÜV-Gutachten bekommt man aber irgendwie doch immer eingetragen und wenn per Einzelabnahme, da in Kombination mit anderen Bauteilen.
    Eine DP ohne Gutachten kriegt man schwer bis gar nicht eingetragen.


    Eintragungsfrei ist schon was anderes, das bezieht sich ja meist auf die Vorraussetzung, das alles andere Serie ist, wie z.b. bei meinen 10mm Distanzscheiben... solange Fahrwerk und Felgen Serie sind, gehts mit ABE, sobald Federn mit dazu kommen, muss alles in Kombination per Einzelabnahme abgenommen werden!

  • CAI von HG ist ein gutes Beispiel!
    Mein Chiptuning ist eingetragen, daher war CAI nicht mehr eintragungsfrei, da sich dieses auf 147kW Serienleistung bezieht.
    Bei mit wurde das dann in Kombination als Einzelabnahme abgenommen!


    War also dennoch möglich :-)


    Falls man also Probleme hat, am besten an den Hersteller bzw. Händler wenden, die helfen weiter.

  • CK50K
    Wenn du ne Pipe+AGA per Einzelabnahme eintragen willst benötigst du ein Geräuschgutachten und das zu erstellen kostet ca 600-800€! Und das wird wohl kein einzelner machen!


    Wenn dann wäre das vielleicht eher sinnvoll bei 10 Leuten aufwärts!! Wir haben leider 2012 und nicht mehr die 90er, damals war es z.b. möglich die Abgasnorm runter zu schlüsseln. Das ist/war nur bis Bj 2000 möglich, das musste ich damals bei meinem Corsa B machen um einen C20XE eingetragen zu bekommen.

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  • ich hätte es jetzt eigentlich auch so gesehen wie CM50K schreibt..
    hätte eigentlich schon angenommen dass man solche sachen im schlimmsten fall dann wenigstens immernoch per einzelabnahme eintragen lassen kann..
    werde mal meinen tüv dazu befragen..


    ... mit der "TÜV/EG" version hab ich auch meine bedenken, das die E5 auch immer erreicht wird!!!


    nur mal so nebenbei, im gutachten der bull-x downpipe steht beim motorkennbuchstaben BWA die Euro 4..

    Gruss Bastian :thumbup:


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  • Ich habe gerade mit einem sehr kompetenten aaS vom TÜV Bitburg telefoniert und wollte wissen wie sich das bei Downpipe X und AGA Y verhält. Ich habe ihn schon bei anderen Fragen zu Rate gezogen und mir sehr geholfen meine Vorhaben legalisiert zu bekommen.


    Davon ausgehend das beide Bauteile eine EG-BE haben ist sie immer nur jeweils mit dem Rest der Originalanlage gültig und auch so erstellt worden. Es sei denn es handelt sich um eine komplett AGA eines Herstellers mit komplett gleicher EG-BE Nummer.


    Da ich mir auch eine EG-BE Downpipe von Bull-X holen will und eine EG-BE FMS AGA ab Kat bereits verbaut habe geht nur folgendes:


    Ich muss eine Leistungsmessung im Fahrzeug Originalzustand vorlegen, sowie mit geänderter kompletten AGA. Die habe ich schon aus eigenen Interesse schrittweise machen lassen. Fehlt dann nur noch die Messung mit BULL-X Downpipe in Verbindung mit der FMS AGA. Wenn durch die komplett geänderte AGA nicht mehr als +15 PS heraus kommen ist eine Eintragung ohne Probleme möglich. Vorausgesetzt die Geräuschmessung klappt. Die erfolgt beim TÜV und kostet inkl. Erstellung des Gutachtens ca. 400,-€).


    Na dann kann es ja losgehen mit der Bestellung der Downpipe...


    Ach noch was, fragt immer bei den Herstellern an, dort bekommt ihr die Antworten aus erster Hand, noch besser schriftlich mit Nennung des Verfassers. Die meisten Händler haben nur halb wissen und wollen ihr Zeug verkaufen! Für Fragen was die Zulässigkeit angeht immer beim TÜV oder anderer zuständiger Institution anfragen.