Da wurde zum §17.3 aber ganz schön hinzugedichtet. Hab mal bisschen gestrichen, ich
Ich kenn auch Starkregen auf der AB, bei der ohne Nebelschluss nix geht, weil die Sichtweite weit unter 50m liegt.
§17(3): "Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt."
Habe ich ganz frisch aus dem Gesetzestext kopiert!
Wenn du also bei Regen die Nebelschlussleuchte einschaltest (auch wenn die Sicht nur 5m beträgt), begehst du eine Ordnungswidrigkeit! Die Nebelschlussleuchte darf ausschließlich bei NEBEL und nix anderem genutzt werden!