mal ne frage ... da ich den rs leider nich bar zahlen konnte is n teil davon finanziert.
also geht der brief normalerweise zur skodabank.
wenn ich federn/fahrwerk und neue felgen habe, muss ich dann den brief von der bank anfordern um das einzutragen oder wie läuft das ? habe gehört das das nicht mehr notwendig sei .. das der zettel von tüver reicht?
wer kennt sich aus?
eintragung fahrzeugbrief
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Du brauchst den Brief nicht,Fahrzeugschein reicht heutzutage Zum eintragen lassen bei der Zulassungsstelle ! Denn nur noch da ist ja Platz was einzutragen
Sicher ??? Jaaaaaaaaaaaaa
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Hi,
Auslegungssache würd ich sagen.
Ich würde aber auf jeden Fall den Brief von der Bank bzw. über deinen Händler anfordern und das Zeug eintragen lassen.
Hast einfach bei einer Kontrolle weniger Probleme mit der Rennleitung.War jedenfalls früher mal so.
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aber wie solly schreibt eintragung in schein reicht ... dann könnnen sie doch nichts mehr beanstanden ... oder bekomm ich nur in schein eingetragen wenn brief auch zur hand?
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Ein Kollege hat's schon gemacht ! Brief brauchst nicht anfordern, Schein reicht ......
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Ein Kollege hat's schon gemacht ! Brief brauchst nicht anfordern, Schein reicht ......
Stimmt nicht ganz!
Wenn in dem Fahrzeugschein unter Nr. 17 ein "K" steht muss der Fahrzeugbrief angefordert werden, es kann sein das der Mitarbeiter der Zulassungsstelle das übersieht, dann gehts ohne, ansonsten ein MUSS
- Ich habe das Spielchen gerade mit meiner Eintragung durch, ich musste den Fahrzeugbrief auch anfordern, hat 2 Werkstage gedauert, Kostenpunkt: 15Euro welche mit der nächsten Rate verrechnet werden
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in den meisten Fällen reicht der Fahrzeugschein.
:wink: -
@ Raik
Ich glaube es kommt drauf an was du eintragen lassen willst. Kollege hat Räder und Fahrwerk eintragen lassen under der Schein reichte ! Bei einer Eintragung der Leistungssteigerung muss der Brief auf alle Fälle angefordert werden
So würd ich's sehen
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Solly 0815 Brief wolltes du schreiben ist letzten satz
ja so ist es bei Leistungs.........brauchstn brief .
Felgen ,Fahrwerk etc reicht schein -
Uuuuuups, gleich mal geändert :p Danke
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Jungs, ich habs doch gerade erst (vor 4Tagen durch)
ich wollte auch NUR Felgen und Federn eintragen, da ich meine Kiste aber auch über die Skoda-Bank finanziert habe steht in meiner "Zulassungsbescheinigung Teil 1" unter Nr. 17 ein "K"
- Die Mitarbeiterin bei der Zulassungsstelle sagte mir das sie den Fahrzeugbrief braucht weil da halt ein K steht, schaut doch mal in eure Scheine rein, wenn da kein K bzw. ein "-" steht braucht ihr den brief auch nicht, egal was ihr eintragen lassen wollt.
vieleicht hat der bei euch einfach nur nicht hingeschaut oder es übersehen oder wollte es net sehen ... ich musste den Brief beantragen und hatte auch nur Felgen und Federn
- Fahrt hin, versucht es, vieleicht habt ihr Glück und ich hatte einfach nur Pech, try it
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Echt wahr ?? Naja, auch wieder was gelernt. Aber was das mit dem K zutun hat ist mir noch ein Rätsel .... :dontknow: :dontknow:
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Servus
Was hast du für ein Fahrwerk???? davon ist es abhängig ob du es eintragen musst oder nicht, habe nur die Federn verbaut und da reicht eine TÜV Abnahme.
Dann musst es überhaupt nicht eintragen, es reicht wenn du die TÜV Unterlagen dabei hast, Wenn du also in eine Verkehrskontrolle kommst reicht es wenn du die TÜV Unterlagen dabei hast und vorzeigst, aber wenn das Fahrzeug beim nächsten mal neu oder um gemeldet wird musst du es eintragen lassen.Die TÜV Abnahme darf nicht älter sein als die Zu oder Umeldung des FahrzeugesDafür wird der Fahrzeugbrief benötigt, weil dir dann ein neuer ausgestellt wird und auf den alten kommt ein Stempel drauf "ungültig" So war es bei mir vor 2wochen als ich mein Auto von Dresden auf München um gemeldet habe.
Also 19Zoll Felgen und federn habe ich abnehmen lassen und eintragen lassen.
MFG catch me if you can
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Hi, also ich war gestern bei der DEKRA und hab dort meinen Kollegen gefragt wie es aussieht wegen Eintragung von neuen Federn und Distanzscheiben.
Und der hat gemeint:
Es reicht wenn ich einen Ausdruck vom Abnahmebericht mit mir mitführe. Eine Eintragung in den Fzg Schein Teil 1 ist nicht unbedingt notwendig. Erst wenn ich so oder so mal bei der Zulassungstelle bin kann ich dort eintragen lassen.Also, so wie ich es verstanden habe, reicht es (zumindest bei Federn und Distanzscheiben) den Abnahmebericht vom TÜV bzw. DEKRA mitzuführen.
Wer kann mir dann das erklären?? Und wer führt denn bitte seinen Fahrzeugbrief mit sich, damit man ihn bei der Kontrolle vorzeigen kann?!
Über eine Aufklärung würde ich mich freuen.
P.S. bei mir steht unter 17 ein "K" drin, was hat das zu bedeuten?
Gruß cookie -
Was hast du für ein Fahrwerk???? davon ist es abhängig ob du es eintragen musst oder nicht, habe nur die Federn verbaut und da reicht eine TÜV Abnahme.
Dann musst es überhaupt nicht eintragen, es reicht wenn du die TÜV Unterlagen dabei hast, Wenn du also in eine Verkehrskontrolle kommst reicht es wenn du die TÜV Unterlagen dabei hast und vorzeigst, aber wenn das Fahrzeug beim nächsten mal neu oder um gemeldet wird musst du es eintragen lassen.Die TÜV Abnahme darf nicht älter sein als die Zu oder Umeldung des Fahrzeuges
Ähm, stimmt auch nicht mehr, (Kann aber sein das das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, bei uns ist ja auch die DEKRA für die Fahrzeuge zuständig) ... bei den Gutachten steht jetzt immer drauf "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich". In der genaueren Erläuterung auf der Rückseite steht dann auch (grob Zusammengefasst) Das bis die Änderung der Fahrzeugpapiere erfolgt ist, die Betriebserlaubnis erlöschen ist.Das einzige wäre, wenn für das Fahrwerk/Federn eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorhanden ist, was ich mir bei den Komponenten nicht vorstellen kann.
Also 19Zoll Felgen und federn habe ich abnehmen lassen und eintragen lassen.
jo, muss ja auch ... für 19" und den Octavia gibt es keine ABE´sZitatDafür wird der Fahrzeugbrief benötigt, weil dir dann ein neuer ausgestellt wird und auf den alten kommt ein Stempel drauf "ungültig" So war es bei mir vor 2wochen als ich mein Auto von Dresden auf München um gemeldet habe.
Die "Alten" Briefe werden aber eigendlich nur entwertet wenn kein Platz mehr für Änderungen sind, z.B. der 3te Besitzer/5te Besitzer/7te Besitzer bzw. Adressänderung eingetragen werden mussEcht wahr ?? Naja, auch wieder was gelernt. Aber was das mit dem K zutun hat ist mir noch ein Rätsel .... :dontknow: :dontknow:
Ich DENKE mal das es vieleicht für Kredit steht, ich hab mal in meinen alten Fahrzeugscheinen geschaut, da habe ich bei 17 immer ein " - " drin ... und die waren alle nicht über Bank finanziert. -
Hi, also ich war gestern bei der DEKRA und hab dort meinen Kollegen gefragt wie es aussieht wegen Eintragung von neuen Federn und Distanzscheiben.
Und der hat gemeint:
Es reicht wenn ich einen Ausdruck vom Abnahmebericht mit mir mitführe. Eine Eintragung in den Fzg Schein Teil 1 ist nicht unbedingt notwendig. Erst wenn ich so oder so mal bei der Zulassungstelle bin kann ich dort eintragen lassen.
Das wurde mir komplett anders erklärt, siehe 1 Post weiter oben, vieleicht der Unterschied mit den BundesländernAlso, so wie ich es verstanden habe, reicht es (zumindest bei Federn und Distanzscheiben) den Abnahmebericht vom TÜV bzw. DEKRA mitzuführen.
Wie gesagt, Aussage bei mir, Betriebserlaubnis erlöschen bis Eintragung erfolgt ist. (Ausnahme: ABE - das ist ein anderes Thema)Wer kann mir dann das erklären?? Und wer führt denn bitte seinen Fahrzeugbrief mit sich, damit man ihn bei der Kontrolle vorzeigen kann?!
Den Fahrzeugbrief sollte man auch NIEMALS mit sich führen - Übertrieben gesagt: wer den Brief hat ist der Besitzer -
[/quote]
Den Fahrzeugbrief sollte man auch NIEMALS mit sich führen - Übertrieben gesagt: wer den Brief hat ist der Besitzer[/quote]Ja das stimmt, deswegen hats mich ja gewundert, als ich gelesen habe Eintragung in den Fahrzeugbrief im Falle einer Polizeikontrolle.
Naja, wie auch immer, sobald ich meine Federn eingebaut habe werde ich so verfahren wie mein Kollege es mir gesagt hat.
Wenns Probleme gibt, auf dem Bericht steht sein Name, da können die sich an ihn wendenUnd bei den sämtlichen Teilen handelt es sich um Teile mit ABE.
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@ cookie,
in deinem Fall must du nichts eintragen lassen da es für die Federn eine ABE und für die Sputplatten ein Gutachten gibt, beides beim TÜV vorlegen und man bekommt ne "Zulassung" die man beim Fahrzeugschein haben sollte. Wenn man mal zur Zulassungstelle kommen sollte/kann man es dann eintragen lassen.
Ich muss nacher mal in mienen Brief schauen ob da ein "K" drin steht, meiner ist nicht finanziert.
Gruß
natter -
http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung
vielleicht hilft das weiter ...
das das k für finanziert steht glaub ich nich ... warum auch ... hat doch im brief nichts verloren ob finanziert oder nich
werd einfach mal auf dem landratsamt anrufen .. die werdens schon wissen.
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@ cookie,
Ich muss nacher mal in mienen Brief schauen ob da ein "K" drin steht, meiner ist nicht finanziert.
Gruß
natternicht im Brief, sondern das "K" steht im Schein. Aber meiner ist auch nicht finanziert und trotzdem stehts drinne. :dontknow:
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Und bei den sämtlichen Teilen handelt es sich um Teile mit ABE.
Federn/Fahrwerk mit ABE? naja okay, pass auf und schau es dir lieber 3 mal anals ich gelesen habe Eintragung in den Fahrzeugbrief im Falle einer Polizeikontrolle.
vieleicht wars auch einfach nur ein Verwechsler von Brief und Schein - den Brief von meinem jetzigen kann ich ja garnicht mit mir führen, da der ja bei der Bank liegt, von daher garnicht möglichNaja, wie auch immer, sobald ich meine Federn eingebaut habe werde ich so verfahren wie mein Kollege es mir gesagt hat.
Wenns Probleme gibt, auf dem Bericht steht sein Name, da können die sich an ihn wenden
Dein Kollege wird aber nicht den kopf hinhalten wenn du irgendwelche Teile bei der Zulassungsstelle nicht eintragen lassen hast.
Es war früher so das man 1Jahr ab Datum Abnahme, Zeit hatte um das Gutachten bei der Zulassungsstelle eintragen zu lassen, nun (bei uns in MVP) müssen wir die Eintragung sofort vornehmen lassen, da halt ohne Eintragung die Betriebserlaubnis erloschen ist. -
nicht im Brief, sondern das "K" steht im Schein. Aber meiner ist auch nicht finanziert und trotzdem stehts drinne.
Wie schon geschrieben....- Das "K" in der Zulassungsbescheinigung - nicht Brief
.... Die Tante bei der Zulassungsstelle wollte die Eintragung ohne Brief nicht vornehmen :burnout: mit der Aussage "Die Bank muss bei Änderungen informiert werden"
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oje, da blickt man doch garnemme durch
Raik, ja es handelt sich um H&R Federn, genauso wie die Distanzscheiben. ABE liegen auch schon daneben
also da werde ich ja kein Problem sehen.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es von Bundesland zu Bundesland solche unterschiede geben soll?!
Einen Joker hab ich noch. Ich frag einfach meinen Bekannten, der ist Verkehrspolizist und macht das täglich, werde mich mal informieren. Weil irgendwie finde ich das schon kurios auf einmal.
Auch wenn ich davon überzeugt bin, das in diesem Fall meine Kombination von ABE Fahrwerkskomponenten mit TÜV abnahme völlig ausreicht.Gruß
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Beziehungsweise einfach mal die 115 anrufen
das ist eine neue amtliche Telefonnummer, die sich halt rund rum um diesen Behördenkram kümmert, eine Art Amtsauskunft
- hatte darüber mal einen bericht gesehen, ich kann die aber leider nicht anrufen da ich mich in Ö befinde
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Feld (17): Merkmal zur Betriebserlaubnis
Die Zulassungsbehörde trägt in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II das zutreffende Merkmal zur Betriebserlaubnis ein:
K = Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind konform
A = Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind nicht konform
E = Fahrzeug aufgrund eines Gutachtens des amtlich anerkannten Sachverständigen zugelassen
Z = Fahrzeug aufgrund einer Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem anderen Mitgliedstaat zugelassen, wenn technische Fahrzeugbeschreibung unvollständigEtz brauchen wir nur noch einen, der das Beamtendeutsch für nen Normalbürger entschlüsselt
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Hallo,
mal unabhängig davon, ob es tatsächlich auch in Teil2 der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden muss, mir haben schon mehrfach Prüfer in den Prüfbericht der Änderungsabnahme nach §19 StVZO folgendes geschrieben:
"Eine Berichtigung der Fhzgpapiere ist erforderlich. Diese kann jedoch erfolgen, wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen (z.B. Halterwechsel) mit den Fhzgpapieren zu befassen hat."
Also einfach mal bei der Prüfstelle nachfragen, ob dies dort auch so gehandhabt wird, werden kann, dann hast Du es schriftlich ohne irgendeine Einschränkung. Es muss dann natürlich auch der Prüfbericht zusätzlich zu Teil1 der Zulassungsbescheinigung mitgeführt werden.
Wenn dieses Mitführen tatsächlich zu umständlich sein sollte, würde ich mich an die Zulassungsstelle direkt wenden, was die denn gerne hätten und ggf. in den sauren Apfel beissen, weil selbst wenn es rechtlich anders aussehen sollte, bis Du zu Deinem Recht dann kommst, hast Du u.U. doch nur ne Menge Querelen.Gruß Olli
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So stand es damals auch bei mir in der TÜV Abnahme, als ich meine H&R Federn und meine 19Zoll Felgen abnehmen lassen hatte, deshalb hatte ich ja auch gemeint das man es nicht eintragen lassen muss.
Wenn es so auf den Prüfpapieren steht.
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@ cookie,
in deinem Fall must du nichts eintragen lassen da es für die Federn eine ABE und für die Sputplatten ein Gutachten gibt, beides beim TÜV vorlegen und man bekommt ne "Zulassung" die man beim Fahrzeugschein haben sollte. Wenn man mal zur Zulassungstelle kommen sollte/kann man es dann eintragen lassen.
aber ganz so einfach bekommt man die "zulassung" nun auch wieder nicht! zwar hast du für die federn und die spurplatten ein gutachten bzw. eine abe, aber wenn du die sachen kombiniert an deinem auto verbaust, dürfte erstmal eine einzelabnahme anstehen. denn schließlich beziehen sich die gutachten immer auf ein serienfahrzeug.
allerdings habe ich bei uns brb festgestellt, dass eine eintragung dieser änderungen in die fahrzeugpapiere vom prüfverein abhängig ist. so genügt es der gtü zum beispiel die änderungen erst bei der adress- oder halteränderungen zu korrigieren, während man bei der dekra ein jahr zeit dafür hat(te).
mfg
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aber ganz so einfach bekommt man die "zulassung" nun auch wieder nicht! zwar hast du für die federn und die spurplatten ein gutachten bzw. eine abe, aber wenn du die sachen kombiniert an deinem auto verbaust, dürfte erstmal eine einzelabnahme anstehen. denn schließlich beziehen sich die gutachten immer auf ein serienfahrzeug.
allerdings habe ich bei uns brb festgestellt, dass eine eintragung dieser änderungen in die fahrzeugpapiere vom prüfverein abhängig ist. so genügt es der gtü zum beispiel die änderungen erst bei der adress- oder halteränderungen zu korrigieren, während man bei der dekra ein jahr zeit dafür hat(te).
mfg
naja, da ich mich damit nicht so auskenne, kann ich nur das wiedergeben, was mir mein TÜV Prüfer gesagt hat. Für mich ist das Thema auch interessant, da bald meine Federn verbaut werden. Und wie schon oben gesagt, der Kollege sagte mir ich soll mit den Teile ABE´s vorbeikommen, er schaut sich den "Umbau" an, und nimmts dann ab (sind ja nur 35er Federn + 10er Distanzscheiben). Und als ich ihn gefragt habe, ob ich es eintragen muss in den Fahrzeugschein (Ba-Wü) sagte er mir, erst wenn ich sowieso durch Ummeldung etc. auf die Zulassungstelle muss. Es genügt, ein Dublikat des TÜV Berichtes +ABE´s mitzuführen. Und das war seine Aussage.
Ich denke mal er wird in diesem Fall schon recht haben -
Es genügt, ein Dublikat des TÜV Berichtes +ABE´s mitzuführen.
aaaahh - so langsam kommt licht ins dunkel. wenn du das so schreibst, hast du natürlich recht, was die notwendigkeit einer eintragung anbelangt.
aber wenn du noch mehr sachen an deinem auto verändern willst, dann mach das am besten bevor du zum tüv-onkel gehst. dann kommst du nämlich wesentlich günstiger als wenn du jedesmal aufs neue da vorstellig wirst!
mfg
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Ich weiss nur das eine eintragung in den Fahreugschein nur in verbindung einer eintragung mit dem Fahrzeugbrief steht.Jedoch reicht meinstens auch die bescheinigung von Tüv,Dekhra ,usw.
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Also ich hab mir die Felgen und das KW eintragen lassen.
Da ich eh 2x in der Woche auf der Zulassungsstelle bin, hab ich meine Zettelchen gleich mitgenommen.
Der Fahrzeugschein wurde auf zwei Seiten vergrößertden Fahrzeugbrief hatte ich zwar dabei,
wurde aber nichts geändert.In den neuen Briefen stehen auch nicht immer die zu Reifengrößen drin, die schon ab Werk gefahren werden
dürfen, daher rate ich unseren Kunden immer ne Kopie von der EG-Zulassungsbescheinigung mitzuführen, wo
jede Felgen-/Reifenkombination vom Werk eingetragen ist. -
es gibt änderungen am fahrzeug, die müssen bei nächster gelegenheit bei der zulassungsstelle eingetragen werden, was soviel bedeutet, wie tüv-abnahme bescheid mitführen und gut ist. eintragung ist nicht zwingend notwendig und könnte beim pkw-verkauf dem käufer einfach in die hand gedrückt werden.
und es gibt änderungen, die müssen zeitnah, also umgehend von der zulassungsstelle eingetragen werden, da erst durch die zulassungsstelle die betriebserlaubnis neu erteilt wird, z.b. bei leistungssteigerungen!
es gibt irgendwo eine übersicht, in der steht, was alles in welche kategorie fällt.
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weiß eigentlich jemand, wie das mit einer originalen abnehmbaren AHK aussieht?
Die muss ja warscheinlich eingetragen werden, oder? Weil bei den original Nachrüstsätzen liegt ja keine ABE dabei?! -
@ cookie
Hallo,
ich habe meine ja direkt vor Fhzg.übernahme beim Händler anbauen lassen und in Teil1 der Zulassungsbescheinigung steht unter Punkt 22: *WW.AHK LT.EGTG* = Wahlweise Anhängerkupplung laut EG Typengenehmigung (Wahlweise denke ich mal, da sie ja abnehmbar ist oder vllt. sogar auch mit oder ohne???)
Unter K steht die EG-Typengenehmigung: "e11*2001/116*0230*40", ich denke doch, das Du die gleiche hast?
Ausser der Bedienungsanleitung habe ich zur AHK nichts sonst dazu bekommen, woraus die Eintragung unter Punkt 22 hervor geht und ob sie unbedingt sein muss, weiß ich allerdings auch nicht. Zu Teil2 der Zulassungsbescheinigung habe ich lediglich eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung mit der am 30.12.2010 erteilten Typengenehmigung.
Ich denke ansonsten hilft derGruß Olli
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danke Olli für deine Antwort.
Ich werde morgen mal beim Dekra Kollegen nachfragen
Aber in diesem Fall geht es nicht um die Nachrüstung beim RS sondern beim Golf 5 Variant, was aber keinen Unterschied macht bei der Eintragung.
Ich wollte die AHK einbauen und dann beim nächstmöglichen Termin zum TÜV fahren um die einzutragen.
Wird schon klappenGruß
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Ich muss mich Koriegieren
Es wird der Fahrzeug Brief benötigt bei eintragung wie z.b andere Felgen und Fahrwerk, so zumindest meine Zulassungsstelle
:wink: