Hallo zusammen,
folgende Sache: Mir wird vorgeworfen auf der A24 den Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht eingehalten zu haben...Bei 211km/h einen Abstand von 38m soll ich gehabt haben,kann mich aber nicht daran erinnern...
Auf den Bildern bin ich eindeutig erkennbar,neben mir ist aber noch ein LKW zu sehen...Kann man das jetzt aufgrund der Tatsache,dass ich im Überholvorgang war bzw vermutlich der Vordermann kurz vor mir auf die linke Spur rausgezogen ist anfechten???
Desweiteren ist kein Gerät,dass die Bilder gemacht hat auf dem Anhörungsbogen ersichtlich...Könnte ja auch eine Digitalkamera gewesen sein...
Es gab auch mal einen Beschluss,dass keineAbstandsmessungen von Brücken aus gemacht werden dürfen...Gilt das immer noch???
Ich weiß,man soll zu seinen Fehlern stehen,nur muss ich dem Staat nicht unnötig Geld in den Rachen schmeißen,...Die Punkte sind mir egal,hab keine seit 4 Jahren FS und das spricht auch für sich...
Bedanke mich schonmal bei euch...
MfG VR170