Abstandsmessung

  • Hallo zusammen,


    folgende Sache: Mir wird vorgeworfen auf der A24 den Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht eingehalten zu haben...Bei 211km/h einen Abstand von 38m soll ich gehabt haben,kann mich aber nicht daran erinnern...


    Auf den Bildern bin ich eindeutig erkennbar,neben mir ist aber noch ein LKW zu sehen...Kann man das jetzt aufgrund der Tatsache,dass ich im Überholvorgang war bzw vermutlich der Vordermann kurz vor mir auf die linke Spur rausgezogen ist anfechten???


    Desweiteren ist kein Gerät,dass die Bilder gemacht hat auf dem Anhörungsbogen ersichtlich...Könnte ja auch eine Digitalkamera gewesen sein...


    Es gab auch mal einen Beschluss,dass keineAbstandsmessungen von Brücken aus gemacht werden dürfen...Gilt das immer noch???


    Ich weiß,man soll zu seinen Fehlern stehen,nur muss ich dem Staat nicht unnötig Geld in den Rachen schmeißen,...Die Punkte sind mir egal,hab keine seit 4 Jahren FS und das spricht auch für sich...


    Bedanke mich schonmal bei euch...


    MfG VR170

  • Dachte sowas wird immer gefilmt, damit man gerade sowas erkennen kann ob einer vor einem rauszieht.
    Sonst würde diese "Ausrede" wenn es denn so war, dass dich einer "geschnitten" hat ja immer funktionieren


    Biste sicher dass das nur ein paar Punkte werden? Könnte für ein Fahrverbot reichen, oder?

  • Da wirst du wahrscheinlich schlechte Karten haben. Mir ist vor ca. 11 Jahren auch ein Verstoß von 2/10 des Tachowertes vorgeworfen worden, war bei einer Geschwindigkeit von 130 -140 km/h. Es gibt kein Verbot von Brücken nicht zu filmen. Es müssen allerdings geeichte Geräte benutzt worden sein und dies ist auch die einzige Möglichkeit was anzufechten.


    Laut Anwalt der vom ADAC gewesen ist, nehmen die den ganzen Vorgang mit mehreren Kameras
    über eine Distanz von mind. 1 km Überwachung auf. Wenn Du nachweisen kannst, das der andere erst kurz
    vor dir raus gezogen ist, hast du gute Karten.


    Sollten die aber feststellen, das Du bereits längere Zeit oder Strecke so dicht warst, dann wirst Du um
    die Punkte und das Geld net herum kommen.


    Ich empfehle dir aber trotzdem einen Anwalt zu Rate zu ziehen, denn dieser bekommt Einblick in die Ermittlungsakten.
    Wenn Du ein Fahrverbot vermeiden möchtest, kannst Du versuchen durch Erhöhung des Bußgeldes (Absprache zwischen Anwalt & Richter erforderlich) dieses zu umgehen.


    Grüße Landskronbier

  • Werd am Montag meine ADAC-Rechtsberatung mal in Anspruch nehmen,hoffe,der kann mir mehr dazu sagen...


    Mir geht's wie gesagt nur ums Geld...Punkte sind egal,Fahrverbot wird es auch keins,also von daher...Und die 200€ für alles könnte ich nutzen um meinen RS zu verschönern... :D:thumbsup:

  • Zitat

    Ich empfehle dir aber trotzdem einen Anwalt zu Rate zu ziehen, denn dieser bekommt Einblick in die Ermittlungsakten.

    Das empfehle ich auch, denn nur er kann Akteneinsicht erfahren.
    Und sei nicht zu sorglos mit Punkten, man bekommt sie schneller und unverhofft (siehe deine jetzige Lage) als einem lieb sein kann und ruck zuck mußt du zur MPU :little devil: oder wie das Dingens heißt :oberklug:

    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es :thumbup:


    Gruß von Karl
    abholungvrsiiikleinfrtfknr.jpg
    Skoda Octavia Combi V/RS 2.0 FSI DSG; 304 PS

  • Dachte sowas wird immer gefilmt, damit man gerade sowas erkennen kann ob einer vor einem rauszieht.
    Sonst würde diese "Ausrede" wenn es denn so war, dass dich einer "geschnitten" hat ja immer funktionieren


    Biste sicher dass das nur ein paar Punkte werden? Könnte für ein Fahrverbot reichen, oder?


    sowas wird auch immer gefilmt ... man kann nur in den Anhörbogen kein Videomaterial mitschicken .. deswegen werden auszüge aus dem video mitgeliefert als fotos :)


    auch ich sag, dass du schlechte karten haben wirst... die schauen sich natürlich vorher das video an und dann entscheiden sie ...


    mein beileid .. aber immerhin kein fahrverbot, was ich mir bei dem geringen abstand eigentlich nicht vorstellen kann

    V/RS² 2009 2.0 TSI, G.A.S. Airride :drivel:, Project "Findet Nemo" finished ...

  • die selbe scheisse hatte ich mit meinen bruder seinen rs auch gehabt. ca 140km/h u nen abstand von ca 10-11m. durch glückl umstände konnte ich den sch aber zur einstellung bringen.

    ein witz: ich kaufe ein "a" u möchte lösen... "BOCKWUARST" :D:D:D :lauthals: :lauthals: :lauthals:

  • die wollten den halter des autos ans bein pinkeln... der konnte aber nachweisen, das er zum tatzeitpunkt net der führer des autos war u de aussage verweigert.

    ein witz: ich kaufe ein "a" u möchte lösen... "BOCKWUARST" :D:D:D :lauthals: :lauthals: :lauthals:

  • So Jungs & Mädels
    ich muss das Thema noch mal aufgreifen, denn folgendes:


    Ich bekam heute einen Brief vom Kreis LWL, MeckPomm
    Abstandsmessung auf der A24 Richtung Berlin
    Geschwindigkeit 161km/h
    Abstand: 27m


    Laut Bußgeldkatalog 3 Punkte kein Fahrverbot und 180€


    Nen Anwalt will ich nicht nehmen denn die kosten sind höher als die des Tatvorwurfes


    die wollten den halter des autos ans bein pinkeln... der konnte aber nachweisen, das er zum tatzeitpunkt net der führer des autos war u de aussage verweigert.


    Ähnlich ist es bei mir, mein Auto ist auf meine Mum zugelassen daher bekam sie auch das schreiben. Sie ist verwandt mit mir (logisch ist ja meine Mum :D) daher greift das Zeugnisverweigerungsrecht.
    Die Beamten drohen mit "Hausbesuchen und Nachbarnbefragung" Die Sache ist die: Ich wohne in BrB und ob die aus MeckPomm das weiterleiten, denn ich glaube nicht dass die Beamten aus MeckPomm zu mir nach Brb kommen. ?(
    Komm ich noch mit nem blauen Auge davon?
    Zudem denke ich, dass einer in meinem Sicherheitsabstand reingefahren ist. Passiert andauernd auf der A24 da diese nur 2 Spuren hat :cursing:

    Skoda Octavia RS Limo 2.0 TSI 147kw Candy Weiß
    Bestellt: 08.04.2011 Gebaut: 09.-13.05. Abgeholt: 27.05.

  • Also man erkennt dass meine Mum nicht der Fahrer/in ist. Ich bin teilweise erkennbar, hab ne Sonnenbrille auf.
    Ich wohne auch noch zu Hause.
    Aber Fahrtenbuch will ich nicht führen..bevor es soweit kommt würde ich es doch zugeben.
    Ich prüfe mal meine Rechtschutzversicherung..sollte ich keine Selbstbeteiligung haben dann mach ich es darüber denn die müssen es auf 300m nachweisen, ob nicht doch einer noch rübergezogen ist...


    Nja mal gucken ob die wirklich zu mir kommen..bin ja nur am Wochenende zu Hause..und das auch nur selten..bin oft unterwegs :D

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    Einmal editiert, zuletzt von --Basti-- ()

  • Ich laufe derzeit eben wegen eines Abstandsverstosses. 18m bei 117km/h = weniger alls 3/10 des Tachowertes
    Da ich dieser Videofalle wiederholt auf den Leim gegangen bin (Mit den Geräten wird auch die Geschwindigkeit gemessen).
    Weis ich Mittlerweile da die Situation 500m vor der Messstelle beobachtet wird zieht niemand raus oder bremst ab, haben sie dich bei den Ei....
    Ich habe allerdings knapp 400Euro anstat der 150Euro aus dem Bussgeldbescheid Zahlen müssen. Da ich vor nicht länger alls 2Jahren bereits ein Fahrverbot hatte (Eben wegen Geschwindigkeit).
    Leider fällt dann auch die 4 Monatsregelung aus. nach dem man sich innerhalb von 4 Monaten raussuchen kann wann man den Schein abgibt.
    Ich musste direkt mit Rechtskraft Bluten (spätestens allso 2Wochen nach Zustellung des Bussgeldbescheides)

    Der RS ist Verkauft :cry:

  • Nur ich und meine Mum sind auf dieser Adresse gemeldet.


    Wird das Fahrtenbuch kontrolliert also muss ich es in bestimmten Abständen vorzeigen oder wie läuft das ab?
    Was ist wenn das falsch ist..z.B. ein fehlerhafter Eintrag bzw was vergessen einzutragen?


    Sone Sch**** ey... will keine 180€ und 3 Punkte, vorallem wegen sowas :cursing:

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  • Was anderes. Bin auf der A 11 geblitzt worden. Die Bullen erkannten mich aber nicht auf den Foto. ( ich mich schon, klar ). Ich bekam ein Anhörungsbogen mit der Bitte : bekannt zugeben wer gefahren sei. hab mich einfach nicht gemeldet. ist jetzt schon 1,5 Jahre her... bin 153 bei 120 gefahren. Dachte auch es komme jemand oder es werden die Nachbarn befragt. NICHTS... Ich hatte Glück.


    NUN ist bei alles verjährt! Zu spät für die BRB Polizei! :lol3::thumbup:

    Skoda Octavia Combi RS, 2.0 Tsi, stahl grau, APR Stage 2; Wagner LLK; HJS Downpipe; 76mm BullX AGA; Sachs Performance Kupplungs Kit; Audi TT Schaltwegeverkürzung; 30 mm Eibach Federn Pro Kit; Rieger Heckdiffusor; folierte Rückleuchten; folierte Frontlippe; getönte Scheiben; 19 Zoll TEC by ASA AS2 Gun Metall; gedämmte Türen by AMB; diverse Codierungen.


    gestohlen X(:cursing:


    Nun Audi S3 8V SB

  • Da hattest du Glück..aber ich wurde auch schon geblitzt und da kam auch nix.
    P.S. Aber auf der A11 lässt man sich nicht blitzen..grade wir, wir wissen doch wo sie stehen ;)


    Aber jetzt ist es etwas anderes..und es geht um Punkte und etwas mehr Geld als sonst.
    Ich muss da i-wie rauskommen, ohne was zu zahlen, egal ob Bußgeld oder Anwalt...

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  • Mensch Jungens....das auf der A24 verstärkt die Abstände kontrolliert werden ist doch allgemein bekannt.
    Davon mal abgesehen nehmen die Abstandsmessungen in der gesamten Republik stark zu.
    Weil das mit eine haupt Unfallursache ist.


    Und das Fahrtenbuch wird selbstversändlich in unregelmäßigen Abständen und unangekündigt kontrolliert. Sonst würde so eine Auflage wenig Sinn machen, wenn du nach dem einen Jahr einfach mal ein Buch von vorne bis hinten befüllst und fertig.


    Es kann sein, dass es morgens um 7:00 Uhr mal an deiner Tür klingelt und nach dem Fahrtenbuch verlangt wird wenn du pech hast.

    // V/RS 1Z FL TDI CR Limo (Bj. 05/2010) \\
    <Getönte Scheiben; "LED-Tuning"; 50er H&R Federn; Bilstein B8 Dämpfer>
    <Brock B15 Shadow-black-matt (8,5x19" ET 45); Friedrich Motorsportanlage ab KAT; Gecleantes Heck>

  • Nur ich und meine Mum sind auf dieser Adresse gemeldet.


    Wird das Fahrtenbuch kontrolliert also muss ich es in bestimmten Abständen vorzeigen oder wie läuft das ab?
    Was ist wenn das falsch ist..z.B. ein fehlerhafter Eintrag bzw was vergessen einzutragen?


    Sone Sch**** ey... will keine 180€ und 3 Punkte, vorallem wegen sowas :cursing:


    Hm wie wäre es mit Bart wachsen lassen oder Haare wachsen lassen? oder abrasieren oder wie auch immer ...

  • octileinad: Ich hab meine Rechtsberatung vom ADAC in Anspruch genommen,der hat gesagt,Kosten für Anwalt im Verhältnis zum Bußgeld zu teuer,da ich keine Rechtsschutz habe...Hab daraufhin gezahlt...Seitdem weich ich allen Brücken aus bzw achte mehr auf den Abstand oder gucke,ob einer rüber ziehen könnte...


    Basti: Bei mir war's gleiche Stelle,nur Gegenseite... :D

  • @ VR170 so ist es bei mir auch mit dem Kostenverhältnis..hab Selbstbeteiligung von 300€..
    nja vllt komme ich auch ohne zu zahlen und ohne Punkte davon *Daumen drück*


    VWave ja aber wenn einer rüberzieht oder so und das zufällig unter einer Brücke wo sie messen....nja Pech für mich...

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  • @ VR170 so ist es bei mir auch mit dem Kostenverhältnis..hab Selbstbeteiligung von 300€..
    nja vllt komme ich auch ohne zu zahlen und ohne Punkte davon *Daumen drück*


    Mal so ne Frage, warum hast du ne Rechschutz mit Selbstbeteiligung?? das ist das schwachsinnigste was es nur gibt, genauso als wenn du ne privathaftpflicht mit SB hast ... mal Butter bei de Fische, wie hoch sind im Durchschnitt Anwaltskosten ? -.- selbst wenn du mal bei 400 eur ankommen solltest musst du dann immernoch 300 eur selbst latzen ... und jetzt kannste dir ausrechnen wie hoch dein jahresbeitrag ist und ob das sinn macht !
    sry kein verständnis für ... :cracy:

  • Genau das ist ebend bei ner Rechtschutz nicht der Fall ... also das mit den unverhältnismäßig hohen Beitrag ...
    das sind bei uns zb vielleicht 80 Eur unterschied ... klar sollte man die 300 EUR über haben ;) nur wenn ich schon versichert bin dann richtig ... an sonsten kann ich den Käse eh gleich selbst bezahlen ... Weil wenn man sich mal die Beiträge über 10 Jahre hochrechnet und man brauch es trotzdem nie dann kann man in den meisten fällen gleich eh drauf verzichten ...
    Des weiteren sollte man mal in die eigene Police der Rechtschutzversicherung schauen, dort sind meist ne menge Ausschlüsse drin!


    Ne Verkehrsrechtschutz zu haben ist übrigens immernoch selten ...

  • Kann ich auch voll und ganz nachvollziehen, nur das ist wieder der Unterschied zwischen theorie und praxis ...


    Denn über 90% der Fälle von Leuten die ne Rechtschutzversicherung haben sind keine Anwaltskosten von 10 000 eur sondern ebend nur max. 400 eur ...
    bei einem autounfall sieht das dort mit der versicherung schon gleich ganz anders aus ... da verursacht man nicht einen schaden von "nur" 400 eur sondern ebend gleich 4000 eur zb ...


    Ich versuche hier lediglich aus der Praxis und Alltag zu schildern wo eine Versicherung mit SB sinn macht oder nicht ...
    Wenn ich dann deine beurteilung richtig verstehe hast du auch in deiner Privathaftpflicht die normalerweise ohne SB um die 50 eur kostet eine SB eingebaut von 150 eur ... dann sind das sage und schreibe nur noch 35 eur im jahr ... und somit hast du über 10 jahre gesehen den deutlich besseren kurs ...


    Versteh mich nicht Falsch, aber ich habe halt täglich beruflich mit der Materie zu tun, und sehe dann immer wenn die Kunden bei mir auf der Matte stehen und iw Versicherungsschäden melden...


    "Im Grunde sollte sich jeder selbst ein Bild machen, wie und in welchem Umfang zu welchem Preis er versichert sein möchte, das ist doch das wichtigste ..."

  • Warum kann man nicht einfach dazu stehen wenn man zu wenig Abstand hatte und gemessen wurde? :rolleyes:


    Ich wurde auch schon an ner roten Ampel geblitzt und hatte Punkte wegen zu hoher Geschwindigkeit.


    Ich habe dazu gestanden und habe die Strafe bezahlt die Punkte bekommen und einfach in der Zukunft aufgepasst!


    Gruß


    Chris

    Octavia RS Combi TDI mit Schaltgetriebe!

  • Ich bin bei Anwalts Liebling und habe nun wieder seit letzem Jahr ne SB dabei, denn wie Christian schon schrieb, wenn man die Zusatzbeiträge für SB Freiheit zusammen rechnet muss man schon fast jedes Jahr nen Anwalt nehmen. Letztes Mal als ich nen Anwalt brauchte, war gegen die Dusslichkom, aber gebracht hat es nix, der Anwalt hat paar Briefchen geschrieben (wo ein Brief locker mal 100€ kostet) und Ende vom Lied war, dass ich ne Kulanzgutschrift bekommen habe und die Dusslichkom doch wieder gesiegt hat mit ihren frechen Geschäftsgebahren...


    Aber die RS hat mir alles gezahlt...ohne zu zicken...ohne zu maulen und das ist wichtig. Ne Versicherung ist nur dann gut und günstig, wenn sie im Falle der Fälle einspringt und zahlt und sich ned mit irgendwelchem Mist raus windet.



    Weil in sehr sehr vielen Fällen Messfehler gemacht werden. Daher lohnt es sich fast immer nen Anwalt einzuschalten, der auf solche Sachen schaut.

    :finger: Gute Autofahrer haben die Fliegen auf den Seitenscheiben :finger:
    378

  • Da hattest du Glück..aber ich wurde auch schon geblitzt und da kam auch nix.
    P.S. Aber auf der A11 lässt man sich nicht blitzen..grade wir, wir wissen doch wo sie stehen ;)


    stimmt wohl aber war richtung berlin unterwegs an der brücke kurz vor der ENDE 120 Km/h begrenzung.

    Skoda Octavia Combi RS, 2.0 Tsi, stahl grau, APR Stage 2; Wagner LLK; HJS Downpipe; 76mm BullX AGA; Sachs Performance Kupplungs Kit; Audi TT Schaltwegeverkürzung; 30 mm Eibach Federn Pro Kit; Rieger Heckdiffusor; folierte Rückleuchten; folierte Frontlippe; getönte Scheiben; 19 Zoll TEC by ASA AS2 Gun Metall; gedämmte Türen by AMB; diverse Codierungen.


    gestohlen X(:cursing:


    Nun Audi S3 8V SB

  • Bitte uffbasse das next mal, was man schreibt und wie man zitiert und ned gleich noch nen Post hinterher schreiben...aber dafür sind wir ja da, dass mer da eingreifen.

    :finger: Gute Autofahrer haben die Fliegen auf den Seitenscheiben :finger:
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  • @ Stoffel: Ich stimme Wurmi da zu. Außerdem kommt es oft genug vor dass auf 2 spurigen Autobahnen einer von rechts nach links ohne zu gucken rüber zieht. Und ich achte immer auf genug Abstand aber wenn da einer der Meinung ist er muss in meinen Sicherheitsabstand reinfahren....
    Oder du kommst von hinten an mit 200 und son Opa zieht mit 100-120 rüber weil er der Meinung ist mit 5km/h mehr an nen LKW vorbeizufahren und guckt nicht bzw beobachtet nicht, dass ich etwas schneller bin.


    Und so eine Situation wirds gewesen sein...


    @ Jörg: die Stelle ist mies..grade weil man sich schon auf die freie AB freut xD

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  • Außerdem kommt es oft genug vor dass auf 2 spurigen Autobahnen einer von rechts nach links ohne zu gucken rüber zieht. Und ich achte immer auf genug Abstand aber wenn da einer der Meinung ist er muss in meinen Sicherheitsabstand reinfahren....
    Oder du kommst von hinten an mit 200 und son Opa zieht mit 100-120 rüber weil er der Meinung ist mit 5km/h mehr an nen LKW vorbeizufahren und guckt nicht bzw beobachtet nicht, dass ich etwas schneller bin.


    Solche Situationen kommen sicher oft vor. Da stimme ich dir zu. Aber aus genau diesem Grund läuft bei Abstandsmessungen in der Regel (ich sage bewusst in der Regel und nicht immer) eine Kamera über mehrere 100m mit, die das ganze Filmt. Auf dem Beweisvideo sieht man dann über die gesamte Filmlänge einen kleinen Punkt über dem gemessenen Fahrzeug und kann so den Fokus gezielt darauf richtgen. Und daran ist dann auch genau zu erkennen, ob jemand kurz einschert oder man einfach vorsätzlich über eine lange Strecke den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht eingehalten hat.



    Warum kann man nicht einfach dazu stehen wenn man zu wenig Abstand hatte und gemessen wurde? :rolleyes:


    Ganz genau. Einfach auch mal zu seinen Fehlern stehen, die man gemacht hat.
    Hier gehts doch nicht darum, tatsächlich irgendwelche selten vorkommenden Messfehler aufzudecken und sich einer ungerechtfertigten Ordnungwidrigkeitenverfolgung zu entziehen. Hier gehts einfach darum auf biegen und brechen für seine begangenen Fehler nicht belangt zu werden.
    Um nichts weiter.



    Ne Verkehrsrechtschutz zu haben ist übrigens immernoch selten ...


    Da bin ich aber ganz anderer Meinung. Mir hat selbst mein Fahrleher damals empfohlen ne Verkehrsrechtschutz abzuschließen.
    Und ich bin auch der Meinung, dass jeder, der am öffentlichen Straßenverkehr mit einem motorisierten Fahrzeug teilnimmt, ne Verkehrsrechtschutz haben sollte. Ich habe keine Selbstbeteiligung und zahle nicht mal 100€ im Jahr. Und diese habe ich in 10 Jahren bereits drei Mal in anspruch genommen. Und das nicht wegen irgendwelcher Blitzer oder solchen Quatsch.


    Und rucki zucki hat man mal nen Kind angefahren und ein Strafverfahren wegen körperverletzung an der Backe. Dann möchte ich euch sehen ohne Rechtschutz. Weil zu dem eh teuren strafprozessualen Verfahren in der Regel auch ein Zivilverfahren kommt. Und dort geht es schnell um mehrere 100.000 Euro. Und jeder hier weiß, dass sich Anwaltskosten immer nach dem Streitwert richten. Viel Spaß beim bezahlen der Anwaltsrechnung.




    Weil in sehr sehr vielen Fällen Messfehler gemacht werden. Daher lohnt es sich fast immer nen Anwalt einzuschalten, der auf solche Sachen schaut.


    Ja, dieser Quatsch wird durch die Medien und einige ganz "schlaue" Leute suggeriert.
    Das war vielleicht zu DDR Zeiten so, als irgendwelche Luftschläuche über die Straße gelegt wurden um die Geschwindigeit zu ermitteln.
    Die heutige moderne Messtechnik arbeitet nahezu fehlerfrei.
    Die angestrebte Akteneinsicht bei der Verfolgungsbehörde dient doch lediglich dazu, mögliche Formfehler beim Ordnungswidrigkeitenverfahren aufzudecken. Und wenn dort eine Unterschrift oder sonst irgend ne Kleinigkeit fehlt, wird das gesamte Verfahren angezweifelt.
    Tatsächlich aber ändert das nichts an der Tatsache, dass der Betroffene zu schnell gewesen ist oder den Abstand nicht eingehalten hat.

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  • Ja denkt denn hier niemand an die Kinder! :D


    Hübsche Vollkasko-Mentalität hier von manchem zu sehen. Ich bin mittlerweile wieder Minimalist, wichtig an Versicherung sind nur: Kranken, KFZ-Haftpflicht (beide ohnehin zwingend), private Haftpflicht und dann mit Abstand nix und danach vielleicht Berufsunfähigkeit. Für den anderen Krempel bildet man besser Rücklagen und verantwortet schlicht besser als der Rest, was man tut. ;-)

  • @Rableier:


    Klar muss und wird man auch für na KV im Straßenverkehr entsprechend bestraft. Der Unterschied ist meines Erachtens aber, dass es für Owis ne BußKatVO gibt, wo genau ferstgelegt ist, welche Strafe man für welchen Verstoß bekommt.
    Wenn ich fahrlässig dein Kind anfahre...ich fahre mit 25km/h in ner 30iger Zone und dein Kind springt plötzlich und unerwartet auf die Fahrbahn zwischen zwei Autos hervor. Dann kann ich dagegen absolut nichts tun. Bin aber trotzdem der fahrlässigen KV schuldig und du wirst mich (so wie deine Einstellung halt auch vermuten lässt) aufs äußerste zivilrechtlich verklagen. Dir gehts dann nämlich (neben der Gesundheit deines Kindes, ist ja logisch) halt auch darum möglichst viel Schadenersatzansprüche gegen mich geldend zu machen. Und dafür gibt es keine festen Kataloge, wo die Höhe der Ansprüche geregelt ist. Und da sollte man sich schon vor schützen.
    Davon mal abgesehen gehts dann auch nicht mehr um paar 100€ und paar Punkte sondern evtl. um Freiheitsstrafe und mehrere Millionen Euro.Ist aus meiner Sicht schon ein Unterschied, ob ich mich gegen meine vorsätzlich 20km/h zuviel gefahrene Geschwindigeit und die daraus resultierende Buße wehren will oder gegen die eigene existenz bedrohende Vorderungen/Strafen, für Dinge, die man zwar rechtlich grundsätzlich fahrlässig begangen hat. Aber rein praktisch nicht anders hätte handeln können und es natürlich auch nicht wollte.


    Und zum Thema Rechtsschutz. Da gibt es noch genügend ander Fälle, wo man diese in Anspruch nehmen kann.
    Ich habe zum Beispiel mächtig trubble mit einem Gebrauchtwagenkauf und klage da schon seit 3 Jahren vor den Landgericht. Und da sind inzwischen schon mehrere 1000€ aufgelaufen. Die möchte ich nicht aus eigener Kasse zahlen.

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  • Bitte uffbasse das next mal, was man schreibt und wie man zitiert und ned gleich noch nen Post hinterher schreiben...aber dafür sind wir ja da, dass mer da eingreifen.


    ja sorry. :hammer: kann ihn ja leider nicht mehr selbst löschen... hab gehofft du siehst es. hast es ja auch 8)

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    gestohlen X(:cursing:


    Nun Audi S3 8V SB

  • So, mich hats jetzt auch erwischt :(


    Bei 122 km/h soll ich einen Abstand von 28,35 m gehabt haben.... das ist das 0,46475... fache des halben Tachowerts.
    Also knapp unter dem 0,5 fachen....


    Kann mich noch dran erinnern, das ich mit höherer Geschwindigkeit ankam, aber nicht abrupt abgebremst habe, da der Vordermann einen anderen Verkehrsteilnehmer überholt hat und ich davon ausgegangen bin, das er danach wieder einschert.
    Wollte halt meine Bremsen schonen :D


    Das was ich eigentlich komisch finde ist das Datum:
    Der Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren ist datiert auf den 22.8.2011, der Poststempel vom 23.8., aber ich soll den Verstoß am 28.03.11 begangen haben.
    Wie lang dürfen die sich eigentlich Zeit lassen?


    Brief ist übrigens vom Kreis Viersen gekommen, ganz normaler Brief mit 55ct frankiert.


    Gruß
    Christian

    Octavia Combi 2.0 TDI CR DPF DSG V/RS (MJ 2010)
    Black-Magic Perleffekt, EZ 14/09/2009, 18" Alus mit 225/40 92Y 7,5Jx18, Lederausstattung Supreme RS, Tempomat, Innen- und Aussenspiegel abblendbar, Sunset, LLumar Basic Black Abdunkelung, beheizbare Rücksitze, Dachreling silber, elektr. Glasschiebedach, Parksensoren vorn & hinten, variabler Ladeboden, Soundsystem, Pioneer F-930BT, 2x Eton ECC 600.2, Focal K2 Power KXR3, Focal K2 Power KR, Iphone 4

  • Moin,


    soweit mir bekannt ist, gibt es keine Verjährungsfrist von 3 Monaten. Die Frist gilt nur dann wenn zwischen dem Vorwurf - z.B. angehalten worden sein, über den Verstoß und seine Folgen belehrt worden sein - und der Zustellung des Anhörungsbogen mehr als 3 Monate liegen.


    Gruß


    Matthias

    es reicht nicht, einfach nur keine eigene Meinung zu haben, man muss auch noch absolut unfähig sein, diese zu äussern

  • Nein,


    ich bin nicht umgezogen und die Anschrift ist auch die Meldeanschrift.


    Also einfach abwarten und noch nicht mal den Fragebogen mit den Angaben der Person ausfüllen? Da steht nämlich, das man zumindest die Angaben zur Person machen muss, weil
    es sonst auch wieder sehr teuer werden kann!


    Wer ist denn in der Beweispflicht, das ich irgendwas hätte bekommen sollen? Das Einzige was ich mir vorstellen kann, das die nicht per deutsche Post sondern TNT oder WAZ Post geschickt haben,
    da hab ich schon öfters ärger mit gehabt, das Sachen fehlten.


    Gruß
    Christian

    Octavia Combi 2.0 TDI CR DPF DSG V/RS (MJ 2010)
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