Viel wird hier ja nicht über das Thema diskutiert...
Ich habe am 16.12. den Brief mit der Bitte zum Update in die Werkstatt zu kommen, erhalten. (Motorkennbuchstabe CEGA, Handschaltung)
Über die Feiertage habe ich mich versucht, ein wenig in die Problematik einzulesen. Viel hat es aber nicht gebracht, da die Diskussionen in den Foren sehr leidenschaftlich geprägt sind, ja teilweise sogar ins persönliche ausarten. (Skodacommunity als Beispiel...)
Quintessenz aus dem bisher gelesenen war für mich, dass man mit Aufspielen der Software das Update akzeptiert und im nachhinein keinen weiteren Anspruch auf Schadensersatz sowie das Mittel der Klage hat. Diese Möglichkeit möchte ich mir aber vorerst offen halten, um den weiteren Verlauf zu beobachten.
Ein Stilllegen des Fahrzeuges durch einen TÜV-Besuch etc. ist erstmal nicht zu befürchten, da hier weder auf das Update geprüft wird respektive keine Möglichkeit auf Prüfung besteht. Außerdem gehört es nicht zum Umfang der HU.
Was mir jetzt aber Bauchweh bereitet, ist die Tatsache, dass ich innerhalb der nächsten 2 Wochen zur 90.000er Inspektion muss.
Ist es möglich, dass Update zu verweigern, aus den oben genannten Gründen?
Parallel werde ich versuchen, mich über die Rechtsschutz konkret schlau zu machen, was als weiteres Vorgehen geraten wird und welche Rechte man hat.