Beiträge von cfi

    Auch bei Skoda auf der HP gibt es die 11/2013 und da (und in der BA welche bei meinem mitgeliefert wurde) steht der vRS-Mode noch drinnen...

    das update kann man doch auf der website runterladen, dieses meinst du doch oder?

    Nein, dass ist nur das Kartenupdate. Es braucht für die Transparenz eine komplett neue SW, welche eben ab KW45 installiert ist, aber Update für alte CII gibt es eben noch keines...

    Man weis ja nie was kommt!

    ...und deshalb sollte man EBEN NICHT sein ganzes Bares ins Auto stecken, sonder vielleicht besser finanzieren, damit "im Fall der Fälle" noch bares da ist ;)...
    Aber so gehen die Ansichten eben auseinander und solange man seine Finanzen im Griff hat, soll jeder das machen, was für ihn am besten passt.

    Bin auf alle Fälle auf einen Erfahrungsbericht gespannt und vielleicht kannst Du die Jungs auch mal Fragen, wie gut der Einbau ging.

    Werde ich auf jeden Fall machen, den JuK hat mich auch darum gebeten, damit sie eventuell die Anleitung verbessern können ;)...

    Also ich habe das Set von JuK gestern beim Händler abgegeben und bekomme meinen RS dann am Montag inkl. RFK ausgeliefert.
    Das Set ist zwar super vorbereitet und hat eine Schritt-für-Schritt Anleitung dabei, aber der Einbau wird nicht umsonst mit ~4h angegeben...

    Also meiner Meinung nach sind alle drei GLEICH GUT!
    Kaufen kann man von den Drei deshalb schlicht und einfach den, welcher einem am besten gefällt oder welcher die gewünschte Ausstattung hat.


    Mir gefällt z.B. der Leon besser wie der O3, aber dort gibt es einige Ausstattungen nicht, welche ich unbedingt (KESSY, SH, AHK) oder ganz gerne (el. HK, beh. FS) hätte, hat aber nur das DCC "dagegen zu setzten" --> es wurde der O3 bei mir...

    Bei mir ist auch der normale Mode-Taster drinnen und mein Händler war verwundert als ich ihm von einem anderen erzählte und wir haben sogleich im Handbuch nachgesehen, da ist immer noch der vRS-Mode erklärt...

    Zitat

    "eintragen lasse ICH sowas nicht" - dann einen Unfall bauen, die Versicherung zahlt nicht und der Gegner kann sich dann umschauen, wie er an sein Geld kommt!!

    Auch wenn ich dir ansonsten zustimme, stimmt das so nicht. Die Versicherung zahlt dem Gegner immer, fordert es dann nur im Regress von dir zurück --> die Versicherung muss schauen wie sie zu "ihrem Geld" kommen...

    Zu unterscheiden ist daher zwischen der verbindlichen Bestellung des Käufers (Angebot) und dem Zustandekommen eines verbindlichen Kaufvertrages. Für letzteres bedarf es zwingend einer Bestätigung des Verkäufers.

    Das ist so absolut richtig und fasst die Diskussion eig. ganz gut zusammen. Für das Zustandekommen des KVs gibt es aber dann eben mehrere Möglichkeiten, wie eben die zwei bereits besprochenen:

    • Verbindliche Bestellung und Bestätigung des Händlers binnen 3 Wochen -> KV gilt ab der Bestätigung
    • Abschluss und gegenseitige Unterzeichnung des KV direkt bei Bestellung -> "alles gilt sofort" (kann aber je nach AGB eine "Rücktrittsfrist" haben, wie bei mir eben 2 Wochen)


    Etwas "grau" wird es aber eben, wenn in Fall 1) weder eine Bestätigung noch eine Ablehnung kommt...

    Zitat

    Lieber Freund aus Österreich (cfi): Wenn du einen Vertrag geschlossen hast, herzlichen Glückwunsch. Aber wenn das hier und bei anderen anders läuft, musst du das wohl zur Kenntnis nehmen.

    Genau darum ging es mir ja: Du hast es so geschrieben, als ob es immer so wäre und das ist es eben nicht. Auch ein Händler in DE kann das genau gleich handhaben wie meiner hier in AT, weshalb ich eben nur deutlich zum Ausdruck bringen wollte, das jeder seine Bestellung und/oder Kaufvertrag bzw. die angewendeten AGB anschauen muss, da man dies eben NICHT generell sagen kann, da diese sich eben unterscheiden KÖNNEN...


    Und woran machst Du das fest? Hast Du mit ihm persönlich gesprochen? Zuletzt wurde von den Problemen beim Einfahren der Waschdüsen gesprochen und da es ohne jeden Kommentar so beantwortet wurde, beziehe ich es auf das zuletzt diskutierte Thema.

    Logische Schlussfolgerung :D - das andere macht ja wie du auch selbst festgestellt hast wirklich keinen Sinn...

    Solange der Händler keine Bestätigung schickt, hat das für ihn den Vorteil, dass er an keinen Lieferungstermin gebunden ist (dann gibts auch keinen Verzugsschaden) und er mögliche Preiserhöhungen unproblematisch weitergeben kann.


    In der Regel mag das ja auch funktionieren ohne Bestätigung. Ich wollte einfach nur auf die Rechtslage hinweisen (falls es doch mal ernst werden sollte).

    Ich kann es nur nochmals sagen: Du verallgemeinerst hier und deine Aussage stimmt in manchen/vielen Fällen eben NICHT. Wie du oben eh schon festgestellt hast, habe ich einen verbindlichen Kaufvertrag mit eigenen AGB des Händlers unterschrieben, welcher auch von ihm gegengezeichnet wurde (und ich dachte das wäre auch so üblich - ich würde es auch nicht anders machen, geht schließlich um >30k€). Auf diesem bzw. den angehängten AGBs stehen eben auch die hier "andiskutierten Punkte":

    • Ohne schriftlichen Rücktritt einer der beiden Seiten binnen 2 Wochen wird der Vertrag für beide Seiten bindend (Storno 10% wenn ich danach rück trete sind explizit angeführt)
    • Lieferverzug gilt ab 8 Wochen nach vereinbartem/eingetragenen Liefertermin


    Mein Verkäufer ging mit mir auch ALLE Punkte der AGB (sowohl seine als auch die der Leasing) durch und erkläre die wichtigsten Punkte (eben auch die zwei oben) - waren sicher >1h an der "Bestellung" dran, nachdem alles im PC war...

    Die AGBs von Skoda können DIR als Endkunde aber recht egal sein, denn für dich zählen die AGB des Händlers und da kann auch was anderes drinnen stehen.
    Wie schon mal gesagt, bei mir z.B., dass der Vertrag automatisch gültig wird, wenn keine der beiden Seiten bis max. 2 Wochen nach unterschrift zurücktritt.

    Sorry aber noch mal zur Liste…


    Geht es hierbei Immer noch um die gezippte Excel Liste? Wenn ja, warum wird die nicht irgendwo Zentral gepostet? Denn ich musste eben 5 Minuten die Seiten hier durchforsten um die wieder zu finden. Und wie sollen/können wir die aktualisieren?


    Tut mir wirklich leid, ich raff das grad nicht :-( Würde es gern ergänzen, updaten, was auch immer...

    Nein, die Liste liegt schon etwas länger auf meinem SkyDrive: http://sdrv.ms/ICgIRW

    Kann man in der Liste die Überschriftenzeilen fixieren? Bei Excel wüsste ich wie, aber bei dieser Webversion nicht...

    Du kannst es ja auch via Excel öffnen (ich weiß grad nicht wie es geht, sonst würde ich es selbst machen):

    Leute, in der Liste ist was ganz schön verrutscht. Die Spalte C ist auf alle Fälle nicht mehr da, wo sie mal war von der Zeilenposition her... :cracy:

    Der Cloud sei dank, habe ich die "verrutschten" Werte aus der alten Version wieder hergestellt...

    Automatik fahren muss man einige Zeit das man auf den Geschmack kommt.

    SO IST ES! Ich war auch Schalter-Fan, bis ich 3 Monate ein Automatik-Auto hatte - seit dem für das "Alltagsauto" NUR mehr Automatik...

    Meines Wissens nach verbaut Audi gar kein DSG, sondern hat eine ziemlich gute Wandlerautomatik bzw. S-Tronic. (Bitte korrigiert mich falls ich mich irren sollte).

    Dann korrigiere ich dich mal :D:
    Audi verbaut so ziemlich alles - eben immer was zum Motor passt:

    • Bei den ganz kleinen Motoren (z.B. 1.2/1.4 TFSI bzw. 1.6 TDi) bis 250 Nm das kleine/trockene 7-Gang DSG
    • Bei den kleinen/mittleren Motoren (z.B. 2.0 TDi) bis 350/380 Nm das 6-Gang DSG
    • Bei den meisten V6 (z.B. 3.0 TDi mit 205-245 PS) bis 500 Nm das große 7-Gang DSG
    • Bei den ganz großen Motoren (z.B. 3.0 BiTDi oder V8/W12) eine 8-Stufen-Wandlerautomatik


    Soweit zumindest bei den neuesten Generationen. Audi war teilweise "etwas hinter her" - so hat z.B. der A4 3.0 TDi erst (ich glaube) mit MJ 2010 das DSG bekommen, davor 6-Stufen-Wandler...

    Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Händler die Bestellung schriftlich bestätigt. Solange er das nicht macht, gibt es keinen Vertrag. Soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, gilt zunächst der vereinbarte vorläufige Liefertermin. Wenn dieser sechs Wochen überschritten ist, kann man raus ausm Vertrag, wenn man vorher eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt hat.

    Das kann man aber nicht generell sagen! In meinem KV steht z.B. extra drinnen, dass der Vertrag 2 Wochen nach Unterschrift automatisch (für beide Seiten) gültig wird, wenn nicht "gekündigt" wird --> wenn NICHTS passiert, gilt er...

    @Ösi-Rocco/MarVos:
    War zum MJ wechsel, welcher glaub ich KW22 war - aber wie von MarVos gesagt auf jeden Fall vor dem ersten RS...


    Blackout:
    Naja, ich habe so ziemlich alles an Ausstattung (alles außer Raucher, Reserverrad und ISO-fix Beifahrer), also waren Verzögerungen schon so gut wie vorprogrammiert. Beim "unterschreiben" sagte mein Händler eigentlich auch schon, dass es wahrscheinlich März werden wird (dort waren gerade die +12 Wochen für PD "aktuell"), aber 2-3 Wochen später stand er dann eben mit "2. Hälfte Dezember" im System...