Ich hab da mal ne Frage
Wie sieht es mit oben genannten Gerät aus, da es beim Zündschlüssel ziehen sämtliche Einstellungen wie Sender, Klang, usw verliert?
Kennt sich jemand aus damit? Bis jetzt habe ich nur gelesen von irgenwelchen Kabeln vertauschen.
Gruß Michael
China Navi mt6501 : Wer hat Erfahrung damit?
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Wenn alles weg ist musst die beiden + Kabel gegeneinander tauschen. Also kurz gesagt den Dauer + mit dem Zündungsplus tauschen. Ist ansich bei jedem Radio so ...
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Ist nur die Frage ob es beim ihm so geht. Hast du eine extra CANBUS Box oder ist es integriert? Wenn integriert, gibts da keinen Schaltplus. Dauerplus Kabel checken.
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Gute Frage,
habe das Radio vorletztes Jahr neu und ovp geschenkt bekommen, da ich aber ein mfd2 drin habe und dieses behalten wollte, hab ich das china navi vor einem Jahr im internet verkauft. Ich brauch das Auto zum Fahren und nicht zm Film gucken
Das Problem ist halt nur das es bei dem Käufer nach dem Zündschlüssel ziehen die Sender nicht speichert. Der Händler von dem das Radio stammt ist insolvent d.h. werd ich dafür verantwortlich gemacht. Zurücknehmen will ich es nicht da ich mich damit ja auch nicht auskenne. Das mit den + Kabeln habe ich ihm auch schon gesagt, aber da er einen anderen Stecker verbastelt hat, will er das mir nicht glauben. Meint ihr eine Werkstatt kann mir das schriftlich bestätigen das das mit den Kabeln oder den Can interface funktioniert?
Gruß Michael -
@ vario64
bist du Privatverkäufer gewesen?
Dann sollte dich die Rüchnahme nicht jucken wenn er auf deine Tipps nicht eingehen will
Ich seh das etwas sachlich ... -
Grüß dich Michael,
wieso solltest du es zurück nehmen, wenn der neue Besitzer es falsch anschliesst!
Vorallem wenn er schon andere Stecker oder sonstwas verbastelt hat. Dann erst recht!
Kannst ihn ja gerne mal auf http://www.china-rns.com hinweisen. Dort sind viele Profis was das angeht
MfG Jurii
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Richtig! Sachlich sehe ich dies auch.
Sein Anwalt sieht das weniger sachlich, es heist da ich mehr als mehrere Sachen in der Bucht verkauft hätte
bin ich ein gewerblicher Verkäufer und hätte ein Widerrufsrecht einräumen müssen.
Natürlich haben die sich nicht die Mühe gemacht das mit den Kabeln zu testen. :hammer: -
Hier mal eine kleine Zusammenstellung wie und wann man bei Ebay Händler ist:
Unternehmer wider Willen bei eBay – so schnell kann´s gehenVorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!
Als Verkäufer bei eBay macht es einen erheblichen Unterschied, ob man privat oder gewerblich tätig ist. eBay selbst versucht etwas Klarheit in diese unsichere Situation zu bringen, in dem Mitglieder selbst Ihr Konto nunmehr als privat oder gewerblich kennzeichnen können.
Die Rechtsfolgen bei der Frage, ob ein Verkauf privat oder gewerblich erfolgt, sind erheblich, weitreichend und können teuer werden:
gewerbliche Verkäufer müssen ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen
nur private Verkäufer können die Gewährleistung komplett ausschließen
gewerbliche Verkäufer müssen bei Neuwaren eine Gewährleistung von 24 Monaten, bei Gebrauchtwaren von 12 Monaten einräumen
der gewerbliche Verkäufer trägt gegenüber dem Verbraucher immer das Risiko für Schädigungen während des Versandes oder den Verlust der Ware
gewerbliche Verkäufer können abgemahnt werden
gegenüber gewerblichen Verkäufern können markenrechtliche Ansprüche geltend gemacht werdenDiese Aufzählung ist nicht abschließend. Allgemeine Ausführungen zu der Frage, wann man eigentlich als Gewerbetreibender im Rechtssinne im Netz unterwegs ist, finden Sie in unserem Beitrag: "Wann ist ein Unternehmer ein Unternehmer ".
Auf Grund der außerordentlichen Beliebtheit von Auktionen bei eBay hat sich zwischenzeitlich jedoch eine eigene eBay-Rechtsprechung entwickelt, die sich mit der Frage befasst, ob der Verkäufer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Diese Fragen sind insbesondere wichtig, um daraus sich ergebene Rechtsfolgen, die wir oben dargestellt haben, zu beurteilen.
Kaum ein Rechtsstreit, der sich um einen eBay-Kauf dreht, kann heutzutage noch vernünftig ausgeurteilt werden, ohne dass die Frage Verbraucher oder Unternehmer geklärt wird. So muss sich der private Käufer nicht lange mit Mängelargumentationen Gewährleistungsansprüchen auf der Rechtsebene herumschlagen, wenn er nachweisen kann, dass der Verkäufer ein Gewerbetreibender war. In diesem Fall kann er den Kaufvertrag einfach widerrufen.
Rechtsprechungsübersicht:
- gewerblich bei 91 Verkäufen in 5 Wochen (BGH, Urteil vom 04.12.2008, AZ.: I ZR 3/06)
- gewerblicher Verkauf auch dann wenn ein Gewerbetreibender bei eBay einen Artikel "für einen Freund" anbietet (LG Frankfurt, Urteil vom 07.05.2009, Az.: 2-3 O 35/09)
- Unternehmer auch bei nur wenigen Verkäufen, wenn es sich um seltene und hochpreisige Gegenstände handelt (LG München, Urteil vom 07.04.2009, AZ 33 O 1936/08)
- Aus dem eBaynamen eines Mitgliedes lassen sich keine Schlüsse auf die Verbrauchereigenschaft herleiten (OLG Koblenz, Az: 5 U 397/08, Beschluss vom 30.07.2008)
- Handeln im geschäftlichen Verkehr bereits bei 25 Käuferbewertungen, nicht jedoch allein auf Grund der Tatsache, dass bei eBay das Angebot einer Vielzahl von eBaybesuchern angeboten wird (BGH, Urteil vom 30.04.2008, AZ I ZR 73/05, Internetversteigerung III )
- Unternehmer bei 242 Bewertungen innerhalb von zwei Jahren und Werbung "Tonnenweise Hardware" (OLG Hamburg vom 27.02.2007, AZ 5 W 7/07 )
- Unternehmer bei 10 neuen Markenartikeln (Bekleidung) (LG Frankfurt, AZ 2/03 O 192/07, Beschluss vom 08.10.2007 )
- Powerseller ist Unternehmer, selbst wenn eine eigene Sammlung aufgelöst wird (OLG Frankfurt vom 21.03.2007, AZ 6 W 27/07)
- Unternehmer bei 40 Verkäufen vom z. T. gleichartigen Produkten, insbesondere, wenn ein Versand ins Ausland angeboten wird (OLG Zweibrücken vom 28.06.2007, AZ 4 U 210/06)
- auch bei 4 Kindern ist Angebot von gebrauchter Kinderkleidung (80 in einem Monat) gewerblich (LG Berlin vom 05.09.2006, AZ 103 O 75/06)
- Gewerblichkeit bei 25 Verkäufen innerhalb von 2 Monaten sowie vorherigem Ankauf zum Zwecke des Verkaufs (LG Hanau vom 28.09.2006, AZ 5 O 51/06)
- keine Unternehmereigenschaft bei 1700 Bewertungen, da kein Powerseller (Landgerichts Coburg vom 19.10.2006, Az: 1 HK O 32/06) , m. E. krasses Fehlurteil
- Unternehmereigenschaft bei über 250 Verkäufer in 31 Monaten und Powersellereigenschaft (Landgericht Mainz, Urteil vom 06.07.2005, Az.: 3 O 184/04 ), bestätigt durch das OLG Koblenz (Beschluss vom 1710.2005, AZ 5 U 1145/05)
- Unternehmereigenschaft wer Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen bei eBay anbietet (LG Hannover vom 15.04.2005, Az.: 18 O 115/05)
- Unternehmer ist, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird (Amtsgericht Bad Kissingen vom 04.04.2005, Az.: 21 C 185/04 ).
- Unternehmer ist, wer mehrere gleichartige Waren anbietet, sich als Powerseller bezeichnet und "immer wieder" Dinge über eBay verkauft (Amtsgericht Radolfzell, Urteil vom 29.07.2004, Az: 3 C 553/03)
- ein gewerbliches Handeln liegt nicht vor, wenn zwei Armbanduhren verkauft werden (Amtsgericht Itzehoe, Urteil vom 18.05.2004, Az.: 57 C 361/04)
- das regelmäßige Angebot von Waren bei eBay, die Verwendung von eigenen AGB führt noch nicht automatisch zur Unternehmereigenschaft (Amtsgericht Dettmold, Urteil vom 27.04.2004, Az.: 7 C 117/04)
Anmerkung: nach unserer Auffassung ein Fehlurteil
- 150 Bewertungen für die Annahme eines unternehmerischen Handels nicht ausreichend, wenn einzelnes Geschäft eindeutig privat (Amtsgericht Gmünden a.M., Urteil vom 13.01.2004, Az.: 10 C 1212/03)
- Unternehmereigenschaft ist gegeben, wenn nachhaltig und in größerem Umfang neue und gebrauchte Waren versteigert werden ( Landgericht Schweinfurt, Urteil vom 30.12.2003, Az.: 110 O 32/03)
- 41 Tansaktionen bei eBay lassen keinen Schluss auf eine unternehmerische Tätigkeit zu (Landgericht Hof, Urteil vom 29.08.2003, Az.: 22 S 28/03)
- Unternehmereigenschaft liegt vor, wenn ein Verkäufer wiederholt gleichartige Waren anbietet und sich dabei als Powerseller bezeichnet
- ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay liegt bei 39 Verkäufen innerhalb eines Zeitraums von fünf Monaten vor (Landgericht Berlin, Urteil vom 09.11.2001, Az: 103 U 149/01)
- eine Tätigkeit als Unternehmer liegt bei 50 Auktionen, eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem Powersellerstatus vor (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2004, Az.: 6 W 54/04 )
- 68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten bewegen sich in einem Grenzbereich, in dem sowohl ein privater, wie auch ein geschäftlicher Verkehr denkbar ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04 )
- es kommt auf den Einzelfall an, Zahl und Häufigkeit der Auktionen, professioneller Eindruck, Powersellereigenschaft, nicht jedoch derjenige, der seine 100-teilige Comicsammlung auflöst (OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.06.2007 - Az. 4 U 210/06)
Entgegen einer häufigen Annahme sind eine Gewerbeanmeldung oder Umsatzangaben gegenüber dem Finanzamt für die Frage der Unternehmereigenschaft nicht von Belang, es kommt - vereinfacht gesagt - darauf an, wie man tatsächlich nach außen auftritt
Aus der Rechtsprechung lassen sich folgende Punkte herauskristallisieren, an denen sich eine Unternehmereigenschaft feststellen lässt:
- gleichartige Waren
- Neuwaren
- mehr als 40 Verkäufe innerhalb von wenigen Monaten
- Powersellerstatus
- eigene AGB
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Hallo Leute,
melde mich auch mal wieder zu Wort.
Nach hin und her mit den Anwälten habe ich nun das Gerät zurücknehmen müssen. Habe es heute in der Werkstatt einbauen lassen mit einem Quadlockadapter mit Phantomeinspeisung mit dem besagten Zündplus, (Kosten 40 Euro für den Stecker). Und siehe da alles funktioniert. Habe auch ein Video gedreht. Der ganze Ärger nun nur wegen einem Käufer der keine Ahnung hat und es selber verbaut hat. Schon alles ärgerlich.
Da ich ja ein Nexus verbaut habe, und dieses behalten möchte möchte ich nun in die Runde fragen ob jemand Interesse an dem Gerät hat.
mfg Michael -
hallo,
welche preisvorstellung hast Du Dir vorgestellt?
kannst Du Bilder von dem Gerät und vielleicht das Video per Mail zuschicken ?
Hast Du das Soundsystem verbaut , ist der Quadlockstecker mit Phantomeinspeisung dabei?kannst mir eine PN schicken,gruss
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Ich denke er meint das Nexus zum verkaufen.
Silver RS Racer, gibt auch andere/neuere Modelle die besser/ausgereifter sind.