Gebrauchtwagen Garantie

  • Hallo,


    habe einen seat leon beim händler gekauft am 5.01.2010 am montag ist mir der zahnriemen weg geflogen kopf freckt und und und er hat 77tkm gelaufen und ist bj2001.Meine frage ist der Händler sagt das der nur 6monate Garantie geben muss und das ist meine frage dachte er wäre gesetzlich geregelt das die mindestens ein jahr muss betragen!und naja da ich ja ihm beweisen muss "sagt er"das der schaden vor einem jahr schon da war und naja der zahnriehmen wird ja erst bei 90tkm das erste mal gewechselt also das heißt doch eig für mich das der schaden doch vor einem jahr schon da sein musst oder nicht??


    Danke schonmal im vorraus mfg sven

  • 1 Jahr , außer es ist im Vertrag anders geregelt ... :)

    Gruß Uwe :00008698: :00010164: :00006725: :00007956:


    VFL - CR TDI Combi mit "UNDERCOVER"-Tuning :D


    VCP - Vag Can Professional
    VCDS-HEX-COM+CAN --> Codierungen im Raum Franken (N/ER/FÜ/AN/BA/RH/SC) und Sachsen (GR/BZ/NOL/ZI) möglich

  • Und weiß jemand von euch wie ich dem das beweisen könnte das das vorher schon war

  • Verwechselt nicht Garantie und Gewährleistung. Ersteres ist eine freiwillige Leistung des Händlers mit festgelegten Bedingungen.


    Zweiteres ist die gesetzlich festgelegte Gewährleistung, die ein Händler zwei Jahre ab Kaufdatum für seine Produkte zu leisten hat. Nach 6 Monaten kommt es zu Beweislastumkehr, worauf dein Händler wohl hinaus will. Du musst Ihm beiwesen, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt des Erwerbs vorhanden war, in den ersten 6 Monaten wäre es anders herum gewesen.


    Sei es drum, eine Rechtsberatung kann Dir hier keiner geben, ich denke mal eine von Dir angestrebte Beweisführung kann wenn überhaupt nur ein Gutachter führen (wenn sich der Händler querstellt, wird das ohne Anwalt und Klage eh nix). Über die Erfolgsaussichten kann auch dieser nur Auskunft geben.
    Möglicherweise könntest Du vorher versuchen, Dich mit dem Verkäufer zu einigen, z. B. Reperaturkosten teilen oder ähnliches, m. M. n. das naheliegenste für das Problem.


    Ahoi
    Stefan

  • Also ich kann mich dunkel erinnern, dass bei vielen TDI mit EZ um die Jahrtausendwende das eigentlich vorgeschriebene Wechselintervall von 90 tkm kurzzeitig intern ( zumindest bei VW ) auf 60 tkm gesenkt wurde ( Zahnriemen mit WaPu ), da es extrem viele solcher Schäden unter 90 tkm gab.
    Nun ist die Frage, gab es das auch bei Seat und wenn ja, warum wurde es nicht gemacht ( z.B. Auslassen von Inspektionen/ Fremdwerkstatt nach Garantieablauf bzw. die früher nicht erreichte Laufleistung )
    Zum rein Rechtlichen kann ich nichts sagen, da ich noch keinen Gebrauchten mit Händlergarantie gekauft habe und deshalb auch keine solchen Schäden hatte.

    Skoda Octavia RS Combi TSI Black - Magic, Vollleder, schwarze Dachreling, beheizte Rücksitze, Sunset, Soundsystem, Navi Columbus, Glasschiebedach, Trennnetz, Multimediaanschluß, Parksensoren vorn, FSA m. BT ( ohne Ladeschale ), variabler Ladeboden, Ladekantenschutz transparent, 16 Zoll Winterräder, Entfall Modell- und Typbezeichnung am Heck, Antennenstab Polo 6R.

  • es ist ein benziner.aber schonmal danke.der händler stellt sich komplett quer