Zollgebühren und Abwicklung

  • Hallo an die Schweizer,


    mir tut sich die Frage auf, wie das mit Zoll ist.
    Aufkleber und Embleme waren ja bis jetzt kein Problem, aber wie sieht es aus, wenn jemand z.B. Lampen in die Schweiz bestellt...???


    Wo bekommen wir da Informationen her...???
    Oder vielleicht weiß das sogar jemand :)

    :finger: Gute Autofahrer haben die Fliegen auf den Seitenscheiben :finger:
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  • Hallo Wurmi

    Die Infos die brauchts kriegst Du beim Zollamt, da gabs nämlich ne Änderung zum 01.07.
    Genaueres kann ich dir leider auch nicht sagen, da ich immer mit DPD verschicke bin ich von denen angeschrieben worden von daher weiß ich von der Änderung...

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  • Pakete und Briefe



    [LEFT]Grundsatz[/LEFT]


    [LEFT]Gemäss den internationalen Vorschriften im Postverkehr hat der Absender den Inhalt seiner Sendung vollständig und wahrheitsgetreu anzumelden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen:[/LEFT]

    [LEFT]Paketpost[/LEFT]


    [LEFT]Der Absender füllt neben der postalischen Begleitadresse eine Zollinhaltserklärung CN 23 aus und legt eine Rechnungskopie bei (oder einen anderen Wertnachweis wie Internet-Auszug, Kaufvertrag usw.).[/LEFT]

    [LEFT]Briefpost[/LEFT]


    [LEFT]Der Absender versieht die Sendung mit einer grünen Klebeetikette CN 22 und füllt diese nach Vordruck aus. Die Wertangaben belegt er mit einer Rechnungskopie, die mit einer selbstklebenden Klarsichttasche auf der Sendung anzubringen ist.[/LEFT]

    [LEFT]Mit einer vollständig ausgefüllten Zollinhaltserklärung CN 23 oder Klebeetikette CN 22 werden unnötige Verzögerungen und Kosten sowie mögliche
    Falschveranlagungen vermieden.[/LEFT]



    [LEFT]Briefe und Pakete können auch von anderen Dienstleistungsunternehmen als der Schweizerischen Post befördert werden. Solche Sendungen werden nicht auf dem Postweg befördert. Bei Fragen dazu, bitten wir Sie, sich direkt an das betreffende Transportunternehmen zu wenden.[/LEFT]


    [LEFT]Abgaben[/LEFT]


    [LEFT]Jede Sendung aus dem Ausland ist grundsätzlich zoll- und MWSTpflichtig.[/LEFT]

    [LEFT]Zollabgaben[/LEFT]


    [LEFT]Der Zollbetrag bemisst sich nach dem Bruttogewicht der Postsendung. In der Regel betragen die Zollansätze weniger als CHF 1.- pro Kilogramm. Alkoholika, Tabakwaren, Lebensmittel und Textilien unterliegen indessen höheren Zollansätzen.[/LEFT]

    [LEFT]Mehrwertsteuer[/LEFT]


    [LEFT]Die Mehrwertsteuer berechnet sich vom Entgelt, das der Importeur zu entrichten hat und den Nebenkosten bis zum ersten Bestimmungsort (Beförderungskosten und Taxen der Post) sowie den auf Grund der Einfuhr geschuldeten Zollabgaben und Gebühren (z. B. Revisionsgebühr). [/LEFT]

    [LEFT]Erfolgt die Einfuhr nicht auf Grund eines Kaufgeschäfts, ermittelt sich die Mehrwertsteuer vom Marktwert und den Nebenkosten bis zum ersten Bestimmungsort. Dieser entspricht dem Betrag, den ein Käufer für die eingeführten Gegenstände zahlen müsste. [/LEFT]

    [LEFT]Grundlage für die Festsetzung der Mehrwertsteuer ist die Zollanmeldung des ausländischen Absenders. Den Warenwert hat er mit einer Rechnungskopie oder einem anderen Wertnachweis wie Internet-Auszug, Kaufvertrag usw. zu belegen. Fehlen Wertangaben, wird die Zollstelle die Steuerbemessungsgrundlage von Amtes wegen festsetzen. Dasselbe gilt, wenn sie Zweifel an der Richtigkeit der Zollanmeldung hat. Diese Massnahme kann zu einer hohen Steuerbelastung führen. [/LEFT]

    [LEFT]Wertangaben in ausländischer Währung rechnet die Zollstelle nach dem am letzten Börsentag vor der Zollveranlagung notierten Devisenkurs (Verkauf) um.[/LEFT]

    [LEFT]Die Mehrwertsteuer beträgt 7,6% (Normalsatz). [/LEFT]

    [LEFT]Für gewisse Güter gilt ein reduzierter Steuersatz von 2,4 %. Z. B. für Ess- und Trinkwaren (ohne alkoholische Getränke), gebundene oder broschierte Bücher mit mindestens 16 Seiten, Zeitschriften ohne Werbecharakter, in der Schweiz registrierte Medikamente der Abgabekategorie A bis D. [/LEFT]

    [LEFT]Zusammenstellungen von zum Normalsatz und zum reduzierten Satz besteuerbaren Gegenständen wie beispielsweise Bücher mit CDs oder Audiokassetten werden zum Normalsatz besteuert, wenn der ausländische Absender in der Zollinhaltserklärung das Entgelt der einzelnen Komponenten (z. B. Buch und CD) nicht gesondert ausweist.[/LEFT]

    [LEFT]Ausnahmen[/LEFT]


    [LEFT]Es besteht keine spezielle Wertfreigrenze wie im Reiseverkehr sondern nur eine Abgabenfreigrenze. Danach werden Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge nicht erhoben, sofern sie höchstens CHF 5.- je Zollanmeldung ausmachen.[/LEFT]

    [LEFT]Im Weiteren sind abgabenfrei insbesondere Geschenksendungen von im Ausland wohnhaften Privatpersonen an Privatpersonen in der Schweiz bis zu einem Warenwert von CHF 100.-. Von diesem Freiwert ausgenommen sind Tabakfabrikate und alkoholische Getränke. Im Internet ersteigerte Waren sind nach den allgemeinen Vorschriften abgabenpflichtig.[/LEFT]


    Taxen der Post

    [LEFT]Die Post erhebt für ihre Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zollveranlagung verschiedene Taxen. Diese sind auf der Quittung entsprechend ausgewiesen. Auskünfte darüber erteilt der Kundendienst von Swiss Post International, Tel. 0848 888 888; www.swisspost.com[/LEFT]



    [LEFT]Spezielle Einfuhrvorschriften[/LEFT]


    [LEFT]Die Einfuhr von bestimmten Waren ist beschränkt und nur unter besonderen Voraussetzungen (z. B. mit vorheriger Bewilligung) möglich, bei einigen Produkten gelten sogar absolute Einfuhrverbote. Insbesondere folgende Waren unterliegen Einfuhrbeschränkungen (nicht abschliessend): [/LEFT]

    • Waffen (z. B. Feuerwaffen, Messer, Elektroschockgeräte, Tränengassprays, Schlagstöcke usw.)
    • Radarwarngeräte
    • Betäubungsmittel und betäubungsmittelhaltige Medikamente
    • Heilmittel
    • Dopingmittel
    • Waren, die pornographische oder Gewaltdarstellungen enthalten
    • Raubkopien
    • Fälschungen von Marken- und Designartikeln
    • Tiere und Waren tierischer Herkunft, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen.
    • Direktimport von Tierprodukten aus anderen als EU-Staaten



    Zuletzt aktualisiert am: 07.04.2008

    Mit freundlicher Lichthupe


    Joschi
    __________________________________
    Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.

  • Zitat von SE-XY;50764

    Die spinnen die Schweizer...

    Ich musste das letzte Mal bei einem Emblem auch so einen grünen Zettel ausfüllen.


    dann hast du wohl noch nie den deutschen Zoll erlebt ...
    hab vor drei Jahren nem Kumpel iaus Dortmund ein Paar Motoradfederbeine zugeschickt, als Geschenk deklriert.
    Das Ende der Geschichte war, das er nur mit Hilfe seines Anwalts an das Packet kam.

    bye bye MINI (Cooper S, BJ '02, darksilver/weiss, 210 PS, 250 Nm, ) ;(

  • Na das fällt ja nun nicht wirklich unter die Rubrik typisches Geschenk, da wäre ich als Zoll auch bisschen stutzig geworden :ups:

    LG Katja

  • ich darf übermorgen zum Zoll um die Aufkleber von Fisch abzuholen .....


    Hatte ihm die Embleme geschickt in nem normalen Umschlag, die sind wohl angekommen, aber der Rückweg....


    werde berichten...

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