Beweislastumkehr künftig 1 Jahr

  • Ich hab gerade was interessantes Erfahren: beim Kauf von irgendeiner Sache von einem Händler hat man ja eine gesetzliche Gewährleistung (bei Gebraucht PKW 1 Jahr). Diese steht für Mängel ein, die beim Kauf der Sache bereits vorlagen. Da es aber in der Praxis oftmals nicht möglich ist, herauszufinden, ob die zugrunde liegende Ursache eines Schadens beim Kauf schon bestand (z.B. Turboschaden 1000km nach Kauf - ggf war die Ölversorgung bei Kauf schon schlecht?) wurde 2002 eine Beweislastumkehr von 6 Monaten eingeführt. D.h. für Schäden gilt innerhalb von 6 Monaten nach Kauf die Vermutung, dass sie bei Kauf bereits bestanden. Es wäre dann am Verkäufer, zu beweisen, dass der Schaden doch noch nicht bei Kauf bestand.


    Soweit, so bekannt.

    Die Neuigkeit:

    Ab 01.01.2022 verlängert sich diese Frist auf 1 Jahr.


    https://www.it-recht-kanzlei.d…ehr-b2c-maengelruege.html

  • Danke für den Hinweis, die gutgläubigen Käufer werden da bestimmt aber dennoch mit „bei unserer Übergabeinspektion war alles Ok und eine Probefahrt haben wir auch gemacht, hier ist der Kostenvoranschlag für 2000€. Wir waren so nett und haben nur die Materialkosten berechnet“ versucht auszunehmen. :/


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