Neue Regelung 2019 zu §21 StVZO

  • Das Gesetz ist zwar gültig aber wahrscheinlich haben die Prüfer in den anderen Organisationen, welche nicht TÜV und DEKRA sind, die erforderliche Zusatzausbildung noch nicht absolviert.


    Daher kann es sein das noch nicht überall eine Abnahme nach Paragraph 21 möglich ist.

  • Ich habe noch keine Änderung im Bundesgesetzblatt gefunden. Auch in der Ausgabe vom 3.4. nicht.
    Wir warten da schon alle drauf. Der GTÜ Mann ist auch schon ganz heiß. ;-)

  • Vom 21.3.:


    1. In § 19 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 21 Satz 5“
    durch die Angabe „§ 21 Absatz 6“ ersetzt.
    2. In § 19 Absatz 5 Satz 5 werden nach dem Wort
    „Kraftfahrzeugverkehr“ die Wörter „oder der Ersteller
    des Gutachtens des nach § 30 der EG-Fahrzeug-
    genehmigungsverordnung zur Prüfung von Gesamt-
    fahrzeugen benannten Technischen Dienstes“ ein-
    gefügt.
    3. § 21 wird wie folgt geändert:
    a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
    aa) In Satz 2 werden nach dem Wort „Kraftfahr-
    zeugverkehr“ die Wörter „oder eines nach
    § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverord-
    nung zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der
    jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Techni-
    schen Dienstes“ eingefügt.
    bb) In Satz 6 werden nach dem Wort „Kraftfahr-
    zeugverkehr“ die Wörter „oder der nach § 30
    der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur
    Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen
    Fahrzeugklasse benannte Technische Dienst“
    eingefügt.
    b) In Absatz 6 werden nach dem Wort „Kraftfahr-
    zeugverkehr“ die Wörter „oder ein nach § 30
    der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur
    Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen
    Fahrzeugklasse benannter Technischer Dienst“
    eingefügt.


    Ahhhhhh, es wurde nur umbenannt! ;-)