Servus miteinander,
ich habe folgende Frage:
Wenn ich bei einem Fahrzeug (mit Serien-Rad/Reifen-Kombination) Tieferlegungsfedern (mit Gutachten und ABE) zusammen mit einer Spurverbreiterung (ebenfalls mit Gutachten und ABE) verbaue, ist dann eine Eintragung nach 19.3 mit zurückgestellter Berichtigung der Fahrzeugpapiere möglich?
Oder braucht das grundsätzliche eine 19.2er i.V.m 21 mit anschließender Eintragung in die Papiere?
Ich habe die entsprechenden Passagen der Gutachten mal angehängt und den mMn relevanten Text makiert... für mich liest sich das nach Begutachtung durch einen PI einer beliebigen aaÜO, also 19.3 und zurückgestellte Eintragung.
Gibts etwas, was dagegen spricht?
Falls benötigt kann ich auch die kompletten ABEs und Gutachten hochladen