Tieferlegung plus Spurverbreiterung nach 19.3 möglich?

  • Servus miteinander,


    ich habe folgende Frage:
    Wenn ich bei einem Fahrzeug (mit Serien-Rad/Reifen-Kombination) Tieferlegungsfedern (mit Gutachten und ABE) zusammen mit einer Spurverbreiterung (ebenfalls mit Gutachten und ABE) verbaue, ist dann eine Eintragung nach 19.3 mit zurückgestellter Berichtigung der Fahrzeugpapiere möglich?
    Oder braucht das grundsätzliche eine 19.2er i.V.m 21 mit anschließender Eintragung in die Papiere?


    Ich habe die entsprechenden Passagen der Gutachten mal angehängt und den mMn relevanten Text makiert... für mich liest sich das nach Begutachtung durch einen PI einer beliebigen aaÜO, also 19.3 und zurückgestellte Eintragung.
    Gibts etwas, was dagegen spricht?




    Falls benötigt kann ich auch die kompletten ABEs und Gutachten hochladen

  • Es geht nicht um 11,90€ für die Eintragung sondern darum, ob es nach 19.3 mit zurückgestellter Eintragung zulässig ist oder eben nicht... :rolleyes:



    Einzelabnahme nach 19.2 erfordert zwangsläufig den TÜV (im Westen) als Prüfer, das Prüfverfahren ist deutlich teurer und der Ausgang vor allem unsicher, es steht dann auch auf jeden Fall in den Papieren und dazu kommt noch der zusätzliche Aufwand mit der Zulassungsstelle.
    Alles Dinge, die bei einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Leasingfahrzeug mit begrenzer Nutzungsdauer dazu führen, dass ich es wohl eher nicht machen würde... Mit ner 19.3 wärs hingegen relativ problemfrei und genau deswegen stelle ich die Frage!