TÜV überziehen

  • Zitat


    Was passiert, wenn der HU-Termin überzogen ist ?
    Der Gesetzgeber kennt hier keine Toleranz. Sie sollten schleunigst Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorführen. Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, verlangt der Gesetzgeber eine vertiefte Prüfung. Dafür sind 20% Aufschlag zu berechnen. Die neue Frist beträgt dann für PKW und Motorräder 24 Monate nach dem letzten Untersuchungstermin.


    Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld bis zu einem Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt zu werden. Dann können Sie von der Versicherung belangt werden.


    Quelle: TÜV SÜD Hauptuntersuchung - Vorab informieren | TÜV SÜD GRUPPE


    Zum Verständnis: Aufschlag und Verwarnungsgeld/Bußgeld, wenn Frist um mehr als zwei Monate überzogen ist. Ist das dann so? Oder schon März?:

    Frist

    Tüv-Termin

    Status

    1/2017

    31.03.2017

    OK

    1/2017

    02.04.2017

    Überzogen



  • Worum geht es hier eigentlich, bzw. was ist der Grund für diese Fragestellung?
    Hat der RS das Budget so dermaßen beansprucht, das für den Zweitwagen kein Geld mehr da ist um ihn in Verkehrssicherem Zustand zu halten?
    (Und man dann das maximale herausholen will)
    Oder einfach nur den Termin verpennt und mal nachhören was auf einen zukommt?

    Bisher: Combi TDI DSG, Rallye-Grün-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung
    EZ: 04/15
    Bisher: Combi RS245 DSG, "Grundiert / ohne Lack", mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung
    EZ: 04/18

    Aktuell: Combi RS iV First Edition, Velvet-Rot-Metallic, mit 'alles' außer Panoramadach und Standheizung

    EZ: 03/21

  • Die Hintergründe von Fragestellungen in diesem Forum sind oft sehr fragwürdig. Zu meinem Fall: Ich hatte gestern ein Gespräch, in dem es darum ging, dass der Halter eines KFZ aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Fälligkeit zur Überprüfung war und in dem Moment auch nicht mehr daran gedacht hat, was ich vollkommen verstehen und nachvollziehen kann.
    Da er nun rund 7 Wochen drüber ist, war ich mir nicht sicher, ob die Aussage "seit mehr als zwei Monaten abgelaufen" auf ein genaues Datum bezieht.


    Mein angebrachtes Beispiel entspricht dabei auch nicht der Realität, sondern soll nur darstellen, welche Zeiträume zu beachten sind.


    @Zappelfillip hat mein Verständnis dabei schon bestätigt, da es am 31.03.2017 genau 2 Monate wären, wenn der Fristablauf bei Plakette 01/2017 der 31.01.2017 ist und am 01.04.2017 (oder 02.04.2017 aus meinem Beispiel) dann es "mehr als 2 Monate" sind.


    Das hat weder mit einem Budget des RS noch einem Zweitwagen zu tun.