Hey,
weiss jemand wie lange man als Unfallgeschädigter die Nutzungsausfallentschädigung bekommen kann?
Ich hatte eine Unfall wo der Gegner mir von vorne Rückwärts an mein Auto gefahren.
Mein Gutachter hat mir im Gutachten eine Reparaturzeit von 3 Tagen angegeben und aber auch dass das Auto fahrbereit bis zur Werkstatt und verkehrsunsicher ist.
Ich dachte man bekommt die Nutzungsausfall vom Tag des Unfalls bzw des Gutachten bis zu dem Tag wo das Auto repariert ist.
Jedoch meint mein Anwalt ich bekomme nur für die "3 Tage" wo das Auto in Reparatur ist die Nutzungsausfallentschädigung.
Nun wollte ich Fragen ob ihr was genaueres weisst.
VG Henrik