Tagfahrlicht statt Abblendlicht

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    Motorradfahrer können seit dem 1. April 2013 auch mit eingeschaltetem Tagfahrlicht statt des vorgeschriebenen Abblendlichts unterwegs sein. Möglich macht dies eine Änderung des § 17 der Straßenverkehrsordnung, die seit 1. April in Kraft ist. Dies gilt aber nur bei guten Sichtverhältnissen. Bei starker Sichtbehinderung, z.B. durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Dämmerung und Dunkelheit ist nach wi....


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