was kommt alles auf mich zu wenn ich geblitzt worden bin ??

  • also zuerst mal die daten:


    am 9.3.2014 geblitzt worden in Plettenberg in Richtung Werdohl vorm Bahnübergang
    erlaubte geschwindigkeit : 30 Km/h
    gemessene: 58



    Also ausserhalb geschlossener ortschaft 25 km/h überschritten ( toleranz schon abgezogen )


    weiß jemand genau was da so alles jetzt auf mich zukommt ??


    Geldbuße, Punkte, Führerscheinentzug ??


    Ist schon ewig her wo ich das letzte mal geblitzt worden bin aber bei meinem Namen hier musste das ja mal passieren :-(
    voll banane da eine 30 er zone zu veranlassen


    und egal wie hoch das bussgeld auch zu scheinen sei, es ist unverschämt für solch ein dermassen schlechtes Beweisfoto soviel geld zu verlangen
    eine billige schwarz weiss aufname auf der man noch nichteinmal mein auto genauer erkennen kann....
    :angry:

  • Also ich bin letztes Jahr auch mal geblitzt worden. War auch Außerorts in einer 70er Zone, wurde mit 97 km/h erwischt Toleranz bereits abgezogen).
    Erstmal vorab ist die Regelung mit den 3 km/h Toleranz nicht ganz richtig, denn die Beamten können das wohl nach eigenem Ermessen handhaben!


    Ich bekam als Strafe 1 Punkt und inklusive der Bearbeitungsgebühren vom Amt knapp über 100 € Bußgeld.
    Eine gute Übersicht bietet in der Tat die Seite der Bußgeldstelle.


    Jetzt darf ich 2 oder 3 Jahre nicht auffällig werden und dann ist das wieder gelöscht und ich bin wieder ein unbeschriebenes Blatt.
    Die Bilder sind meistens nicht so der Knaller, aber anfechten bringt nichts, wenn man dich ziemlich genau erkennen könnte.


    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und rechne lieber mal mit dem schlimmsten, dann kann es nur besser werden!

    Danke und Gruß Alex


  • Bei mir war die Forderung bei glatt 60 in einer 30er (war falsch gemessen, ich war schon in der 50er,ging 2 mal vor Gericht) 3 Punkte und 128? und n bisschen. Behaupten, dass du es nicht warst, wenn du es warst würde ich dir aber dringend von abraten. Die 3 Punkte verfallen in ein paar Jahren wieder und die 128? sind Lehrgeld, dass du nie mehr als 20 drüber fährst (sind dann maximal 35? Bußgeld).
    weil erkennen kann auch an einem markanten Merkmal gemacht werden (bekannter hatte Hand vor's Gesicht gehalten und wurde anhand seines deformierten Ohrläppchens identifiziert) und dann musst du die Gerichtskosten tragen und selbst wenn du aus der Nummer raus kommst wird dir ziemlich sicher ein Fahrtenbuch auferlegt und das willst du nicht. Ich muss das gelegentlich für Arbeit machen und es gibt wenig nervtötenderes..


    gesendet von meinem N64 via Tapatalk


  • Das ist zwar theoretisch zutreffend, praktisch aber nur dann richtig, wenn es sich nicht um sogenannte standardisierte Meßverfahren handelt, also z. B. beim Hinterherfahren. Bei den standardisierten Meßverfahren (fast alle Meßgeräte zur Verkehrüberwachung, insbesondere Radar-, Laser- und Lichtschrankenmessung) sind die Toleranzabzüge im Grunde in der Bauartzulassung durch die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) festgelegt. Bei fast allen dieser Geräte sind es 3 % der gemessenen Geschwindigkeit, wobei die Toleranz immer auf ganze km/h aufgerundet wird, mindestens aber 3 km/h, also wird z. B. bei gemessenen 102 km/h eine Toleranz von 3,06 km/h auf 4 km/h aufgerundet. Ausnahmen sind mobile Videoüberwachungen in Fahrzeugen, z. B. ProViDa, für die Toleranzen von 5 % bis 10 % gelten.

    Woher hast du solche Informationen? Klingt ja alles sehr plausibel. :) Ich habe mir das von einer befreundeten Polizistin erklären lassen und daher meine Aussage.
    Ich muss nochmals nachsehen auf dem Bescheid, aber ich glaube nicht das bei mir 3 km/h oder mehr abgezogen worden.


    Das kann man so pauschal nicht sagen. Ob man auf einem Bild jemanden erkennen kann, klärt im Zweifel ein Gutachter mittels biometrischer Verfahren. Da wird durch Vermessung bestimmter Fixpunkte im Gesicht geklärt, ob ein Photo mit einer bestimmten Person übereinstimmt. Das ist der Fall, wenn eine Mindestzahl an Übereinstimmungen vorliegt. Wenn z. B. Nase, Ohren und Kinnspitze nicht zu erkennen sind, weil z. B. die Haare lang sind und der Innenspiegel im Weg war und der Betroffene evtl. noch eine Brille trägt, wird es schon sehr schwierig. Die Ergebnisse sind oft erstaunlich und haben nichts mit der Frage zu tun, ob Deine Freunde, Deine Eltern, Deine Geschwister oder andere Bekannte Dich auf dem Bild erkennen würden.

    Das kann man so stehen lassen! Ich würde es zu geben, denn die Kosten kannst du dir sicherlich sparen, denn wenn es dann im Nachgang trotzdem bei dir hängen bleibt wird es nur noch teurer!

    Bei mir war die Forderung bei glatt 60 in einer 30er (war falsch gemessen, ich war schon in der 50er,ging 2 mal vor Gericht) 3 Punkte und 128? und n bisschen. Behaupten, dass du es nicht warst, wenn du es warst würde ich dir aber dringend von abraten. Die 3 Punkte verfallen in ein paar Jahren wieder und die 128? sind Lehrgeld, dass du nie mehr als 20 drüber fährst (sind dann maximal 35? Bußgeld).
    weil erkennen kann auch an einem markanten Merkmal gemacht werden (bekannter hatte Hand vor's Gesicht gehalten und wurde anhand seines deformierten Ohrläppchens identifiziert) und dann musst du die Gerichtskosten tragen und selbst wenn du aus der Nummer raus kommst wird dir ziemlich sicher ein Fahrtenbuch auferlegt und das willst du nicht. Ich muss das gelegentlich für Arbeit machen und es gibt wenig nervtötenderes..


    gesendet von meinem N64 via Tapatalk

    Das sind mögliche Konsequenzen und ich würde es dennoch so handhaben! Gestehe deine Schuld ein, zahle Lehrgeld und lerne draus. Ich habe mich auch sehr darüber geärgert, da ich aber meinen Führerschein brauche um auf die Arbeit zu kommen, habe ich es bezahlt und bin seit dem gemächlicher unterwegs! Wenn zu schnell, dann immer in der Toleranz, sprich unter 20 km/h drüber, dann kostet es "nur" Geld, aber es passiert sonst nichts!

    Danke und Gruß Alex