Eine Frage zur deutschen StVO.
Während eines Überholvorganges muss ich als Überholender wesentlich
schneller fahren als der zu überholende. Soweit klar.
Aber darf ich als Überholender während des Vorganges die zulässige Maximalgeschwindigkeit kurzzeitig überschreiten? Wenn ja wie viel.
Bsp.
Landstraße 100 erlaubt - vor mir ein Opa der dauerhaft 90 fährt - hinter mir die Polizei. Aber ich will gern 100 fahren was ja mein recht ist. 10km/h sind nicht wesentlich mehr. Um das überholen zu rechtfertigen müsste ich mindestens 110 fahren.
Darf ich den Opa mit ca. 110-120 überholen um dann strich 100 zu fahren?
Was sagt die Rechtsprechung?