Beiträge von 0ctavia

    Das ist schon richtig daß es sich wohl um einen Sofortkauf gehandelt hat.
    Nur, wie ich oben schon ausgeführt habe, halte ich es für absolut nicht mehr zeitgemäß,
    Legalitäts-Bedenken eines Angebots ausschliesslich am Preis festmachen zu wollen.
    Listenpreise sind doch mittlerweile überall nur noch Makulatur und Angebote zu einem Bruchteil
    desselbigen eher die Normalität (wie gesagt, einfach mal nach 60,70,80 % Rabatt googeln...).
    Die Staatsanwälte sollten sich da schon etwas mehr bemühen, um einen Hehlerei-Vorsatz zu konstruieren.


    Immerhin wird die ganze Judikative-Exekutive-Clique von Steuergeldern finanziert, um den Bürger zu schützen.
    Und es kann ja wohl nicht angehen, daß die ihr eigenes Versagen so arrogant auf eben diese Bürger abschieben.
    Denn jeder Dieb, der sein Diebesgut in aller Seelenruhe verkauft, kann das nur, weil da wohl wer geschlafen hat.


    Ach ja, die Fahnder können ja nicht alles wissen.
    Aber der eBay-Käufer hätte alles wissen können....

    1. Die eBay-Sprecherin sagt dazu, daß man beim Anbieter nachfragen soll wie der Preis zustande kommt, "wenn er zu gut ist um wahr zu sein"...
    Kann man ja mal machen bei 'ner Auktion:


    "sehr geehrter Verkäufer, ich habe als Höchstbieter Ihre Auktion gewonnen. Bitte teilen Sie mir mit, wie der Preis zustande gekommen ist..."



    2. Folgt man der Logik der Staatsanwaltschaft, daß die, die etwas zum niedrigen Preis kaufen bzw ersteigern, sich ganz klar darüber bewusst sind,
    Hehler zu sein,so müssen alle eBay Bieter, die eine solche Auktion NICHT gewinnen, weil sie noch weniger geboten haben,
    auf der Stelle verhaftet werden. Denn der Absatz (3) des §259 besagt, daß bei Hehlerei auch schon der Versuch strafbar ist...


    Welch Zufall, daß Strafvereitelung ( §258 ) im StGB genau eine Seite vor der Hehlerei ( §259 ) kommt. Da brauchen die Staatsanwälte, Polizisten
    und Richter nicht so weit zu blättern, um zu wissen was auf sie zukommt, wenn sie es unterlassen, grundsätzlich auch ALLE zu verfolgen, die Gebote
    unterhalb der Höchstgebote abgeben...

    Die Google-Suche nach "75% Rabatt" ergibt 40,6 Millionen Einträge in 0,13 Sek...
    Darunter nicht nur viele kleine Händler, sondern auch so renommierte Namen wie
    Otto, Neckermann, Saturn, Amazon usw. usw.


    Alles nur geklaut ??



    Will sagen:
    Vom Preis auf die Legalität eines Angebots zu schliessen ist ja heutzutage wohl absolut nicht mehr zeitgemäß.
    Da muß man schon andere Kriterien zugrunde legen. Bekomme ich nachts im Dunkeln auf einem Parkplatz
    an der Autobahn von einem Junkie ein schönes Lenkrad angeboten, gibt's schon eher die Bauchschmerzen gratis dazu.
    Oder wenn der Anbieter bei ebay erst seit kurzem angemeldet ist und/oder wenige und/oder schlechte Bewertungen
    hat, ich per Western Union bezahlen oder auf ein Konto auf den Fidschi-Inseln (nix gegen die Einwohner dort)
    überweisen soll. Je mehr solcher Faktoren zutreffen würden, desto größer müssten die Bauchschmerzen sein.


    Aber in diesem Fall ?
    1. Verkäufer ist ein bei eBay registrierter Händler
    2. öffentlicher Angabe von (Firmen)Name und Adresse innerhalb der Auktion
    3. über 1000 ausschliesslich positive Bewertungen
    4. Bezahlung per Paypal (sicherererer...)
    5. Möglichkeit der Rückgabe und Widerruf explizit angegeben
    6. Neuware


    Und daß es sich um Neuware handelt hätte bei mir das Sicherheitsgefühl eher verstärkt.
    Denn wer kommt schon darauf, daß es bei VW möglich ist, hunderte von Lenkrädern mitgehen zu lassen.


    Der Oberkracher kommt aber noch:
    Dieser Händler hat bis vorgestern!! ganz normal über eBay weiterverkauft.
    Wenn die Ermittlungen schon seit über einem Jahr laufen, wer hat denn dann geschlafen?
    Es ist ja wohl eine unvorstellbare Dreistigkeit der Strafverfolgungsbehörden, bei eigener
    Schlafmützigkeit und Unfähigkeit noch 'ne große Klappe zu haben und die die Schuld auf die Käufer
    zu schieben, frei nach dem Motto "was billig ist, kann nur geklaut sein. Das muß man doch wissen" ?!?
    Man müsste die Staatsanwälte und Ermittler allesamt wegen Strafvereitelung im Amt belangen.


    Wenn die Polizei einen besoffenen Autofahrer weiterfahren lässt und der dann meine rüstige Oma
    (eine Frau mit viel Lebensweisheit) überfährt, wer hat dann Schuld?
    Meine Oma, weil sie hätte wissen müssen, daß es hin und wieder besoffene Autofahrer gibt ?

    Hallo, ich muß jetzt auch mal meinen Senf dazugeben, nachdem mich Herr Google hierhin geschickt hat...


    Ich würde den Strafbefehl unter keinen Umständen akzeptieren! Und zwar aus folgenden Gründen:


    1. Wenn man akzeptiert, obwohl man unschuldig ist, wird sich das Problem kaskadieren. Und zwar für den Rest des Lebens.
    Auch wenn immer beteuert wird, daß nix gespeichert wird bzw. alles nach einer bestimmten Zeit gelöscht wird.
    Ich spreche aus eigener Erfahrung. Habe mal vor 20 Jahren einen Strafbefehl akzeptiert, weil ich kein Geld und keine Kraft
    hatte, mich dagegen zu wehren, obwohl ich absolut unschuldig war. Die Staatsanwaltschaft wollte das einfach schnell vom Tisch haben.
    Solche Sachen bekommt man heute noch (ja, nach 20 Jahren) aufgetischt. Ganz nach dem Motto "da war doch mal was".
    Und schon ist die Objektivität dahin und man bekommt das nächste an die Backe. Und in der Zukunft wir es dann heissen:
    "Da war doch mal was" und "da war schon wieder was"...
    Nun könnte man ja sagen, man soll sich einfach gesetzeskonform verhalten. Leichter gesagt als getan, wie der Lenkradkauf zeigt.
    Denn dann darf ich garnix mehr machen, am besten von der Stütze leben und mich zuhause eingraben. Solange Gesetze soviel
    Spielraum geben, daß der Richter oder die Richterin ihre eigenen Lebenseinstellungen auf den Angeklagten projezieren können,
    hängt es also nicht davon ab, ob man sich schuldig gemacht hat oder nicht, sondern wie die Frau Richterin oder der Herr Richter
    sich selbst bei der Frage "kauf ich das oder kauf ich das nicht" einschätzt.
    Und ich glaube kaum, daß Angehörige der Strafverfolgungsbehörden viel bei freien Händlern oder Privaten kaufen würden.
    Einfach aufgrund des erheblich übersteigerten, beruflich bedingten Misstrauens.
    Aber darf man dadurch ein solches Mißtrauen automatisch in gleichem Ausmaß bei JEDEM erwarten?


    Ich glaube immer zunächst an das Gute im Menschen. Im Zweifel für den Verkäufer sozusagen.
    Wenn nicht, dann kaufe ich ab sofort keine Küche mehr, wenn das Möbelhaus "mit 60% Rabatt" wirbt.
    Oder buche keine Reise und mache anschliessend vorm Reisebüro Freudentänze...
    "Die müssen doch verrückt sein" Erinnert Ihr Euch an die Fernsehwerbung?
    Oder wie hier schon ganz treffend angemerkt wurde, kaufe ich kein Motoröl oder keine Bremsscheiben im Zubehörhandel mehr.
    Oder neue Originalersatzteile aus zerlegten Vorserienautos zum Bruchteil des Listenpreises. Siehe R-A-R Riedel & Co.


    Man darf bei der Betrachtung des Mißtrauensvorwurfs auch nicht die Listenpreise zu Grunde legen, sondern die Marktpreise.
    Wenn etwas 1000,- Euro Listenpreis hat, so sind Marktpreise von 400,- bis 500,- Euro heutzutage durchaus nicht unüblich.


    Diese Entwicklung beobachtet man doch verstärkt seit dem Fall des Rabattgesetzes. Seitdem ist doch die Werbung fast
    ausschliesslich auf hohe Rabatte ausgerichtet, die Verbraucher wurden dazu erzogen, daß nur ein halber Preis ein guter Preis ist.


    Wenn ich natürlich jahrelang auf 'ner einsamen Insel gelebt habe und jetzt erst wieder in der Realität ankomme, dann, ja dann
    wäre ich bei solchen Preisen auch mißtrauisch...


    Die Startegie der Stafverfolgungsbehörden ist ja leicht durchschaubar:
    Diebstähle und krumme Dinger gab's auch schon vor eBay. Aber meist im Verborgenen wurden die Klamotten hin- und hergeschoben,
    uneinsehbar für Polizei & Co. Manchmal gab's Zufallstreffer, aber das war's auch schon.


    Heute ist alles so schön gläsern und die Staatsanwälte werden plötzlich von einer Informationsflut überrannt. Und jetzt wissen sie nicht,
    wie sie der Sache Herr werden sollen und werden garnicht damit fertig, daß der Sumpf plötzlich an der Oberfläche sichtbar wird.
    Also zäumt man das Pferd einfach von hinten auf und kriminalisiert die Käufer, in der Hoffnung, durch den Abschreckungseffekt
    den Anbietern von dubiosen Waren den Absatzmarkt zu verderben, weil sich keiner mehr traut was zu kaufen.
    Leider trifft es dabei auch die seriösen Anbieter, die Ware weit unter Listenpreis anbieten...


    Und die Preise werden sinken und der Abstand zu den Listenpreisen wird noch größer...und die Argumente der Justiz,
    einfach Käufer der Hehlerei zu bezichtigen werden steigen...und...die Kaufwilligen werden weniger, die Preise werden sinken...
    Solange bis der illegale Markt wieder im Untergrund verschwindet...


    Staatsanwälte und Justiz sollen einfach ihre Hausaufgaben machen und die Anbieter illegaler Ware aufspüren und verdonnern.
    Das ist ihre Aufgabe, und nicht unbescholtene Bürger zu Verbrechern machen, nur weil's so schön einfach ist.