Beiträge von lunatonic

    So, habe mal ein bisschen im Internet gesucht.


    dieser Link könnte für den Themenersteller interessant sein, praktisch ein gleich gelagerter Fall:


    http://www.rechtsanwaelte-jp.de/aktuelles11.htm


    Hier erfolgte ein Freispuch in 2. Instanz.


    Allerdings gilt das wirklich nur für Startpreise ab 1 €. Bei Festkaufpreisen bei 1/3 des Neupreises bei Markengeräten sieht das Ganze wieder anders aus. Da gibt es Rechtsprechung über mehrere Instanzen, die dem Käufer für Hehlerei veruteilt haben, da man da von gestohlener Ware ausgehen muss, um es verkürzt auszudrücken. Kommt nun darauf an, ob er, beginnend bei 1 €, das MFL ersteigert hat, oder mit einem Sofortkaufpreis?

    Und das Strafmaß so hoch anzusetzen, bei Jemanden, der eigentlich Ersttäter ist bei einer Sache die jedem passieren könnte und das jeden Tag....

    darüber kann man natürlich schon diskutieren, ob das wirklich so hoch sein musste oder nicht. Dazu kenne ich aber die genauen Umstände nicht genau genug.


    Habe nur irgendwo gelesen (weiß nicht ob es stimmt), dass die Auktion bei 1€ los ging. Und da sollte man als Käufer nun wirklich stutzig werden, wenn es als Neuware angeboten wird und genauer nachfragen. War bei mir damals auch, originale Software ungeöffnet von Microsoft für 1 €, ersteigert habe ich sie dann für glaube ich 70 €, Neupreis war damal über 300 €. Man kann übrigens bei der Polizei in solchen Fällen nachfragen, ob da was bekannt ist, gerade bei dem RNS 510 ist das anzuraten. Wenn man dann trotzdem noch reinfällt, hat man aber wesentlich bessere Karten im "Gerichtsfall".


    Eines lehrt die Sache doch, man sollte bei solchen "Schnäppchen" doch etwas vorsichter sein, sonst kann uas dem vermeintlichen Schäppchen schnell ein Desaster werden.


    hier mal ein Auszug aus dem Gesetz


    § 259 Hehlerei


    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine
    gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft
    oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder
    absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit
    Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.


    (3) Der Versuch ist strafbar.



    PS Schön, dass der Ton hier nun wieder sachlicher geworden ist.

    wenn es sich dann nicht mal um "sofort-kauf" handelt. weiß man doch vorher nicht wo der preis nachher liegt. wenn er es zum Sofort-auf für den preis angeboten hätte, dann könnte ich es ja vllt noch verstehen mit dem urteil. Daher kann ich deine aussage nicht verstehen.

    natürlich ist nichts gegen Schnäppchen bei ebay einzuwenden und beim Ersteigern ist das auch nicht sofort zu erkennen (wobei Neuware in der Regel nur durch Sofortkauf angeboten wird). Fakt ist einfach, wer gestohlene Ware kauft macht sich nach deutschem Recht der Hehlerei schuldig, egal ob das für den Käufer erkennbar war oder nicht.


    Was man diskutieren kann, ist das Strafmaß, ob das in der Höhe sein muss. Hier ist das Gericht davon ausgegangen, dass aufgund des Preises der Käufer hätte erkennen müssen, dass die Ware envetuell geklaut ist, und dem kann ich nicht widersprechen, gerade wenn man bei ebay etwas kauft oder ersteigert.


    Wie schon geschrieben, mir ist das beim Ersteigern! von Software so gegangen. Ich bin misstrauisch geworden, habe nicht bezahlt und ebay, Microsoft und die Polizei eingeschaltet. Die Ware war tatsächlich geklaut. Wer am längsten für eine Reaktion gebraucht hat, war übrigens ebay!

    Bedenke: hier gibt es einen Thread oder sogar mehrere, da geht es um das Thema Motoröl für unsere RS. Beim Händler bezahlen wir für die Suppe bis zu 22?/L. Im Internet kaufen wir doch fast alle die selbe Brühe für 7,50?/L. Hat da schonmal jemand drüber nachgedacht? Also ich nicht....

    das ist richtig, aber da handelt es sich doch in der Regel um Firmen mit Adresse, Telfonnummer und sogar Handelsregistereintrag (Impressum). Das gilt ja nun für viele Internetangebote, Haben meinen Panasonic-TV auch 35% billiger bei Amazon gekauft. Aber bestimmte Sachen, wie z. B. VW-Zubehöhr gibt es eigentlich nicht 50% oder mehr billiger im Internet.


    Das Thema bei ebay und geklaute Ware ist auch so alt wie ebay. Natürlich könnte der Gesetzgeber ebay mehr in die Pflicht nehmen, völlig richtig. Aber ich als Käufer habe auch meine Pflichten und wenn Neuware derart billig angeboten wird, sollten alle Alarmglocken klingeln, wie z. eine "neue" Media-In Schnittstelle für 5 Euro, alles schon gesehen (übrigens auch aus Portugal). anders ist das bei gebrauchter Ware (kann natürlich auch geklaut sein, nur das ist für mich als Käufer schon schwerer zu erkennen, da wäre das Urteil mit Sicherheit auch anders ausgefallen.

    Wer hier mehr oder weniger Ahnung hat und Dreck....


    nicht mein Niveau. Das gerade im Internet noch vieles im Argen liegt ist klar. Übrigens, die meisten Renter (bin übrigens auch einer und gehe auf die 70zig zu) wissen ziemlich gut Bescheid, da schätzt Du uns völlig falsch ein. Hier geht es ums Klauen und Hehlerei, und wer bei ebay Neuware für ein Drittel des Verkaufspreises kauft und nicht Verdacht schöpft, darf sich nicht wundern. Jeder Fall wird induviduell vor Gericht entschieden, da wird nicht einfach pauschal verurteilt. Manche Gerichtsurteile rufen zwar immer wieder Kopfschütteln hervor, aber im Großen und Ganzen hat Deutschland ein gut funktionierendes Rechtssystem, auch in diesm Fall.

    Ich gabe das gleich bei ebay mal mit Software erlebt, die vom gleichen Anbieter dutzendweise angeboten wurde. Ich bin da zum Schein drauf eingegangen (ebay hat sich auf meine Hinweise 4 Wochen Zeit gelassen, bis der Verkäufer gesperrt wurde). Ich habe llerdings die Polizei und Microsoft eingeschaltet. Zwar konnte er nicht mehr gefasst werden, kam aus dem Ostblock, aber zumindest konnte das Geld bei einer Berliner Bank beschlagnamt werden.

    Danach musste ich nicht suchen. Nach dem Bildzeitungsberichten wird das auch in anderen Foren diskutiert und da ist die Mehrheit meiner Ansicht. Übrigens ist das Thema so alt, wie gestohlen wird und die Rechtsprechung ist da eindeutig. Wer geklaute Ware kauft, macht sich der Hehlerei schuldig, egal ob er das weiß oder auch nicht. (Es gibt den alten Spruch, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe). Das Strafmaß richtet sich dann nur noch danach, ob der Käufer es hätte wissen können oder nicht bzw. bei Verdacht sich um Aufklärung bemüht hat. Wer Neuware aus unbekannten Quellen kauft und glaubt, wenn es eine Rechnung gibt ist alles in Ordnung, handelt mehr als fahrlässig.

    Ich kann es nicht glauben, wie hier alle auf den "Rechtsstaat" schimpfen. Ich habe überhaupt kein Mitleid mit Dir und finde die Bestrafung völlig richtig. Wer bei Ebay oder anderen Platformen Neuware über 50 % billiger kauft und dann noch glaubt, es handele sich um rechtmäßige Ware, ist mehr als blauäugig. Jeder weiß, dass es sich bei diesen Angeboten zu 99% um geklaute Ware handelt (Einbaunavis wie das RNS 510 lassen grüßen). Natürlich lohnt sich die Klauerei, weil es immer wieder Leute gibt, die dann so etwas kaufen. Hoffentlich geht die Polizei häufiger auch gegen die Käufer vor, erst dann werden wir vielleicht etwas besser gegen Diebstahl und Einbrüchen im Auto geschützt, weil der Verkauf solcher Ware sich nicht mehr lohnt.