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Also meine Erfahrung besagte bisher, dass die Automatikversionen von VW und Co. stärkere Beläge drauf haben und auch länger
gehalten haben als die von den Rührmixgeräten! Natürlich ist der Verschleiß bei "aggressiver" Fahrweise (macht von uns ja keiner
) deutlich höher.
Aber das muss halt jeder (jede) für sich selbst testen! Achso und ein hoher Anteil an Stadtfahrten läßt die Beläge natürlich auch schneller verschleißen. :oberklug:
Entschuldigung, aber das ist nicht mein Zitat, ich habe selbst zitiert und die Aussage in Frage gestellt 
Weiter würde mich aber jetzt auch interessieren, worauf Deine Erfahrungen beruhen, dass die Automatikversionen von VW und Co. stärkere Beläge drauf haben 
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Ich denke das kommt nicht nur auf die Fahrweisee an, sondern auch in erster Linie ob man DSG oder Rührbesengetriebe hat. Mit letzterem werden die Bremsen wohl deutlich weniger beansprucht.
Wieso das denn 


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29,90? statt 44,90? (33% gespart).
Na da rechnen wir aber noch mal oder schreiben den richtigen "Normalpreis" hin
:shakehand:
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Eigentlich kommt doch erst der Motorschaden und dann der Austauschmotor 


OK, weiter im Text:
Klassenprimus
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Dann möchte ich mich auch mal einreihen:
Winterräder montiert 
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Zur Info, die ich vom
bekam: Die Versicherung endet mit Verkauf des Fahrzeuges oder bei Totalschaden. Die restliche Prämie wird erstattet und nicht wie hier angesprochen auf den nächsten Käufer übertragen.
Aus den Bedingungen für die Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung (GVB 260/04):
Zitat
...Bei einem Halter- und Besitzerwechsel geht der Vertrag grundsätzlich auf den neuen Erwerber über. Ausgenommen hiervon ist ein Verkauf des Fahrzeuges an einen Erwerber, der das Fahrzeug außerhalb der BRD zulässt oder an einen gewerblichen Wiederverkäufer. In diesen Fällen erlischt der Vertrag mit der Übergabe des Fahrzeuges.
Ob man bei den ausgenommenen Fällen Geld wieder bekommt
Ich denke Ja, wenn der Vertrag erlischt, hat auch keiner Anspruch auf Leistung und für die anteilig nicht erbrachte Leistung habe ich auch anteilig Anspruch auf Rückerstattung.
Über einen Totalschaden kann ich leider nichts Konkretes finden, es sind nicht alle Kündigungsmöglichkeiten aufgeführt, ich denke aber auch, das dort ein ausserordentliches Kündigungsrecht besteht
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Lies mal in den Threads über die Garantieverlängerung, u. a. auch in der SkodaCommunity, da wird darüber diskutiert, ob sich die 15% wirklich lohnen. Es soll schöne Lockmittel (Gutscheine) kurz vor Ablauf der 2 Jährigen Garantie vom
zum Abschluß der Garantieverlängerung geben.
Überlege mal was Dir bevorstehen würde, wenn Du wirklich darauf klagen wolltest, was könntest Du erreichen? Beweißlast?
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Eigentlich können die Internetseiten doch gar nicht über die Zahlungsmodalitäten entscheiden. Ein Vertrag kommt doch zw. Autohaus und Käufer zustande und die können sich doch über alles mögliche einigen. Bzw. ich wüsste nicht, warum der Vertrag zw. Autohaus und Vermittler, das Autohaus hier einschränken sollte 

Sollte ein Autohaus auf Vorkasse bestehen, unterschreibe ich keinen Vertrag.
Möchte ich nicht mit so viel Bargeld bei Abholung durchs Land ziehen, vereinbare ich z.B. Bestätigter Check als Zahlungsmittel, bei einem seriösen Autohaus sehe ich keinen Grund, warum die so etwas nicht machen sollten.
Das Auto dann mit Kurzzeitkennzeichen oder wer die Möglichkeit hat, mit roter Nummer zu holen, wurde ja erwähnt.
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Sprossenleiter
sorry
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Schau vllt. mal hier rein:
FL PDC vorne nachrüsten!
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Hallo,
ich habe auch mal bei zweien nur für den Chromrahmen vom Grill angefragt, beide wollten zw. 40 und 50€ und beide wollten nichts ausbauen, sondern im eingebauten Zustand folieren.
Gruß Olli
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Nachlassauseinandersetzung
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Auch von mir noch schnell alles Gute und
:birthday:
Ich hoffe, Du konntest den Tag genießen
Olli
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:birthday:
auch von mir zum Runden,
da es ja heißt: "Je oller, je doller" kann ich mir sehr gut vorstellen, das Du auch für den CC schon einige Dinge im Kopf hast.
Viel Spaß damit und dabei 
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Tankt eh keine Sau 
da war ja der Super sogar bei uns billiger mit 1,56 EUR, dass ja unglaublich...
Ich versteh jetzt leider nicht, was Du meinst, Dein Beitrag bezieht sich doch auf Beitrag 602, oder?
Auf dem Bild kostet V-Power Diesel mit 1,41€ das Gleiche, wie normaler Diesel, normal ist er 19 oder 20 Cent teurer.
In dem Fall würde ich definitiv zum V-Power Diesel greifen 
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Bei mir gibt es keine mobilitätsgarantie, da ich eigenoel mit zum kundendienst bringe. Wenn gewünscht können sie mir aber für 25€ eine geben... Ähm, nein danke..
Ich krieg meine Mobilitätsgarantie auch, obwohl ich mein Öl selbst mitbringe. Wenn ich die Mobilitätsgarantie nicht mehr bekommen sollte, fahr ich zu nem anderen :).
Als ich meinen heute von der Inspektion abgeholt habe, sagte die nette Dame beim ausfüllen: "Sie haben Eigenöl, dieses war noch verschlossen und es hat die geforderte Norm, daher bekommen Sie die Mobilitätsgarantie."
Ich mache es also daran fest, das Öl muss verschlossen sein und es muss der Norm entsprechen.
Ist aber vllt. auch von
zu
unterschiedlich 


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Wir sind auch wieder gut Zuhause angekommen, obwohl der Scheibenwischer zwischenzeitlich auf höchster Stufe gearbeitet hat (also Leute von Westen zieht Regen auf), aber dann muss ich mich jetzt wenigstens nicht mehr ärgern, das es vorher mit dem Waschen nicht mehr hin gehauen hat. 
Ansonsten kann ich mich auch nur dem Dieter anschließen, ein gelungener Tag und allen noch einen schönen Sonntag, auf ein nächstes Treffen.
Viele Grüße
Olli
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Danke,
ich dachte an Die, die nicht von Do aus erst nach Garbsen wollen, das gibt der Zeitplan dann doch nicht her 
Bin jetzt kurz vor Kamen.
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So, da der Zeitplan es zuläßt, habe ich auch vor mit Freundin zur Mooshütte zu kommen.
Wer kommt denn noch die A2 aus Richtung DO???
Evtl. vorher irgendwo treffen?
Viele Grüße
Olli
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Das die Interpretation Richtern überlassen werden muss, dürfte klar sein, dennoch möchte ich kurz meine Interpretation wegen der in den anderen Treads aufgeworfenen Frage nach dem "permanent" kundtun:
"die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."
Ich lese hieraus, solang ich nicht schneller als der Geschwindigkeitsindex fahre (hier steht ja nicht, ...im Betrieb überschritten werden kann), brauche ich auch keinen Hinweis (also nichts permanentes) und begehe auch keinen Gesetzesbruch, fahre ich dann schneller als der Geschwindigkeitsindex, kommt die Anzeige in der MFA und dem Gesetz ist genüge getan.
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Ich zitiere mal von: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html
"In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen reicht es aus, wenn einer der beiden Partner die Rundfunkgebühren für alle Rundfunkgeräte in der Wohnung und im Kraftfahrzeug zahlt.
Für Rundfunkteilnehmer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gilt: Der andere Partner muss seine eigenen Geräte in der Wohnung (z. B. in seinem Arbeitszimmer) oder im Auto zusätzlich anmelden und dafür Gebühren zahlen."
Da fällt Dir nicht viel bei ein :cracy: , mal schaun was das Neue so bringt 
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Tür auf, denn an der nächsten Lampe, steht doch schon die ....
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