Also um das Thema abzuschließen. Hab heute ne Rückmeldung vom TÜV Süd bekommen. Die wollen ernsthaft neben der Stand- und Fahrmessung welche ich ja nachvollziehen kann, noch eine Leistungsmessung haben.
Also soll ich damit nachweisen, dass wenn ich eine Ansaugung verbaue, bei der der Hersteller APR mit Teilegutachten "bis zu 12PS Mehrleistung" angibt, es keine Mehrleistung gibt, aber die Messung ist nur fällig, wenn ich diese Ansaugung mit einem EG Zugelassenen, eigentlich eintragungsfreien ESD kombinieren möchte. Als ob ein ESD Mehrleistung bringt... Weil die Ansaugung alleine ist mit Eintragung kein Problem da Gutachten, und die Ulter ESDs brauchen gar keine Abnahme, da EG, aber in Kombination muss ich nachweisen, dass eine Leistungssteigernde Ansaugung und ein nur etwas lauter klingender ESD keine Mehrleistung bringt?!
Das ist mir wieder einmal zu viel dt. Willkür und Unsinn, dann kommt die APR halt wieder heute zurück. Habe zwar parallel noch beim KÜS angefragt, aber ich bezweifle, dass die dort was anderes sagen. Falls doch, hole ich Popcorn...
Nur für euch zur allgemeinen Info (oder Belustigung, je nachdem...)