Hatte jemand von euch bei der Eintragung seiner Felgen, welche laut ABE den Hinweis K2b + K8e vermerkt haben, Probleme bei der Abnahme?
K2b: " Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen" --> sind die OEM "Flaps" an der HA ausreichend?
K8e: "An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten"
Ich fahre derzeit am 245er 5E FL eine Kombination aus 8.5Jx19/ET45 225/30 mit einem STXA Gewindefahrwerk. Die Eintragung war dort safe.
Für die Eintragung wurden lediglich Befestigungslasche umgebogen und die Radhausschale etwas bearbeitet.
Bei der Suche nach neuen Felgen stoße ich nun in den identischen Felgendimensionen vermehrt auf den obigen Hinweis, dass an der Hinterachse gezogen werden muss.
Auch wenn es nur 5mm sind möchte ich das eigentlich vermeiden. Bei meinen bisherigen Felgen (Oxigin OX20) stand davon nichts in in den Auflagen.
Warum wird das bei Hersteller A gefordert bei B wiederum nicht (Felgenmaße+Reifen identisch). Hängt es ab Ende auch von der austellenden Prüforganisation TÜV DE / TÜV Austria ab?
Meine Favoriten wären derzeit:
MAM RS4 8.5Jx19 ET45
Sparco Asseto Gara 8JX19 ET45 --> schmalere Felge
Sparco Asseto Gara 8JX19 ET49 --> die ET sollte passen, zumindest keine Hinweise zum Aufweiten in der ABE
Grüße an alle.